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Wilden Müll melden

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Wilder Müll kann einfach über das Maerker Brandenburg Portal gemeldet werden.

Leistungsbeschreibung
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Bei übermäßigem Abfall oder illegal entsorgten Haushaltsgeräten an Straßen, Geh- und Radwegen, auf öffentlichen Plätzen, um und auf Parkplätzen oder im Straßenbegleitgrün ist der jeweils zuständige Wegebaulastträger für die Verursacherermittlung und Einsammlung zuständig (im Zuge seiner Verkehrssicherungspflicht).
  • Innerorts ist das i.d.R. die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
  • Bei solchen Ablagerungen außerorts können unterschiedliche Straßenverkehrsbehörden zuständig sein. Das hängt dann davon ab, ob es sich um eine Autobahn/Raststätte, Bundesstraße, Landesstraße oder Gemeindestraße handelt. Näheres entnehmen Sie bitte der Angaben unter „Zuständige Stelle“. 
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Was sollte ich noch wissen?
Abweichende Zuständigkeiten ergeben sich nach § 4 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann wenige Tage bis einige Wochen dauern.

(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )


Sachgebiet Ordnungswesen
Gemeinde Brieselang - Sachgebiet Ordnungswesen
Wustermarker Allee 1
14656 Brieselang

ordnungsamt@gemeindebrieselang.de

Sachgebiet Ordnungswesen
Dienstag:
von 14:00 bis 18:00 Uhr
Weiterhin sind Termine nach telefonischer Absprache möglich.

Rechtsgrundlage
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
weiterführende Links
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • § 4 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutz Ggesetz
  • § 17 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Was muss ich mitbringen?
• Beschreibung des Fundortes
• gegebenenfalls Fotos des Fundortes
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Maerker

Kontakte:

Herr Gutkelch
033232/338-28
E-Mail senden

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Seitenfuss

Gemeinde Brieselang

Am Markt 3
14656 Brieselang
Tel:
033232/338-0
Fax:
033232/338-88
E-Mail:
info@gemeindebrieselang.de

Sprechzeiten

Termin im Bürgerbüro vereinbaren
Montag09:00 - 12:00 Uhr (freie Sprechzeit)
Dienstag14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
 
08:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)
Die Bürgermeisterin

Termine nach telefonischer Vereinbarung:

033232/338-11

Fachbereiche

dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr

 

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