Zweitwohnungssteuer
Leistungsbeschreibung
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Die Zweitwohnungssteuer wird für das Innehaben einer weiteren Wohnung neben seiner Hauptwohnung erhoben. Sie ist eine örtliche Aufwandsteuer, die auf Grundlage einer Zweitwohnungssteuersatzung der jeweiligen Gemeinde erhoben wird. Das Verfahren zur Zweitwohnungssteuererhebung, Fristen, Ausnahmetatbestände, Steuermaßstäbe und Steuersätze sind der Satzung zu entnehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Die jeweiligen Anzeigefristen entnehmen Sie bitte der Satzung zur Zweitwohnungssteuer Ihrer Gemeinde.
Was sollte ich noch wissen?
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Bitte beachten Sie die Regelungen Ihrer kommunalen Zweitwohnungssteuersatzung, z.B. zu den
- Anzeigepflichten,
- Fristen
- Ausnahmen
- Befreiungstatbeständen.
Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungsdauer kann je nach Sachverhalt unterschiedlich ausfallen.
Dienstag:
von
14:00
bis
18:00
Uhr
Welche Gebühren fallen an?
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Die Steuerhöhe richtet sich nach den Steuersätzen und dem Steuermaßstab der jeweiligen Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde.
Rechtsgrundlage
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- Art. 105 Abs. 2a GG,
- § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 KAG,
- kommunale Satzung (Zweitwohnungssteuersatzung)
weiterführende Links
Rechtsbehelf
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Gegen einen Zweitwohnungssteuerbescheid kann mittels eines Widerspruches der Rechtsbehelf eingelegt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bescheid.
Was muss ich mitbringen?
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Zweitwohnungssteuererklärung ggfls. weitere Nachweise: z.B.
- Erhebungsbogen zur Ermittlung der
Zweitwohnungssteuer
- Mietvertrag
- Erhebungsbogen zur Ermittlung der
Zweitwohnungssteuer
- Mietvertrag