Plakatieren
Das Anbringen oder Anbringen lassen, Aufstellen oder Aufstellen lassen von Plakaten, Anschlägen, Plakatständern und anderen Werbemitteln jeder Art bedarf der Genehmigung.
Zu beachten:
- Durch den Werbeträger darf keine Gefährdung des Straßenverkehrs, wie z. B. durch Verdecken von Verkehrszeichen hervorgerufen werden. Weiterhin darf die Sicht im Bereich von Knotenpunkten und besonders gefährlichen Stellen nicht beeinträchtigt werden.
- Werbeträger sind sachgemäß und ohne Beschädigung der dazu benutzten Objekte aufzustellen bzw. zu befestigen. Es ist nicht gestattet, diese an Bäume festzunageln oder mit Draht anzubinden. Das Anbringen von Plakatwerbung an Straßenlampen ist nur an verzinkten Straßenlampenmasten gestattet.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Gutkelch, Benny |
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Bearbeitungsgebühren:
Die Gebühren werden auf Grundlage der Sondernutzungsgebührensatzung erhoben.
Art der Sondernutzung | Gebühr in € |
Kurzzeitwerbung- bewegliche Werbeträger, Plakatträger, Plakatständer, Transparente u.ä. bis Format DIN A 3 | je Stück täglich 0,15 |
Kurzzeitwerbung- bewegliche Werbeträger, Plakatträger, Plakatständer, Transparente u.ä. bis Format DIN A 2 | je Stück täglich 0,20 |
Kurzzeitwerbung- bewegliche Werbeträger, Plakatträger, Plakatständer, Transparente u.ä. bis Format DIN A 1 | je Stück täglich 0,25 |
Kurzzeitwerbung- bewegliche Werbeträger, Plakatträger, Plakatständer, Transparente u.ä. bis Format DIN A 0 | je Stück täglich 0,30 |
Kurzzeitwerbung- bewegliche Werbeträger, Plakatträger, Plakatständer, Transparente u.ä. über Format DIN A 0 | je Stück täglich 0,40 |
Nicht nur vorübergehend aufgestellte oder angebrachte Werbeträger (Tafeln, Ständer, Säulen, Schilder, u.ä.) | je m² Werbefläche monatlich 10,00 |