Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens
Informationen über die Schritte eines Bebauungsplanverfahrens und die Beteiligung der Öffentlichkeit:
Das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt. Das Gesetz regelt auch die Form der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Gemeinde Brieselang muss sich bei der Aufstellung von Bebauungsplänen an diese gesetzlichen Vorschriften halten.
Jedermann, auch Kinder und Jugendliche, können sich in mehreren Stufen an der Planung beteiligen und der Gemeinde Ihre Meinung zur Planung mitteilen:
während der Bürgerinformationsveranstaltungen
während der Sitzungen der Ortsbeiräte in Bredow und Zeestow
während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung,
im Rahmen der Veröffentlichung der Entwürfe der Bebauungspläne.
Alle Stellungnahmen werden von der Verwaltung ausgewertet. Ergeben sich hierdurch neue Erkenntnisse und wird deshalb der Plan wesentlich geändert, muss eine erneute Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes durchgeführt werden.
Von der Verwaltung wird ein Abwägungsvorschlag für die Gemeindevertretung erstellt. In der Abwägung werden alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Der Bebauungsplan wird von der Gemeindevertretung als Satzung beschlossen. Wenn Sie eine Stellungnahme abgegeben haben, wird Ihnen danach das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt. Damit erfahren Sie, inwieweit Ihre Stellungnahme berücksichtigt werden konnte.
Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt wird der Bebauungsplan rechtskräftig und Teil des Brieselanger Ortsrechts.
Wenn ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, kann eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung entfallen.
Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, entscheiden die politischen Gremien der Gemeinde Brieselang.
Sämtliche Bebauungspläne können Sie im Internet einsehen und herunterladen.
