Verfolgung allgemeiner Ordnungswidrigkeiten
Das Ordnungsamt der Gemeinde Brieselang hat im Rahmen seiner Betätigung der Durchführung von Kontrollen materieller Gesetze, Verordnungen und Satzungen, die Aufgabe der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in den Bereichen:
- Verstöße gegen das Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)
- Verstöße gegen das Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG)
- Verstöße gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung - HundehV)
- Verstöße gegen die „Straßenreinigungssatzung“
- Verstöße gegen die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Brieselang“
- Verstöße aufgrund unerlaubter Sondernutzung nach dem Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
Gemeinde Brieselang - Sachgebiet Ordnungswesen
Wustermarker Allee 1
14656
Brieselang
Dienstag:
von
14:00
bis
18:00
Uhr
Weiterhin sind Termine nach telefonischer Absprache möglich.
Die regulären Dienstzeiten des Ordnungsamtes im Außendienst im Überblick:
Mo bis Do von um 07 Uhr bis 18 Uhr
Fr von um 07 Uhr bis um 00 Uhr
Sa von um 16 Uhr bis 00 Uhr
- Im Rahmen von Veranstaltungen werden die Dienstzeiten des Ordnungsamtes entsprechend angepasst.
- Vorstehende Zeiten verstehen sich als reguläre Dienstzeiten für den Zeitraum vom 15.05 bis einschließlich 15.09. eines Jahres.
- Zu beachten gilt jedoch, dass aufgrund von personellen Engpässen, Krankheit und Urlaub nicht alle Schichten bzw. Dienstzeiten immer besetzt sind.
- Außerhalb der regulären Dienstzeiten und bei Abwesenheit des Außendienstes können die Bürgerinnen und Bürger sich ebenfalls an die Polizei in Falkensee wenden sowie in dringenden Fällen auch an die 110.
Kontakte:
033232/338-59
033232/338-28
033232/338-21
033232/338-2213
033232/338-2215
033232/338-2214