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Gemeindevertretung bringt B-Plan für GVZ auf den Weg

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Veröffentlicht am: 05.06.2025

GVZ Brieselang. Die Gemeindevertretung Brieselang hat am Mittwochabend (4. Juni 2025) einstimmig den Weg für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 120 „GVZ Brieselang Nord – östlich der A 10“ freigemacht. Mit dem Beschluss wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom April 2025 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung freigegeben. Parallel dazu sollen die Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.

Ziel der Planung ist es, auf der betroffenen Teilfläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben in den Bereichen verarbeitendes Gewerbe, leichte Produktion und Logistik zu schaffen. Ergänzend sind komplementäre Nutzungen, etwa durch Dienstleistungsbetriebe, vorgesehen. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Behörden sollen möglichst frühzeitig über die Planungsziele informiert und zur Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens eingeladen werden. Nach Auswertung der Rückmeldungen wird ein konkreter Bebauungsplanentwurf erarbeitet. „Wir wollen die Entwicklung des Gewerbestandorts GVZ Brieselang Nord sinnvoll vorantreiben und dabei sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Belange im Blick behalten“, sagte Bürgermeisterin Kathrin Neumann-Riedel im Anschluss an die Sitzung.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan war bereits am 18. September 2024 erfolgt. Mit dem aktuellen Beschluss wird nun die Phase der frühzeitigen Beteiligung eingeleitet. Diese bildet die Grundlage für die spätere Abwägung und Konkretisierung des Bebauungsplans.

Im Rahmen der Sitzung wurde außerdem ein Ergänzungsantrag der Fraktion BFB/DBA beschlossen (BV/0249/25), der die technische und rechtliche Prüfung einer möglichen Radwegverbindung zwischen der Havellandstraße und dem westlich des Havelkanals verlaufenden Wirtschaftsweg vorsieht. Die Strecke von rund 200 Metern könnte eine konfliktfreie Anbindung sowohl an die nördlich gelegenen Umlandgemeinden als auch perspektivisch – nach Freigabe der Brücke Hafenstraße/Karl-Marx-Straße – an die Brieselanger Ortsmitte ermöglichen.

Hintergrund dieser Ergänzung ist ein zu erwartender Anstieg des Radverkehrsaufkommens im Zuge der möglichen Wiederinbetriebnahme und Erweiterung bestehender Hallenflächen im Plangebiet. Die Antragsteller sehen in der geplanten Verbindung eine praktikable und sichere Lösung für den Radverkehr, ohne dass damit haushaltsrelevante Mehrkosten verbunden wären.

„Die Integration des Radverkehrs in die weitere Entwicklung des Gewerbegebiets ist nicht nur verkehrspolitisch sinnvoll, sondern auch ein wichtiges Signal für nachhaltige Mobilität in unserer Gemeinde“, so die Bürgermeisterin weiter. „Daher begrüße ich ausdrücklich, dass dieser Aspekt nun frühzeitig mitgedacht und geprüft wird.“

Die Gemeindeverwaltung wird den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt machen. Die Planunterlagen sollen anschließend für einen festgelegten Zeitraum öffentlich ausgelegt werden. In dieser Zeit können Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange ihre Stellungnahmen einreichen.

Zum Hintergrund:

Für das Plangebiet wurde im Jahr 1994 der Bebauungsplan „Gewerbegebiet WWZ Havelland“ aufgestellt, um Planungsrecht für die Ansiedelung von Gewerbebetrieben zu schaffen. Auf Grundlage dieses Bebauungsplans wurde unter anderem die Genehmigung des aktuell leerstehenden Amazon-Logistikcenters erteilt.

Bei der Prüfung auf Nachnutzung kamen indes verschiedene rechtliche Stellungnahmen zu dem Ergebnis, dass der alte Bebauungsplan fehlerhaft und damit rechtswidrig sei. Der Landkreis Havelland hatte die Gemeinde Brieselang daher 2016 aufgefordert, ein Änderungsverfahren einzuleiten bzw. einen neuen Bebauungsplan aufzustellen, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Aufgrund der sehr guten verkehrlichen Anbindung und der großzügigen Grundstückszuschnitte ist die Nachfrage seitens Gewerbetreibender nach Bauflächen im GVZ weiterhin hoch.

Im Ergebnis hatte die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 20.01.2022 den Grundsatzbeschluss „Zukunftschancen der Gemeinde nutzen – Wirtschaftliche Potentiale des GVZ Brieselang heben“ gefasst (BV/0698/22).

Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens

 
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