Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
Sondernutzung ist die Straßenbenutzung über den Gemeingebrauch hinaus und bedarf der Erlaubnis der Gemeinde Brieselang.
- Bei Sperrung des Gehweges und/oder der Fahrbahn bzw. Teilsperrungen der Fahrbahn ist eine verkehrsrechtliche Anordnung von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Havelland, Dienststelle Nauen, Goethestraße 59/60 in 14641 Nauen (Telefon: 03321/403-5330) einzuholen.
- Die Aufstellung/Ablagerung hat so zu erfolgen, dass der Verkehr nicht mehr als notwendig behindert wird. Der Aufstellungs-/Absperrungsort ist ordnungsgemäß abzusichern und während der Dunkelheit ausreichend zu beleuchten.
- Der Antragsteller haftet für alle Schäden an den Versorgungs- oder Abwasserleitungen, die während der Sondernutzung entstehen oder später durch Setzungen verursacht werden. Er hat im Schadensfalle auf seine Kosten für sofortige Abhilfe zu sorgen.
Leistungsbeschreibung
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Zustimmung zur Sondernutzung von Straßen
Mit dem Aufgrabeschein erhält die Baufirma die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, das Bauvorhaben auf seinem Grund durchzuführen. Der Baulastträger registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu überprüfen.
Mit jeder Aufgrabung werden Zustand und Qualität des Verkehrsraumes verändert. Zur Minimierung von Folgekosten für die Allgemeinheit ist die Koordinierung von Aufgrabungen wichtig und zur Feststellung von Gewährleistungsansprüchen muss der Auftraggeber der Aufgrabung bekannt sein.
Für alle Beteiligten wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, da für den Aufgrabungsort eine Dokumentation der Eingriffe vorliegt, aus der Rechte und Pflichten der Beteiligten abgeleitet werden können.
Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Der Aufgrabeschein ist von der bauausführenden Firma auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereitzuhalten.
Hinweis:
Im Rahmen von Leitungsverlegungen auf Straßengebiet sind auch entsprechende Nutzungsverträge abzuschließen.
Mit jeder Aufgrabung werden Zustand und Qualität des Verkehrsraumes verändert. Zur Minimierung von Folgekosten für die Allgemeinheit ist die Koordinierung von Aufgrabungen wichtig und zur Feststellung von Gewährleistungsansprüchen muss der Auftraggeber der Aufgrabung bekannt sein.
Für alle Beteiligten wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, da für den Aufgrabungsort eine Dokumentation der Eingriffe vorliegt, aus der Rechte und Pflichten der Beteiligten abgeleitet werden können.
Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Der Aufgrabeschein ist von der bauausführenden Firma auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereitzuhalten.
Hinweis:
Im Rahmen von Leitungsverlegungen auf Straßengebiet sind auch entsprechende Nutzungsverträge abzuschließen.
Gemeinde Brieselang - Sachgebiet Ordnungswesen
Wustermarker Allee 1
14656
Brieselang
Dienstag:
von
14:00
bis
18:00
Uhr
Weiterhin sind Termine nach telefonischer Absprache möglich.
Die regulären Dienstzeiten des Ordnungsamtes im Außendienst im Überblick:
Mo bis Do von um 07 Uhr bis 18 Uhr
Fr von um 07 Uhr bis um 00 Uhr
Sa von um 16 Uhr bis 00 Uhr
- Im Rahmen von Veranstaltungen werden die Dienstzeiten des Ordnungsamtes entsprechend angepasst.
- Vorstehende Zeiten verstehen sich als reguläre Dienstzeiten für den Zeitraum vom 15.05 bis einschließlich 15.09. eines Jahres.
- Zu beachten gilt jedoch, dass aufgrund von personellen Engpässen, Krankheit und Urlaub nicht alle Schichten bzw. Dienstzeiten immer besetzt sind.
- Außerhalb der regulären Dienstzeiten und bei Abwesenheit des Außendienstes können die Bürgerinnen und Bürger sich ebenfalls an die Polizei in Falkensee wenden sowie in dringenden Fällen auch an die 110.
Gebühren:
Die Gebühren werden auf Grundlage der Sondernutzungsgebührensatzung (Anlage) erhoben.
andere Downloads
Rechtsgrundlage:
Sondernutzungsgebührensatzung
Brandenburgisches Straßengesetz
Brandenburgisches Straßengesetz
Rechtsgrundlage
Sondernutzung von Straßen ErlaubnisZustimmung zur Sondernutzung von Straßen
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
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