Bibliotheksausweis
Leistungsbeschreibung
Bibliotheksausweis Ausgabe
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Bibliotheksausweis Ausgabe für besondere PersonengruppenHinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Wenn Sie Bücher sowie andere Medien ausleihen oder bestellen wollen, benötigen Sie einen Ausweis der jeweiligen Bibliothek.
Ein Bibliotheksausweis ist auch erforderlich für den Zugriff auf elektronische Ressourcen (z. B. E-Journals, E-Books, Datenbanken) und gegebenenfalls weitere Bibliotheksdienstleistungen (z. B. Online-Fernleihe oder -Benutzerkonto ). Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Bibliotheksausweis Ausgabe für Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen TransferleistungenEin Bibliotheksausweis ist auch erforderlich für den Zugriff auf elektronische Ressourcen (z. B. E-Journals, E-Books, Datenbanken) und gegebenenfalls weitere Bibliotheksdienstleistungen (z. B. Online-Fernleihe oder -Benutzerkonto ). Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Hinweis: Hinweis: Die Gültigkeit des Ausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Bibliotheksausweis Ausgabe für juristische PersonenHinweis: Hinweis: Die Gültigkeit des Ausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Wenn Sie sich in einer Bibliothek mittels einer natürlichen Person angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht bis zu drei Bevollmächtigten, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Bibliotheksausweis Ausgabe für MinderjährigeHinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis für Minderjährige persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht Kindern und Jugendlichen, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen
Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Bibliotheksausweis Ausgabe für öffentliche EinrichtungenHinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Wenn Sie sich durch eine vertretungsberechtigte Person in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Bibliotheksausweis SperrungHinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Teilen Sie den Verlust des
Bibliotheksausweises
Ihrer Bibliothek schnellstmöglich mit. Ihr Ausweis wird dann umgehend für die Ausleihe gesperrt. Bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung haften Sie für eine missbräuchliche Verwendung des Ausweises. Ein Ersatzausweis wird Ihnen auf Antrag gegen Zahlung einer Gebühr ausgestellt.
Hinweis: Die Gültigkeit des Ersatzausweises ist zeitlich begrenzt
(z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Ersatzausweises ist zeitlich begrenzt
(z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bibliotheksausweis Sperrung
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maximal 4 Tage
Was sollte ich noch wissen?
Bibliotheksausweis AusgabeBibliotheksausweis Ausgabe für besondere PersonengruppenBibliotheksausweis Ausgabe für Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen TransferleistungenBibliotheksausweis Ausgabe für juristische PersonenBibliotheksausweis Ausgabe für MinderjährigeBibliotheksausweis Ausgabe für öffentliche EinrichtungenBibliotheksausweis Sperrung
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- Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
- Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
- Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
- Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
- Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
- Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
- Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
- Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek.
- Kinder können meist ab Schulbeginn (Einschulung) einen eigenen Bibliotheksausweis erhalten.
- Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
- Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
- Eine Anmeldung von Minderjährigen ist nur im Beisein eines Sorgeberechtigten möglich.
- Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
- Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
- Bei Nichtanzeige des Ausweisverlustes entsteht eine persönliche Haftung für alle eventuell daraus entstehenden Schäden.
- Der Ersatzausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Bearbeitungsdauer
Bibliotheksausweis Ausgabe
Bibliotheksausweis Ausgabe für besondere Personengruppen
Bibliotheksausweis Ausgabe für Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Transferleistungen
Bibliotheksausweis Ausgabe für juristische Personen
Bibliotheksausweis Ausgabe für Minderjährige
Bibliotheksausweis Ausgabe für öffentliche Einrichtungen
Bibliotheksausweis Sperrung
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- persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
- per Post: maximal 10 Tage
- persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
- per Post: maximal 10 Tage
- persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
- per Post: maximal 10 Tage
- persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
- per Post: maximal 10 Tage
- persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
- per Post: maximal 10 Tage
- persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
- per Post: maximal 10 Tage
- persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
- per Post: maximal 10 Tage
Montag:
von
13:00
bis
18:00
Uhr
Dienstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
18:00
Uhr
Donnerstag:
von
09:00
bis
15:00
Uhr
zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 09:00 bis 12:00 Uhr
Anträge / Formulare
Bibliotheksausweis Ausgabe
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Formulare: Anmeldeformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Bibliotheksausweis Ausgabe für besondere PersonengruppenOnlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Formulare: Anmeldeformular
Bibliotheksausweis Ausgabe für Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Transferleistungen
Formulare: Anmeldeformular
Bibliotheksausweis Ausgabe für juristische Personen
Formulare: Anmeldeformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Bibliotheksausweis Ausgabe für MinderjährigeOnlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Formulare: Anmeldeformular
Bibliotheksausweis Ausgabe für öffentliche Einrichtungen
Formulare: Anmeldeformular
Bibliotheksausweis Sperrung
Formulare: Anmeldeformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Rechtsgrundlage
Bibliotheksausweis Ausgabe
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Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek
Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Bibliotheksausweis Ausgabe für besondere PersonengruppenGebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek
Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Bibliotheksausweis Ausgabe für Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen TransferleistungenGebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek
Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Bibliotheksausweis Ausgabe für juristische PersonenGebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek
Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Bibliotheksausweis Ausgabe für MinderjährigeGebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek
Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Bibliotheksausweis Ausgabe für öffentliche EinrichtungenGebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek
Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Bibliotheksausweis SperrungGebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek
Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Was muss ich mitbringen?
Bibliotheksausweis AusgabeBibliotheksausweis Ausgabe für Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen TransferleistungenBibliotheksausweis Ausgabe für juristische PersonenBibliotheksausweis Ausgabe für MinderjährigeBibliotheksausweis Ausgabe für öffentliche Einrichtungen
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gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer
amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
Bibliotheksausweis Ausgabe für besondere Personengruppen- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
-
Vorlage eines amtlichen Nachweises oder Bescheinigung der Ausbildungsstelle oder Studentenausweis
oder ähnliches
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
- amtlicher Nachweis über staatliche Transferleistung (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Ausbildungshilfen/BAföG)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
- evtl. schriftlicher Nachweis der Zeichnungsberechtigung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
- Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
Bibliotheksausweis Sperrung- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe