Schnellnavigation Seitenkopf Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenkopf
Menü
  • Maerker Brieselang Der schnelle Draht zur Verwaltung
  • Informationen zum Nymphensee Hier finden Sie künftig alle Informationen rund um den Nymphensee!
  • Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine Fragen und Antworten zu Hilfeleistungen und nützliche Informationen und Links
  • Kinderbetreuung Online-Antragstellung
  • Live-Stream Gremiensitzungen des Gemeinderates
  • Ratsinformationssystem Die Arbeit der politischen Gremien auf einen Blick
  • Gesamtschule Diskussion um die Gesamtschule - Ziele / Bedarfe der Gemeinde
  • Coronavirus Allgemeinverfügungen und Verordnungen
  • Anliegen von A - Z Bürgerservice der Gemeinde
  • Beratungs- und Hilfsangebote Konflikten und Notlagen
  • Zensus 2022 alle Informationen auf einen Blick

Geburtsurkunde

Inhaltsbereich
Info
Zuständige Abteilung
Öffnungszeiten
Gebühren
Formulare / Downloads
Sonstiges
Termin buchen
Leistungsbeschreibung
Geburtsurkunde Ausstellung
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, ist es auch möglich, die Geburtsurkunde bei jedem anderen Standesamt zu erhalten.
Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Sofern die Geburt im elektronischen Personenstandsregister eines Standesamtes in Brandenburg erfasst ist, ist es auch möglich, die Geburtsurkunde bei jedem anderen brandenburgischen Standesamt zu erhalten. 

Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch. Die Urkunde bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).
Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage eines vorhandenen Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein.
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
keine
Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
keine
Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
keine
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Was sollte ich noch wissen?
Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie können sich eine internationale Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.
Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
keine
  • Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern:
Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
keine
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)


Bearbeitungsdauer
Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
Land Brandenburg:
Bitte beim zuständigen Standesamt erfragen.
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)


Welche Gebühren fallen an?
Geburtsurkunde Ausstellung
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt .
Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an:

Erstes Exemplar: 10 €
Bei gleichzeitiger Beantragung jedes weitere Exemplar: je 5 €

Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an.
Land Brandenburg:
Für die Ausstellung einer internationalen Geburtsurkunde fallen Gebühren an:
  • erstes Exemplar: EUR 10,00
  • bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je EUR 5,00
(Rechtsgrundlage ist die GebOMIK. Diese wird aktuell überarbeitet. Ggf. ergeben sich daraus Änderungen der Gebührenhöhe.)
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Derzeit kostet eine Urkunde EUR 12,00, jede weitere gleichzeitig bestellte und gleichartige Urkunde EUR 6,00.
Gebühr: 6,00 € - 12,00 € EUR

(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Anträge / Formulare
Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
  • Formulare: keine
  • Online-Dienst vorhanden: je nach Angebot des Amtes
  • Schriftform erforderlich:
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
  • Formulare: nein
  • Online-Dienst vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Antrag für 'Geburt im Ausland - Geburtsurkunde beantragen'
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

Rechtsgrundlage
Geburtsurkunde Ausstellung
  • § 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 59 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 50 Personenstandsverordnung (PStV)
Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

§ 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 59 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 50 Personenstandsverordnung (PStV)
Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales – Geb OMIK

Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
Land Brandenburg:
Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales – Geb OMIK
  • § 50 Personenstandsverordnung (PStV)
  • § 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 59 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
  • Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern
Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
  • § 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 59 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 50 Personenstandsgesetz (PStG)
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Rechtsbehelf
Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
Bei Ablehnung der Ausstellung der Urkunde kann (nur) ein Antrag auf Anweisung beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin gestellt werden. Das Widerspruchsverfahren ist nur hinsichtlich des Gebührenbescheids möglich.
  • Amtsgericht Schöneberg von Berlin
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Was muss ich mitbringen?
Geburtsurkunde Ausstellung
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters,
  • für andere Personen gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.
Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters,
    für andere Personen gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.
Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
    • und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
  • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • bei Beantragung durch eine vertretende Person:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
    • und den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person
  • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

Kontakte:

frame_2
Seitenfuss

Gemeinde Brieselang

Am Markt 3
14656 Brieselang
Tel:
033232/338-0
Fax:
033232/338-88
E-Mail:
info@gemeindebrieselang.de

Sprechzeiten

Bürgerbüro
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag09:00 - 12:00 Uhr,
 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag13:00 - 16:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Der Bürgermeister

nach tel. Vereinbarung unter 033232/3380

Fachbereiche

nur nach telef. Vereinbarung

© Gemeinde Brieselang 2021

  • Impressum
  • Kontakt
  • Disclaimer
  • Datenschutz
  • Informationspflichten
Navigation
  • Aktuelles
    • Aktuelle Meldungen
    • Bekanntmachungen
    • Veranstaltungen
    • Stellenausschreibungen
    • Zensus 2022
  • Gemeindeleben
    • Gemeindeinformationen
      • Historie
        • Brieselang
        • Bredow
        • Zeestow
      • Stadtplan
      • Ortsansichten
      • Anfahrt
    • Freizeit und Kultur
      • Hans-Klakow-Museum
      • Nymphensee
      • Märkischer Künstlerhof
      • Bibliothek
      • Jugendclub Brieselang
      • Jugendclub Bredow
      • Bald für Sie da: Vereinsübersicht
    • Gemeindearchiv
      • Benutzung
      • Archivperlen
      • 100 Jahre Bahnhof Brieselang
      • 100 Jahre Kirmes
  • Politik und Beteiligung
    • Interaktiver Haushalt der Gemeinde Brieselang
    • Kommunalpolitik
      • Ratsinformationssystem
      • Livestream Gremiensitzung
      • Archiv Live-Stream von Gremiensitzungen
    • Wahlen
      • Bundestagswahl 2021
      • Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters 2019
      • Landtagswahl 2019
      • Wahl des Seniorenbeirates
      • Öffentliche Bekanntmachungen des Wahlleiters
      • Europawahl 2019
      • Kommunalwahl 2019
      • Archiv
    • Beauftragte und Beiräte
    • Bürgerbeteiligung
      • Volksbegehren
      • Bürgerhaushalt
      • Bürgerversammlungen
      • Maerker
  • Wirtschaft
    • Gewerbegebiete
    • Landwirtschaft
  • Bildung & Soziales
    • Kitas & Horte
    • Kindertagespflege
    • Schulen
    • Kirchen
  • Rathaus und Service
    • Bürgerservice
      • Was erledige ich wo?
      • Maerker
      • Formulare & Anträge
      • Merkblätter
      • Satzungen/Nutzungsbedingungen
      • Amtsblätter
      • Beratungs- und Hilfsangebote
    • Rathaus
      • Bürgermeister
      • Ämter
      • Ansprechpartner
      • Ausschreibungen
      • Ausbildung & Praktikum
      • Statistik
    • Gemeindeentwicklung
      • Bebauungspläne