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Wohnsitz Anmeldung/Abmeldung/Änderung

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Allgemeine Informationen

Eine Abmeldung ist erforderlich bei:

  • Umzug ins Ausland
  • Aufgabe der Nebenwohnung (Zweitwohnsitz)

Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist der Fall, wenn der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird.

Die Abmeldung in das Ausland oder bei der Aufgabe von Wohnungen innerhalb des Bundesgebietes ohne Bezug einer neuen Wohnung ist frühestens 1 Woche vor dem Auszug möglich, sie muss jedoch innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.

Die Abmeldung eines Wohnsitzes kann

  • durch eine volljährige Person für die gesamte Familie erfolgen
  • persönlich oder schriftlich vorgenommen werden

Der Meldeschein muss vollständig ausgefüllt und von der meldepflichtigen Person unterschrieben sein und kann an folgende Adresse gesandt werden:

Gemeinde Brieselang

Am Markt 3

14656 Brieselang

Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht demjenigen, aus dessen Wohnung die Minderjährigen ausziehen. Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflichten zu erfüllen.

Leistungsbeschreibung
Wohnsitz Abmeldung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelde n.
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Wohnsitz Änderung
Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Wohnsitz Anmeldung
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. ummelden. Bei Ihrer bisherigen Meldebehörde brauchen Sie sich in diesem Fall nicht abmelden.
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Wohnsitz Abmeldung
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Wohnsitz Anmeldung
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung erfolgen.

Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Was sollte ich noch wissen?
Wohnsitz Anmeldung
Wenn die Anmeldung nicht rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgt, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Bearbeitungsdauer
Wohnsitz Anmeldung
Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.

(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )


Bürgeramt
Gemeinde Brieselang - Bürgeramt
Am Markt 3
14656 Brieselang

buergerbuero@gemeindebrieselang.de

Bürgeramt
  • Montag           09:00 - 12:00 Uhr (freie Sprechzeit)
  • Dienstag         14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch        geschlossen
  • Donnerstag    09:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin) und 13:00 - 16:30 Uhr (freie Sprechzeit)
  • Freitag            08:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)

Gebühren:

keine

Welche Gebühren fallen an?
Wohnsitz Änderung
Keine
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Wohnsitz Anmeldung
keine
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Anträge / Formulare
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Formlose Antragsstellung möglich: ja
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Rechtsgrundlage
Wohnsitz Abmeldung
weiterführende Links
  • § 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • Nummer 17.2 und 21.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
weiterführende Links
  • § 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • Nummer 17.2 und 21.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Wohnsitz Änderung
weiterführende Links
  • § 1 Absatz 1 Melderechtsrahmengesetz (MRRG)
  • § 11 Melderechtsrahmengesetz (MRRG)
Wohnsitz Anmeldung
§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html
§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23.html
§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html
Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
weiterführende Links
  • § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • 17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
weiterführende Links
  • § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • § 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • 17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Was muss ich mitbringen?
Wohnsitz Abmeldung
Bestätigung des Wohnungsgebers
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Bestätigung des Wohnungsgebers
Land Brandenburg:
Personalausweis, ggf. vorläufigen
Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier
Wohnsitz Änderung
  • Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
    • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
Wohnsitz Anmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung
Im Falle der gemeinsamen Anmeldung von Familienangehörigen genügt es, wenn eine der meldepflichtigen Personen persönlich bei der Meldebehörde erscheint. Mitzubringen sind:
  • Personaldokumente aller betroffenen Personen
  • Vollmacht(en) bei Mitanmeldung 
o          des nicht verheirateten Partners
o          von volljährigen Kindern
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Bestätigung des Wohnungsgebers
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Bestätigung des Wohnungsgebers
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Termine Bürgerbüro

Kontakte:

Frau Althaus
033232/338-54
E-Mail senden
Frau Bartylla
033232/338-38
E-Mail senden

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Seitenfuss

Gemeinde Brieselang

Am Markt 3
14656 Brieselang
Tel:
033232/338-0
Fax:
033232/338-88
E-Mail:
info@gemeindebrieselang.de

Sprechzeiten

Termin im Bürgerbüro vereinbaren
Montag09:00 - 12:00 Uhr (freie Sprechzeit)
Dienstag14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00 - 16:30 Uhr (freie Sprechzeit)
Freitag
 
08:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)
Die Bürgermeisterin

Termine nach telefonischer Vereinbarung:

033232/338-11

Fachbereiche

dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr

 

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