Hausnummer (Vergabe / Änderung)
Jeder Eigentümer ist verpflichtet sein bebautes Grundstück mit einer amtlich festgesetzten Nummer zu versehen.
Nach Prüfung des Vorgangs wird Ihnen eine Hausnummer zugeteilt.
Es entstehen Gebühren gemäß der derzeit gültigen Verwaltungsgebührensatzung.
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Bearbeitungsdauer:
je nach Vorgang, jedoch max. 14 Tage
Gemeinde Brieselang - Grün/Natur/Umwelt/Bestattung
Am Markt 3
14656
Brieselang
Dienstag:
von
14:00
bis
18:00
Uhr
Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
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