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Werbung im öffentlichen Raum

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Das Anbringen oder Anbringen lassen, Aufstellen oder Aufstellen lassen von Plakaten, Anschlägen, Plakatständern und anderen Werbemitteln jeder Art bedarf der Genehmigung.

Zu beachten:

  • Durch den Werbeträger darf keine Gefährdung des Straßenverkehrs, wie z. B. durch Verdecken von Verkehrszeichen hervorgerufen werden. Weiterhin darf die Sicht im Bereich von Knotenpunkten und besonders gefährlichen Stellen nicht beeinträchtigt werden.
  • Werbeträger sind sachgemäß und ohne Beschädigung der dazu benutzten Objekte aufzustellen bzw. zu befestigen. Es ist nicht gestattet, diese an Bäume festzunageln oder mit Draht anzubinden. Das Anbringen von Plakatwerbung an Straßenlampen ist nur an verzinkten Straßenlampenmasten gestattet.
Leistungsbeschreibung
Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.
Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:                
Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.
Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )


Sachgebiet Ordnungswesen
Gemeinde Brieselang - Sachgebiet Ordnungswesen
Wustermarker Allee 1
14656 Brieselang

ordnungsamt@gemeindebrieselang.de

Sachgebiet Ordnungswesen
Dienstag:
von 14:00 bis 18:00 Uhr

Weiterhin sind Termine nach telefonischer Absprache möglich.

Die regulären Dienstzeiten des Ordnungsamtes im Außendienst im Überblick:

Mo bis Do von um 07 Uhr bis 18 Uhr

Fr von um 07 Uhr bis um 00 Uhr

Sa von um 16 Uhr bis 00 Uhr

  • Im Rahmen von Veranstaltungen werden die Dienstzeiten des Ordnungsamtes entsprechend angepasst.
  • Vorstehende Zeiten verstehen sich als reguläre Dienstzeiten für den Zeitraum vom 15.05 bis einschließlich 15.09. eines Jahres.
  • Zu beachten gilt jedoch, dass aufgrund von personellen Engpässen, Krankheit und Urlaub nicht alle Schichten bzw. Dienstzeiten immer besetzt sind.
  • Außerhalb der regulären Dienstzeiten und bei Abwesenheit des Außendienstes können die Bürgerinnen und Bürger sich ebenfalls an die Polizei in Falkensee wenden sowie in dringenden Fällen auch an die 110.

Gebühren:

Die Gebühren werden auf Grundlage der Sondernutzungsgebührensatzung erhoben.

Art der SondernutzungGebühr in €
Kurzzeitwerbung- bewegliche Werbeträger, Plakatträger, Plakatständer, Transparente u.ä. bis Format DIN A 3je Stück täglich 0,15 
Kurzzeitwerbung- bewegliche Werbeträger, Plakatträger, Plakatständer, Transparente u.ä. bis Format DIN A 2  je Stück täglich 0,20 
Kurzzeitwerbung- bewegliche Werbeträger, Plakatträger, Plakatständer, Transparente u.ä. bis Format DIN A 1 je Stück täglich 0,25 
Kurzzeitwerbung- bewegliche Werbeträger, Plakatträger, Plakatständer, Transparente u.ä. bis Format DIN A 0 je Stück täglich 0,30 
Kurzzeitwerbung- bewegliche Werbeträger, Plakatträger, Plakatständer, Transparente u.ä. über Format DIN A 0 je Stück täglich 0,40 
Nicht nur vorübergehend aufgestellte oder angebrachte Werbeträger (Tafeln, Ständer, Säulen, Schilder, u.ä.) je m² Werbefläche monatlich 10,00 

Welche Gebühren fallen an?
Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.
Land Brandenburg:
(vgl. Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde)
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

andere Downloads

Formular Antrag auf Erlaubnis zum Plakatieren

Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • § 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
  • § 33 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Was muss ich mitbringen?
  • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
  • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel ein Entwurf des Werbeträgers und ein Lageplan)
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Kontakte:

Herr Gutkelch
033232/338-28
E-Mail senden

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Gemeinde Brieselang

Am Markt 3
14656 Brieselang
Tel:
033232/338-0
Fax:
033232/338-88
E-Mail:
info@gemeindebrieselang.de

Sprechzeiten

Termin im Bürgerbüro vereinbaren
Montag09:00 - 12:00 Uhr (freie Sprechzeit)
Dienstag14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00 - 16:30 Uhr (freie Sprechzeit)
Freitag
 
08:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)
Die Bürgermeisterin

Termine nach telefonischer Vereinbarung:

033232/338-11

Fachbereiche

dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr

 

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