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Reisepass

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Leistungsbeschreibung
Reisepass Änderung wegen Wohnortänderung
In Ihrem Reisepass wird nur der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss nur geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert.
Sie können den Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person bei der für Sie zuständigen Behörde am neuen Wohnort ändern lassen.
Ziehen Sie ins Ausland und haben dort einen neuen Wohnort, können Sie Ihren Aufenthaltsort im Ausland eintragen lassen. Falls Ihr ausländischer Wohnort noch nicht feststeht, können Sie Ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort eintragen lassen.
Reisepass Ausstellung express
Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren bei einem Bürgeramt beantragen. Die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass beträgt dann in der Regel 3 Werktage. Dafür fällt für Sie ein höherer Beitrag an. 
Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Bestellverfahren beantragt werden.
Sie können Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie dafür einen wichtigen Grund darlegen können. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen.
Wenn Sie einen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.
Sie benötigen bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass:
  • Familienname
  • Geburtsname
  • Vorname
  • Angaben zum Geburtsdatum
  • Angaben zum Geburtsort
  • Geschlechtsangabe
  • Auch wenn Sie auf dem Foto nicht mehr eindeutig zu erkennen sind, benötigen Sie einen neuen Reisepass.
Vorgehen bei Wohnortwechsel
In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern Ihren Reisepass nur ändern lassen. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Wenn sich Ihr Name, zum Beispiel
  • Familienname,
  • Vornamen oder
  • deren Reihenfolge
geändert hat, ist Ihr bisheriger Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben automatisch ungültig. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie ein neues Dokument beantragen.
Namensänderungen kommen beispielsweise vor im Falle von:
  • Heirat
  • Eintragung einer Lebenspartnerschaft
  • Namensänderung nach Scheidung oder nach Auflösung einer Lebenspartnerschaft
  • Änderung der Vornamensreihenfolge
Sie sind verpflichtet, den bisherigen Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen. Wenn Sie keinen neuen Reisepass beantragen möchten, benötigen Sie zumindest einen gültigen Personalausweis mit dem neuen Namen.
Sie können in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt Ihren neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen. Das geht frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig.
Reisepass beantragen
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Der Reisepass
  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip und ist
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Reisepass für Kinder
Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.
Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?
Diesen können Sie weiterverwenden, bis
  • die Gültigkeit ausläuft
  • Angaben nicht mehr zutreffen
  • das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht
Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).
Zuständigkeiten
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
Bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland benötigen Sie in der Regel den polizeilichen Nachweis über die Verlust- oder Diebstahlmeldung für den Antrag auf ein neues Passdokument.
Einen Pass oder Passersatz für die Heim- oder Weiterreise können Sie dann bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland beantragen.
Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder reisen wollen, wird Ihnen entweder
  • ein Reiseausweis als Passersatz, der nur für die Rückkehr beziehungsweise Einreise nach Deutschland gilt,
  • ein vorläufiger Reisepass oder
  • ein neuer Reisepass ausgestellt.
Wenn Sie nach Deutschland zurückkehren wollen, der Reiseausweis zur Rückkehr für die Aus- oder Durchreise ausländischer Staaten aber nicht anerkannt wird oder die auf einen Monat beschränkte Gültigkeitsdauer nicht ausreicht, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dies ist auch möglich, wenn Sie Ihre Reise fortsetzen und nicht direkt nach Deutschland zurückkehren möchten. Wird auch ein vorläufiger Reisepass nicht anerkannt, ist die Ausstellung eines neuen Reisepasses möglich, dies gegebenenfalls im Expressverfahren.
Wenn Sie Kopien von Ihrem Pass und eventuell auch Personalausweis auf Ihrer Reise mitführen, erleichtert dies nach dem Verlust oder Diebstahl die Feststellung Ihrer Identität und die Ausstellung eines neuen Passes oder Passersatzes.
Reisepass melden wegen Wiederauffinden
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.



















(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Reisepass Änderung wegen Wohnortänderung
Sie müssen nach Ihrem Umzug an einen neuen Wohnort im Inland Ihren Wohnort-Eintrag in Ihrem Reisepass unverzüglich ändern lassen.

Reisepass Ausstellung express
Geltungsdauer: 6 Jahr(e)
Für Antragstellende unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahr(e)
Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre

Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Für antragstellende Personen über 24 Jahre.
Geltungsdauer: 10  Jahre

Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.
Geltungsdauer: 6  Jahre

Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.

Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.
Geltungsdauer: 6  Jahre

Für antragstellende Personen über 24 Jahren.
Geltungsdauer: 10  Jahre

Reisepass beantragen
Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn
  • eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10  Jahre

Für Antragstellende unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6  Jahre

Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
Bei Neuausstellung für Antragstellende unter 24 Jahren.
Geltungsdauer: 6  Jahre

Bei Neuausstellung für Antragstellende ab 24 Jahren.
Geltungsdauer: 10  Jahre

Der Reiseausweis als Passersatz ist für die Dauer der Reise, höchstens aber 1 Monat gültig.
Geltungsdauer: 1 - 31 Tage

Der vorläufige Reisepass ist 1 Jahr lang gültig.
Geltungsdauer: 1  Jahr

(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Was sollte ich noch wissen?
Reisepass Änderung wegen Wohnortänderung
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Dann erhalten Sie Ihren Reisepass innerhalb von 3 bis 4 Werktagen.
  • Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Ihrem geplanten Reisebeginn erhalten können und das Reisezielland einen vorläufigen Reisepass als Einreisedokument akzeptiert, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
  • Einen alten, ungültig gewordenen Reisepass dürfen Sie behalten, zum Beispiel als Andenken. Dafür muss die Passbehörde den Pass ungültig machen.
Reisepass beantragen
Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.
Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesem Fall müssen Sie ein Ausreisevisum beantragen.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Bearbeitungsdauer
Reisepass Ausstellung express
3 Werktag(e)
Voraussetzung ist, dass die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Passhersteller eingetroffen ist.

Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 2 Wochen.
2  Wochen

Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 2 Wochen.
2  Wochen

Reisepass beantragen
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen.
2  Wochen

Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
Wenn Sie sich einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen lassen möchten, dauert dies in der Regel wenige Stunden.
Wenn Sie sich einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen möchten, dauert dies gegebenenfalls mehrere Tage.
Wenn Sie sich einen Reisepass neu ausstellen lassen möchten, dauert dies mindestens 4 Wochen.
Wenn sich die notwendige Rücksprache mit dem Bürgeramt an Ihrem deutschen Wohnsitz verzögert, kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern. Wenn Sie ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Bearbeitungsdauer verzögern.

(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )


Bürgeramt
Gemeinde Brieselang - Bürgeramt
Am Markt 3
14656 Brieselang

buergerbuero@gemeindebrieselang.de

Bürgeramt
  • Montag           09:00 - 12:00 Uhr (freie Sprechzeit)
  • Dienstag         14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch        geschlossen
  • Donnerstag    09:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin) und 13:00 - 16:30 Uhr (freie Sprechzeit)
  • Freitag            08:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)

Welche Gebühren fallen an?
Reisepass Änderung wegen Wohnortänderung
Es fallen keine Kosten an.
weiterführende Links
  • § 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Reisepass Ausstellung express
Gebühr: 69,50€
Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.
Zahlung nur mit Vorkasse
Gebühr: 22€
Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten:
Zahlung nur mit Vorkasse
Gebühr: 102€
Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
Zahlung nur mit Vorkasse
Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn
  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühren (ohne Zuschläge) verdoppeln sich, wenn:
  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr: 15,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Die Kosten gelten ab einem Alter von 24 Jahren.
Gebühr: 70,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.
Gebühr: 22,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind.
Gebühr: 37,50 € EUR Link zur Gebührenbildung
Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).
Gebühr: 32,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.
Gebühr: 31,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
Gebühr: 6,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Zuschlag bei Beantragung eines Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung
Gebühr: 31,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 91,50 € EUR Link zur Gebührenbildung
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 92,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung
Gebühr: 44,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 37,50 € EUR Link zur Gebührenbildung
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 124,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 69,50 € EUR Link zur Gebührenbildung
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 59,50 € EUR Link zur Gebührenbildung
Änderung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses
Gebühr: 6,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses
Gebühr: 26,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 102,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr: 15,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
Gebühr: 6,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 70,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Reisepass beantragen
Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.
Gebühr: 31,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.
Gebühr: 6,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
Gebühr: 70,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren.
Gebühr: 32,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten
Gebühr: 22,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
Gebühr: 37,50 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse
Gebühr: 15,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
Gebühr für Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz bei Beantragung einer Auslandsvertretung außerhalb der regulären Öffnungszeiten unabhängig vom Alter. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der doppelten Grundgebühr für den Reiseausweis von 8,00 EUR bei Beantragung außerhalb der regulären Öffnungszeiten und 44,00 EUR für die Beantragung an einer Auslandsvertretung.
Gebühr: 60,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr für Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz bei Beantragung einer Auslandsvertretung während der regulären Öffnungszeiten unabhängig vom Alter. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für den Reiseausweis von 8,00 EUR und 44,00 EUR für die Beantragung an einer Auslandsvertretung.
Gebühr: 52,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Reisepass melden wegen Wiederauffinden
Keine
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Rechtsgrundlage
Reisepass Änderung wegen Wohnortänderung
weiterführende Links
  • § 15 Nummer 1 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
  • § 19 Absatz 1 Satz 1 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
  • § 19 Absatz 2 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
  • § 19 Absatz 3 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
  • § 23a Bundesmeldegesetz (Bundesmeldegesetz – BMG)
  • § 1 Absatz 2 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • § 15 Absatz 4 Nummer 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • Anlage 1b Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • Anlage 1c Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • Anlage 11 Nummer 1 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • Anlage 11 Nummer 6 Satz 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • Anlage 11 Tabelle 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • Anlage 11 Tabelle 4 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • § 4 Nummern 4.1.9 bis 4.1.9.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
  • § 6 Absatz 2 Nummer 6.2.1.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
  • § 6 Absatz 2 Nummer 6.2.2.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
  • § 21 Absatz 2 Nummer 21.2.8 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
Reisepass Ausstellung express
weiterführende Links
  • § 6 Absatz 1 Passgesetz (PassG)
  • § 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • § 1 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
weiterführende Links
  • § 1 Passgesetz (PassG)
  • § 5 Passgesetz (PassG)
  • § 15 Passgesetz (PassG)
  • § 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
weiterführende Links
  • § 11 Passgesetz (PassG)
  • § 15 Passgesetz (PassG)
  • § 25 Passgesetz (PassG)
  • § 5 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • § 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • § 17 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Reisepass beantragen
weiterführende Links
  • § 6 Absatz 1 Passgesetz (PassG)
  • § 1 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • § 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
weiterführende Links
  • § 7 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • § 9 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • § 10 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • § 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Reisepass melden wegen Wiederauffinden
weiterführende Links
  • § 15 Passgesetz (PassG)
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Rechtsbehelf
Reisepass Änderung wegen Wohnortänderung
  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage
Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
  • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen des Auswärtigen Amtes
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Was muss ich mitbringen?
Reisepass Änderung wegen Wohnortänderung
  • gültiger Reisepass
  • aktuelle amtliche Meldebestätigung,
    für im Ausland zu erbringende Nachweise kontaktieren Sie bitte die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
  • bei Vertretung:
    • Vollmacht
Reisepass Ausstellung express
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • erfüllte Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
  • gegebenenfalls:  
    • Personenstandsurkunde wie beispielsweise Geburtsurkunde,
    • Eheurkunde oder
Lebenspartnerschaftsurkunde
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • bisheriger Reisepass
  • gegebenenfalls amtlicher Nachweis über die Änderung
Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • bei Heirat: Eheurkunde
  • nach der Scheidung: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
  • Eintragung einer Lebenspartnerschaft: Personenstandsurkunde
  • Auflösung einer Lebenspartnerschaft: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
  • gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden, zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde
Reisepass beantragen
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
    • Reisepass
    • vorläufiger Reisepass
    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • bei Antrag für ein Kind unter 16 Jahren: 
    • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
    • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
  • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
    • bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung
Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
  • Nachweis der Verlust- oder Diebstahlanzeige bei der Polizei
  • vollständig ausgefüllte Antragsformular
  • aktuelles biometrisches Lichtbild:
    • Passformat (45 x 35 mm)
    • Hochformat
    • Frontalaufnahme ohne Rand
    • in der Regel ohne Kopfbedeckung
    • ohne Bedeckung der Augen
  • Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung, wenn Sie Ihre Identität nicht durch Vorlage eines Identitätsdokuments nachweisen können, zum Beispiel:
    • ein noch vorhandener deutscher Reisepass oder Personalausweis
    • eine Kopie davon
    • ein ausländischer Reisepass oder Personalausweis
  • Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung.
Reisepass melden wegen Wiederauffinden
Wiedergefundener Reisepass
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Kontakte:

Frau Althaus
033232/338-54
E-Mail senden
Frau Bartylla
033232/338-38
E-Mail senden

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Gemeinde Brieselang

Am Markt 3
14656 Brieselang
Tel:
033232/338-0
Fax:
033232/338-88
E-Mail:
info@gemeindebrieselang.de

Sprechzeiten

Termin im Bürgerbüro vereinbaren
Montag09:00 - 12:00 Uhr (freie Sprechzeit)
Dienstag14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00 - 16:30 Uhr (freie Sprechzeit)
Freitag
 
08:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)
Die Bürgermeisterin

Termine nach telefonischer Vereinbarung:

033232/338-11

Fachbereiche

dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr

 

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