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Personalausweis

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Die Personalausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr für alle meldepflichtigen deutschen Staatsangehörigen. Bitte beachten: Zur Beantragung eines Ausweisdokumentes ist das persönliche Erscheinen zwingend notwendig.

Erforderliche Unterlagen:

  • ein aktuelles Biometrie taugliches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • die Geburtsurkunde bei der Erstbeantragung bzw. das derzeit gültige Dokument
  • soweit vorhanden der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Reisepass

Gültigkeit:

  • 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
  • 10 Jahre für Personen ab 24 Jahre
  • 3 Monate für einen vorläufigen Personalausweis
Leistungsbeschreibung
Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt für Kinder ab ihrer Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.
Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig. Wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen gültigen Personalausweis besitzen, wenn Sie keinen gültigen Reisepass besitzen.
Der Personalausweis wird vor Ablauf des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes in folgenden Fällen ungültig:
  • Eintragungen treffen nicht mehr zu, zum Beispiel bei Änderung des Namens.
  • Sie sind auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.
Den Personalausweis kann man ab dem 16. Geburtstag als elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis) nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei freischalten lassen, beispielsweise im Bürgeramt, und zugleich eine sechsstellige selbstgewählte PIN setzen, bevor Sie den Online-Ausweis nutzen können.
Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
Sie müssen einen neuen Personalausweis rechtzeitig beantragen, bevor Ihr alter Personalausweis abläuft. Dies trifft dann zu, wenn Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen, wie etwa einen Reisepass.
Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.
Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit in der Regel zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.
Onlinefunktion des Personalausweises
Alle Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 
Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
Sie können den Verlust Ihres Personalausweises melden
  • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
  • der Polizei.
Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
  • über 16 Jahre alt sind, in Deutschland gemeldet sind und
  • kein gültiges Passdokument, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen.
Einen neuen Personalausweis beantragen Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 
Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst dann wird ein Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt.
Jeder Diebstahl Ihres Personalausweises ist beim Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.
Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Sperrung der Online-Ausweisfunktion: Zeigen Sie den Diebstahl bei Ihrem Bürgeramt oder bei der Polizei an, wird der Online-Ausweis automatisch gesperrt.
  • Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
  • Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der Online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
  • Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Als deutsche Staatsangehörige über 16 Jahren sind Sie verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
Auf Wunsch können Sie den Personalausweis auch früher beantragen.
Mit dem Personalausweis können Sie sich gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Daneben können Sie auch in alle Länder der Europäischen Union (EU) reisen.
Sie beantragen Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Personalausweise enthalten einen elektronischen Identitätsnachweis, den sogenannten Online-Ausweis. Damit können Sie sich online ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Der Personalausweis ist 6 Jahre lang gültig, sofern Sie bei der Beantragung unter 24 Jahre alt sind. Er wird vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsablaufs ungültig, wenn:
  • Eintragungen, zum Beispiel Name oder Vorname, nicht mehr zutreffen
    • außer: Anschrift, Größenangabe
  • Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Auf Wunsch können Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben, um zirka 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erinnert zu werden.
Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Meldungen zum Personalausweis vornehmen
Sie sind als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis oder ein gültiges Passdokument zu besitzen. Die Daten im Personalausweis, außer Anschrift und Größenangabe, müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit, wenn die persönlichen Daten außer Anschrift und Größenangabe nicht mehr aktuell sind. Wenn Ihr Ausweis abhandenkommt oder gestohlen wird, müssen Sie dies auch melden.
Folgendes müssen Sie bei Ihrem Bürgeramt melden:
  • Ihr Name hat sich geändert und Sie besitzen kein anderes gültiges Identitätsdokument mit dem neuen Namen.
  • Sie haben Ihren Personalausweis verloren.
  • Ihnen wurde der Ausweis gestohlen.
  • Sie haben einen Verlust gemeldet und den Personalausweis wiedergefunden.  
Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.
Melden Sie einen Verlust oder Diebstahl, sperren die Behörden Ihren Online-Ausweis automatisch. Das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-Auslesen sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.
Bei Namensänderung und Verlust oder Diebstahl sollten Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Personalausweis abholen
Sie holen Ihren Personalausweis in der Regel bei dem Bürgeramt ab, wo Sie ihn beantragt haben.
Ob Sie einen Termin vereinbaren müssen, um den Personalausweis abzuholen, oder ob Sie sonstige Hinweise zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, teilt Ihnen Ihr Bürgeramt mit.
Sie können bei der Ausweisabholung sogleich eine selbst gewählte, sechsstellige PIN im Bürgeramt setzen. Dieser Service ist gebührenfrei. Erst mit dieser PIN können Sie sich mit Ihrem Ausweis bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Wirtschaft und Verwaltung ausweisen.
Ihren alten Personalausweis geben Sie bei der Abholung ab oder lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Personalausweis in der Zwischenzeit verloren haben oder er gestohlen wurde, melden Sie den Verlust oder den Diebstahl dem Bürgeramt oder bei der Polizei. Viele Kommunen bieten auch eine digitale Möglichkeit einer Verlust- und Diebstahlanzeige an.
Wenn Sie den Personalausweis nicht selbst abholen können, können Sie auch eine andere Person, die 16 Jahre oder älter ist und sich selbst ausweisen kann, schriftlich bevollmächtigen. Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.
Alternativ können Sie bereits bei der Beantragung die Option, sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben zu lassen, wählen. Dieser Service verursacht zusätzliche Gebühren.
Personalausweis Änderung
Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. Daten, die sich beispielsweise ändern können:
  • Nachname aufgrund von Heirat mit Namenswechsel
  • Anschrift aufgrund eines Umzugs in eine andere Hauptwohnung
  • Anpassung des oder der Vornamen aufgrund einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz
Änderungen der Daten auf dem Personalausweis, mit Ausnahme der Angaben zur Anschrift oder zur Körpergröße, führen dazu, dass Sie einen neuen Personalausweis benötigen.
Sie beantragen Ihren neuen Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt.
Der Antrag ist auch bei jedem anderen Bürgeramt möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können.
Bitte klären Sie mit der von Ihnen gewählten Behörde vorab, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.
Es fällt zusätzlich ein sogenannter Unzuständigkeitszuschlag an.
Bei Adressänderungen benötigen Sie zwar keinen neuen Personalausweis, aber der Chip des Ausweises muss geändert und das Adressfeld auf der Rückseite mit der neuen Adresse überklebt werden.
Das erledigen Sie auf dem Bürgeramt derjenigen Stadt oder Kommune, wo Sie Ihre neue Hauptwohnung haben.
In einigen Gemeinden können Sie die Ummeldung digital beantragen (elektronische Wohnsitzanmeldung), wodurch der Gang auf das Bürgeramt überflüssig wird.
Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen. Dabei wird der Chip auf dem Personalausweis geändert sowie ein Aufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.
Personalausweis beantragen
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.
Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn sich Ihr Familienname zum Beispiel nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen mit der Heirat ebenfalls ändern. Sind die Kinder unter 16 Jahren, ist die Beantragung eines neuen Personalausweises freiwillig und nur abhängig davon, inwieweit ein Ausweisdokument für grenzüberschreitende Reisen benötigt wird.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen.
Sollten Sie sofort nach der Heirat mit Namenswechsel beziehungsweise nach Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel Ihren neuen Personalausweis zum Beispiel für eine Auslandsreise benötigen, können Sie Ihren Ausweis mit dem neuen Namen frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Tag der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beantragen.
Alle Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 
Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn Sie Ihren Familiennamen zum Beispiel nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, ist die Beantragung eines Personalausweises mit dem neuen Namen freiwillig.
Sind von der Änderung des Familiennamens auch Ihre Kinder betroffen, werden auch deren Personalausweise und Reisepässe mit dem alten Namen ungültig. Bei Kindern unter 16 Jahren ist die Beantragung eines neuen Personalausweises mit dem neuen Namen freiwillig.
Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen.
Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
Wenn sich Ihr Vor- oder Nachname  ändert, ist Ihr Personalausweis ungültig. Gründe für eine sonstige Namensänderung sind zum Beispiel:
  • Adoption
  • Vornamenssortierung
  • Erklärung gemäß Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
Sie müssen in diesem Fall einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie 16 Jahre alt sind oder älter.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen.
Onlinefunktion des Personalausweises
Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion, bei ab Juli 2017 ausgestellte Personalausweisen ist diese Funktion automatisch aktiviert. Wenn sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 
Personalausweis Eintragung eines Künstlernamens
Seit dem 01.11.2010 können Ordens- und Künstlernamen wieder in den Personalausweis eingetragen werden. Die Eintragung des  Ordens- oder Künstlernamens stellt eine Ausnahme dar und darf nur bei Vorliegen von strengen Voraussetzungen erfolgen. Ein Nachtrag des Künstlernamens in den bestehenden Ausweis ist nicht möglich, es muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Verlust des eigenen Personalausweises melden
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird d ie Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.
Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.
Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.
Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Vorläufigen Personalausweis beantragen
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.
Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wird, müssen Sie dies melden.
Sie können den Verlust Ihres Personalausweises Sie entweder bei einer Personalausweisbehörde melden oder bei der Polizei.
Wenn Sie kein anderes gültiges Passdokument besitzen und über 16 Jahre alt sind, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Onlinefunktion des Personalausweises
Alle Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 
Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden.
Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.
Geltungsdauer: 6  Jahre

Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit Ihres alten Ausweises beantragen. Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind und in Deutschland gemeldet sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen
Geltungsdauer: 6  Jahre

Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen
Geltungsdauer: 10  Jahre

Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.

Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen.
Geltungsdauer: 6  Jahre

Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen.
Geltungsdauer: 10  Jahre

Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.

Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Für antragstellende Personen über 24 Jahre.
Geltungsdauer: 10  Jahre

Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.
Geltungsdauer: 6  Jahre

Meldungen zum Personalausweis vornehmen
Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.

Personalausweis abholen
Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen
Geltungsdauer: 10  Jahre

Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen
Geltungsdauer: 6  Jahre

Personalausweis Änderung
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen Sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.
Geltungsdauer: 6  Jahre

Für antragstellende Personen über 24 Jahre.
Geltungsdauer: 10  Jahre

Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug in die neue Hauptwohnung ändern lassen.

Personalausweis beantragen
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
Sie können frühestens 8 Wochen vor der Heirat beziehungsweise der Begründung einer Lebenspartnerschaft einen neuen Personalausweis mit Ihrem neuen Namen beantragen.
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen.
Geltungsdauer: 10  Jahre

Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen.
Geltungsdauer: 6  Jahre

Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.
Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.

Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen.
Geltungsdauer: 6  Jahre

Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen
Geltungsdauer: 10  Jahre

Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) mit dem neuen Namen besitzen .

Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen
Geltungsdauer: 10  Jahre

Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen
Geltungsdauer: 6  Jahre

Verlust des eigenen Personalausweises melden
Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

Vorläufigen Personalausweis beantragen
Geltungsdauer: 3  Monate

Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
Sie müssen nach Diebstahl schnellstmöglich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.

Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen
Geltungsdauer: 10  Jahre

Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen
Geltungsdauer: 6  Jahre

Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.

(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Was sollte ich noch wissen?
Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
Wird Ihr Personalausweis gestohlen, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Bei Verlust können Sie den Personalausweis bei der Sperrhotline sperren.
Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder verlieren Sie ihn, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Den Online-Ausweis können Sie auch selbst durch einen Anruf bei der Sperrhotline sperren lassen.
Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
Bei Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.
Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 
Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.
Meldungen zum Personalausweis vornehmen
Melden Sie den Wiederfund eines als verloren gemeldeten Personalausweises persönlich beim Bürgeramt, wird der Eintrag bei der Polizei gelöscht. Sie können das Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit innerhalb Deutschlands weiternutzen.
Personalausweis abholen
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei einem Bürgeramt oder bei der Polizei anzeigen. Des Weiteren können Sie die Online-Funktion des Personalausweises durch einen Anruf bei der Sperrhotline selbst sperren lassen.
Personalausweis Änderung
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt der Personalausweis Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder einem Bürgeramt anzeigen. In diesem Fall wird der Online-Ausweis durch die Behörde von Amts wegen bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.
Personalausweis beantragen
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
Wenn nach der Personalausweisbeantragung Ihr geplanter Eheschließungstermin auf einen späteren Tag verschoben wird und damit der geplante neue Eheschließungstermin nach dem Ausstellungsdatum des Personalausweises mit dem neuen Familiennamen liegt, gilt der Personalausweis als ungültig. Dieser kann Ihnen dann nicht ausgehändigt werden. Gegebenenfalls müssen Sie den Personalausweis gebührenpflichtig neu beantragen.
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Bei Diebstahl oder Verlust können Sie auch selbst die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.
Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder geht er Ihnen verloren, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Bei Verlust und Diebstahl können Sie auch selbst die Online-Funktion des Personalausweises bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.
Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Bei Diebstahl oder Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst durch einen Anruf bei der Sperrhotline sperren lassen.
Verlust des eigenen Personalausweises melden
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 
Vorläufigen Personalausweis beantragen
Es gibt folgende Hinweise:
  • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
  • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
  • Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.
Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
Bei Diebstahl oder Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst durch einen Anruf bei der Sperrhotline sperren lassen. Sie müssen dabei Ihr Sperrkennwort bereithalten, das Ihnen mit der Einmal-PIN mitgeteilt wurde.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Bearbeitungsdauer
Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Meldungen zum Personalausweis vornehmen
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Personalausweis abholen
0 - 1 Stunden

Personalausweis Änderung
Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis nimmt das Bürgeramt sofort vor.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie ihn im Bürgeramt abholen können.

Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Verlust des eigenen Personalausweises melden
Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )


Bürgeramt
Gemeinde Brieselang - Bürgeramt
Am Markt 3
14656 Brieselang

buergerbuero@gemeindebrieselang.de

Bürgeramt
  • Montag           09:00 - 12:00 Uhr (freie Sprechzeit)
  • Dienstag         14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch        geschlossen
  • Donnerstag    09:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin) und 13:00 - 16:30 Uhr (freie Sprechzeit)
  • Freitag            08:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)

Gebühren:

  • Antragstellende Person ab 24 Jahren                           46,00 Euro (10 Jahre gültig)
  • Antragstellende Person unter 24 Jahren                      27,60 Euro (6 Jahre gültig)

Welche Gebühren fallen an?
Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.
Gebühr: 6,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühren für den Personalausweis
Gebühr: 22,80 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
Gebühr: 13,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühren für den vorläufigen Personalausweis
Gebühr: 10,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 30,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 30,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Abgabe: 6,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn die antragstellende Person über 16 Jahre alt ist
Abgabe: 15,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr: 13,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
für den vorläufigen Personalausweis
Gebühr: 10,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 46,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 27,60 € EUR Link zur Gebührenbildung
Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr: 6,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Für antragstellende Personen ab 24 Jahren.
Gebühr: 46,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.
Gebühr: 27,60 € EUR Link zur Gebührenbildung
Für den vorläufigen Personalausweis.
Gebühr: 10,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn der Antragsteller 16 Jahre oder älter ist.
Gebühr: 15,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.
Gebühr: 13,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr: kostenfrei Link zur Gebührenbildung
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.
Gebühr: 30,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
Es fallen keine Kosten an. 
Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr: 13,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Für antragstellende Person unter 24 Jahren
Gebühr: 27,60 € EUR Link zur Gebührenbildung
Für den vorläufigen Personalausweis
Gebühr: 10,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 30,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Für antragstellende Person ab 24 Jahren
Gebühr: 46,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr: 6,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr: 15,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
weiterführende Links
  • https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
Meldungen zum Personalausweis vornehmen
Für die Meldung fallen keine Kosten an.
Benötigen Sie einen neuen Personalausweis, weil Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen, fallen Gebühren für die Neuausstellung an.
Personalausweis abholen
Kosten gelten, wenn Sie bei der Beantragung die Option, sich den Personalausweis nach Hause schicken lassen zu wollen, gewählt haben. Ansonsten fallen bei der Abholung keine Gebühren an.
Gebühr: 15,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Personalausweis Änderung
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr: 6,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr: 15,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Die Änderung der Anschrift ist gebührenfrei.
Gebühr: kostenfrei
Neuer Personalausweis für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 27,60 € EUR Link zur Gebührenbildung
Neuer Personalausweis für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 46,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nicht zuständiger Behörde
Gebühr: 13,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Ausstellung eines neuen Personalausweises durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 30,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
Es fallen keine Kosten an.
Personalausweis beantragen
Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Gebühr: 46,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Gebühr: 27,60 € EUR Link zur Gebührenbildung
Für den vorläufigen Personalausweis. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Gebühr: 10,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Gebühr: 13,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Gebühr: 30,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.
Gebühr: 30,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.
Gebühr: 27,60 € EUR Link zur Gebührenbildung
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr: kostenfrei Link zur Gebührenbildung
Für antragstellende Personen ab 24 Jahren.
Gebühr: 46,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Für den vorläufigen Personalausweis.
Gebühr: 10,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse.
Gebühr: 15,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.
Gebühr: 13,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr: 6,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr: 6,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.
Gebühr: 30,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Für den vorläufigen Personalausweis.
Gebühr: 10,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.
Gebühr: 13,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn Sie über 16 Jahre alt sind.
Gebühr: 15,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.
Gebühr: 27,60 € EUR Link zur Gebührenbildung
Für antragstellende Personen ab 24 Jahren.
Gebühr: 46,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr: kostenfrei Link zur Gebührenbildung
Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
Gebühr: 13,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
für den vorläufigen Personalausweis
Gebühr: 10,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 30,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
Gebühr: 46,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 27,60 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse bei Antragstellern über 16 Jahren
Gebühr: 15,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr: 6,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Verlust des eigenen Personalausweises melden
Es fallen keine Kosten an.
Vorläufigen Personalausweis beantragen
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Vorläufiger Personalausweis
Gebühr: 10,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
Gebühr: 6,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr: 13,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 46,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 27,60 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr: 13,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Abgabe: 6,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
für den vorläufigen Personalausweis
Gebühr: 10,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 30,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Abgabe: 15,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Anträge / Formulare
Personalausweis abholen
Schriftform erforderlich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Personalausweis beantragen
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Rechtsgrundlage
Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
weiterführende Links
  • § 1 Absatz 4 Nummer 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
  • § 9 Absatz 2 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
weiterführende Links
  • § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
weiterführende Links
  • § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
weiterführende Links
  • § 27 Absatz 1 Nummer 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Erstmalig einen Personalausweis beantragen
weiterführende Links
  • § 9 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Meldungen zum Personalausweis vornehmen
weiterführende Links
  • § 27 Absatz 1 Nummer 1 und 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
  • § 28 Absatz 1 Nummer 2 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Personalausweis abholen
weiterführende Links
  • Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
  • Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Personalausweisgesetzes und der Personalausweisverordnung (PAuswVwV)
Personalausweis Änderung
weiterführende Links
  • § 27 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
  • Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung
Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
weiterführende Links
  • § 5 Absatz 2 Nummer 9 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
  • § 18 Absatz 2 Nummer 9 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
  • § 20a Absatz 2, 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
  • § 27 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
  • § 2 Nummer 2f Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
  • § 19 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbür-ger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
  • § 1 Absatz 5 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung - PAuswGebV)
Personalausweis beantragen
weiterführende Links
  • § 9 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
weiterführende Links
  • § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
weiterführende Links
  • § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
weiterführende Links
  • § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Personalausweis Eintragung eines Künstlernamens
weiterführende Links
  • § 6 Abs. 2 Personalausweisgesetz
Verlust des eigenen Personalausweises melden
weiterführende Links
  • § 27 Absatz 1 Nummer 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Vorläufigen Personalausweis beantragen
weiterführende Links
  • § 9 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
weiterführende Links
  • § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
weiterführende Links
  • § 27 Absatz 1 Nummer 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Rechtsbehelf
Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage
Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage
Verlust des eigenen Personalausweises melden
  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage
Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Was muss ich mitbringen?
Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
  • altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
    • alter Personalausweis oder Reisepass
    • alter Kinderreisepass
  • wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
    • Geburtsurkunde
  • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
    • Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
  • bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
    • Sorgerechtsnachweis
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen von den Biometrie-Anforderungen laut Fotomustertafel.
Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: Reisepass oder alter Personalausweis
  • falls kein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass
Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: Reisepass 
  • falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass
Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Erstmalig einen Personalausweis beantragen
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • falls kein Ausweisdokument vorhanden ist: Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Personalausweis abholen
  • Ihr alter Personalausweis (Ausnahme: alter Personalausweis ist wegen Verlust oder Diebstahl nicht mehr vorhanden) 
  • Bei Vertretung:
    • Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises
    • Ausweisdokument der abholenden Person
Personalausweis Änderung
  • Personalausweis
  • gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls biometrisches Passfoto
Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
  • gültiger Personalausweis
  • aktuelle Meldebestätigung
Personalausweis beantragen
  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis,
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
  • aktuelles digitales Lichtbild 
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
  • bei vorzeitiger Beantragung:
    • gültiger Personalausweis,
    • Reisepass,
    • vorläufiger Reisepass oder
    • vorläufiger Personalausweis
  • bei Beantragung nach Eheschließung mit Namenswechsel:
    • falls vorhanden: einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen
    • falls kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen vorhanden:
      • Heiratsurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde oder
      • beglaubigter Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisterauszug oder
      • Bescheinigung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
  • alter Personalausweis oder Reisepass mit dem alten Namen
  • falls vorhanden: gültiger Reisepass mit dem neuen Namen
  • Scheidungsurkunde
  • Bescheinigung über die Namensführung vom Standesamt
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin beziehungsweise. Fotograf
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass
  • falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass
Verlust des eigenen Personalausweises melden
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Vorläufigen Personalausweis beantragen
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reise- oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: Reisepass
  • falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass
    •  
Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
-    wiedergefundener Personalausweis
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Termine Bürgerbüro

Kontakte:

Frau Althaus
033232/338-54
E-Mail senden
Frau Bartylla
033232/338-38
E-Mail senden

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Seitenfuss

Gemeinde Brieselang

Am Markt 3
14656 Brieselang
Tel:
033232/338-0
Fax:
033232/338-88
E-Mail:
info@gemeindebrieselang.de

Sprechzeiten

Termin im Bürgerbüro vereinbaren
Montag09:00 - 12:00 Uhr (freie Sprechzeit)
Dienstag14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00 - 16:30 Uhr (freie Sprechzeit)
Freitag
 
08:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)
Die Bürgermeisterin

Termine nach telefonischer Vereinbarung:

033232/338-11

Fachbereiche

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