Schnellnavigation Seitenkopf Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenkopf
Menü
  • Maerker Brieselang Der schnelle Draht zur Verwaltung
  • Ausschreibung der Schiedsstellen Die Gemeinde Brieselang sucht eherenamtlich tätige Schiedspersonen. Der Aussschreibungstext und das Bewerbungsformular sind nun abrufbar.
  • Aktuelle Ausschreibungen Hier finden Sie alle aktuellen Stellenausschreibungen und Ausschreibungen/Auftragsvergaben der Gemeindeverwaltung in Brieselang
  • Ratsinformationssystem Die Arbeit der politischen Gremien auf einen Blick
  • Bürgerhaushalt 2024 Für den Bürgerhaushalt 2024 können ab sofort Vorschläge eingereicht werden.
  • Live-Stream Gremiensitzungen des Gemeinderates
  • Anliegen von A - Z Bürgerservice der Gemeinde
  • Kinderbetreuung Online-Antragstellung
  • Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine Fragen und Antworten zu Hilfeleistungen und nützliche Informationen und Links
  • Gesamtschule Diskussion um die Gesamtschule - Ziele / Bedarfe der Gemeinde
  • Coronavirus Allgemeinverfügungen und Verordnungen
  • Beratungs- und Hilfsangebote Konflikten und Notlagen
  • Eine Schule im Wandel der Zeit Virtuelle Ausstellung zu Schulerweiterungen am Standort der Gesamtschule Brieselang

Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl

Inhaltsbereich
Info
Zuständige Abteilung
Öffnungszeiten
Gebühren
Formulare / Downloads
Sonstiges
Termin buchen
Online Service
Leistungsbeschreibung
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Berichtigung
Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie Einspruch gegen das Wählerverzeichnis bei der Wahlbehörde einlegen. Über den Einspruch wird binnen 3 Tagen entschieden. Das Wählerverzeichnis wird von Amts wegen auch berichtigt, wenn das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig oder unvollständig ist und die Mängel nicht Gegenstand eines Einspruchsverfahrens sind.
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Einsicht gewähren
Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass die Eintragungen zu Ihrer Person im Wählerverzeichnis fehlerhaft oder unvollständig sind, dann haben Sie das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. Anhaltspunkte sind gegeben, wenn Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben oder wenn Angaben zu Ihrer Person auf der Wahlbenachrichtigung unkorrekt sind.
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung

Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Grundsätzlich gilt, Wahlberechtigte, die in der Gemeinde am 42. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die Gemeinde sendet Ihnen spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung zu.

Hinweis: Die Wahlbenachrichtigung gilt auch für einen eventuell erforderlichen zweiten Wahlgang. Dieser wird nötig, wenn im ersten Wahlgang keiner der Bewerber oder Bewerberinnen die erforderliche Mehrheit erhalten hat.

Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung bis zum 21. Tag vor der Wahl erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist das nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen.
Liegt bei Ihnen ein abweichender Sachverhalt vor, z.B. Zuzug in die Gemeinde nach dem 42. Tag vor der Wahl oder ständiger Wohnsitz als Nebenwohnung, wenden Sie sich bitte umgehend an die gemeindliche Wahlbehörde.

Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung als Rückkehrer

Für jeden Wahlbezirk wird ein Verzeichnis der Wahlberechtigten Personen geführt. Das Wählerverzeichnis stellt die Grundlage für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl dar. Es sichert, dass nur die Wahlberechtigten an der Wahl teilnehmen und ihre Stimme nur einmal abgeben. Es wird am 42. Tag vor der Wahl erstellt, indem alle Wahlberechtigten, die mit Hauptwohnsitz im Einwohnermelderegister im Wahlgebiet registriert sind, von Amts wegen eingetragen werden. Haben Sie nach dem 42. Tag vor der Wahl die Wahlberechtigung durch Zuzug in das Wahlgebiet erworben, werden Sie ebenfalls von Amts wegen eingetragen. Über die Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.
Erfolgt jedoch nur ein Umzug innerhalb der Gemeinde, dann verbleibt die Eintragung im Wählerverzeichnis des ursprünglichen Wahlbezirkes.

Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen
Für jeden Wahlbezirk wird ein Verzeichnis der Wahlberechtigten Personen geführt. Das Wählerverzeichnis stellt die Grundlage für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl dar. Es sichert, dass nur die Wahlberechtigten an der Wahl teilnehmen und ihre Stimme nur einmal abgeben. Es wird am 42. Tag vor der Wahl erstellt, indem alle Wahlberechtigten, die mit Hauptwohnsitz im Einwohnermelderegister im Wahlgebiet registriert sind, von Amts wegen eingetragen werden. Wenn Sie nach dem 42. Tag vor der Wahl die Wahlberechtigung z. B. durch Zuzug erwerben, werden Sie ebenfalls von Amts wegen eingetragen. Über die Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung. Wohnungslose sowie Personen, die im Wahlgebiet ihren Lebensmittelpunkt besitzen, aber nur mit einem Nebenwohnsitz gemeldet sind, können bis zum 15. Tag vor der Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern
Für jeden Wahlbezirk wird ein Verzeichnis der Wahlberechtigten Personen geführt. Das Wählerverzeichnis stellt die Grundlage für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl dar. Es sichert, dass nur die Wahlberechtigten an der Wahl teilnehmen und ihre Stimme nur einmal abgeben. Es wird am 42. Tag vor der Wahl erstellt, indem alle Wahlberechtigten, die mit Hauptwohnsitz im Einwohnermelderegister im Wahlgebiet registriert sind, von Amts wegen eingetragen werden. Wenn Sie nach dem 42. Tag vor der Wahl die Wahlberechtigung z. B. durch Zuzug erwerben, werden Sie ebenfalls von Amts wegen eingetragen. Über die Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung. Wohnungslose sowie Personen, die im Wahlgebiet ihren Lebensmittelpunkt besitzen, aber nur mit einem Nebenwohnsitz gemeldet sind, können bis zum 15. Tag vor der Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Berichtigung
Der Einspruch ist innerhalb der Einsichtsfrist vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu stellen.
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Einsicht gewähren
An den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten der Wahlbehörde.
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung
Sie können den Antrag bis spätestens zum 15. Tage vor der Wahl stellen (§ 15 Abs. 1 BbgKWahlV).
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung als Rückkehrer
Die Eintragung erfolgt bis zum 2. Tag vor der Wahl.
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen

Die Eintragung erfolgt bis zum 2. Tag vor der Wahl.
Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sind bis zum 15. Tag vor der Wahl bei der Wahlbehörde zu stellen.

Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern

Die Eintragung erfolgt bis zum 2. Tag vor der Wahl.

Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sind bis zum 15. Tag vor der Wahl bei der Wahlbehörde zu stellen.

(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)


Bearbeitungsdauer
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Berichtigung
Die Wahlbehörde entscheidet binnen drei Tagen über den Einspruch.
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Einsicht gewähren
umgehend
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung
Die Wahlbehörde entscheidet innerhalb von drei Tagen.
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung als Rückkehrer
umgehend
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen
umgehend
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern
umgehend
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

Wahlen
Gemeinde Brieselang
Am Markt 3
14656 Brieselang

info@gemeindebrieselang.de

Wahlen
Anträge / Formulare
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Berichtigung
formlos
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung
Schriftlich oder zur Niederschrift
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen

Die Formulare Anlage 1a und Anlage 1b müssen im Original vorliegen (Schriftformerfordernis).
Die Formularvordrucke sind beim Kreiswahlleiter erhältlich oder im Internet abrufbar,  z. B. unter

  • Kommunalwahlen - Wahlen Brandenburg
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern

Die Formulare Anlage 1a und Anlage 1b müssen im Original vorliegen (Schriftformerfordernis).

Die Formularvordrucke sind beim Kreiswahlleiter erhältlich oder im Internet abrufbar, z. B. unter

  • Kommunalwahlen - Wahlen Brandenburg
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

Rechtsgrundlage
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Berichtigung
§ 24 BbgKWahlG, § 21 BbgKWahlV
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Einsicht gewähren
§ 23 Absatz 3 BbgKWahlG, § 19 BbgKWahlV
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung

§§ 8, 23, 24, 63 BbgKWahlG
§§ 13, 14, 15, 17, 19, 20, 21, 22 BbgKWahlV

Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung als Rückkehrer
§§ 23 und 24 BbgKWahlG, §§ 13 bis 15 BbgKWahlV
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen
§§ 23 und 24 BbgKWahlG, §§ 13 bis 15 BbgKWahlV
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern
§§ 23 und 24 BbgKWahlG, §§ 13 bis 15 BbgKWahlV
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Was muss ich mitbringen?
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Berichtigung
Unterlagen zur Aufklärung des Sachverhaltes
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Einsicht gewähren
Personaldokument, ggf. Wahlbenachrichtigung
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung
Personalausweis, ggf. Meldebestätigung
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen
  • Anlage 1a der BbgKWahlV: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 u. 3 BbgKWahlG
  • Anlage 1b der BbgKWahlV:Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 BbgKWahlV
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern
  • Anlage 1a der BbgKWahlV: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 u. 3 BbgKWahlG
  • Anlage 1b der BbgKWahlV:Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 BbgKWahlV
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

Kontakte:

frame_2
Seitenfuss

Gemeinde Brieselang

Am Markt 3
14656 Brieselang
Tel:
033232/338-0
Fax:
033232/338-88
E-Mail:
info@gemeindebrieselang.de

Sprechzeiten

Bürgerbüro
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag09:00 - 12:00 Uhr,
 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag13:00 - 16:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Der Bürgermeister

dienstags von 15.00 bis 17.30 Uhr 

Fachbereiche

dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr

© Gemeinde Brieselang 2023

  • Impressum
  • Kontakt
  • Disclaimer
  • Datenschutz
  • Informationspflichten
Navigation
  • Aktuelles
    • Aktuelle Meldungen
    • Bekanntmachungen
    • Veranstaltungen
    • Stellenausschreibungen
    • Zensus 2022
    • Meldungen zu Fundtieren
  • Gemeindeleben
    • Gemeindeinformationen
      • Historie
        • Brieselang
        • Bredow
        • Zeestow
      • Stadtplan
      • Ortsansichten
      • Anfahrt
    • Freizeit und Kultur
      • Hans-Klakow-Museum
      • Märkischer Künstlerhof
      • Bibliothek
      • Jugendclub Brieselang
      • Jugendclub Bredow
      • Bald für Sie da: Vereinsübersicht
    • Gemeindearchiv
      • Benutzung
      • Archivperlen
      • 100 Jahre Bahnhof Brieselang
      • 100 Jahre Kirmes
      • Eine Schule im Wandel der Zeit
    • Nymphensee
  • Politik und Beteiligung
    • Interaktiver Haushalt der Gemeinde Brieselang
    • Kommunalpolitik
      • Ratsinformationssystem
      • Livestream Gremiensitzung
      • Archiv Live-Stream von Gremiensitzungen
    • Wahlen
      • Bundestagswahl 2021
      • Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters 2019
      • Landtagswahl 2019
      • Wahl des Seniorenbeirates
      • Öffentliche Bekanntmachungen des Wahlleiters
      • Europawahl 2019
      • Kommunalwahl 2019
      • Archiv
      • Schöffenwahl 2023
    • Beauftragte und Beiräte
    • Bürgerbeteiligung
      • Volksbegehren
      • Bürgerhaushalt
      • Bürgerversammlungen
      • Maerker
      • Bauleitungplanung
      • Auswertung Bürgerdialog Nymphensee
      • ZukunftBRIESE
    • Maerker Brieselang
  • Wirtschaft
    • Gewerbegebiete
    • Landwirtschaft
  • Schulen, Kitas & Soziales
    • Kitas & Horte
    • Kindertagespflege
    • Schulen
    • Kirchen
    • Anmeldung Schulanfänger 2023/24
  • Rathaus und Service
    • Bürgerservice
      • Was erledige ich wo?
      • Maerker
      • Formulare & Anträge
      • Merkblätter
      • Satzungen/Nutzungsbedingungen
      • Amtsblätter
      • Beratungs- und Hilfsangebote
    • Rathaus
      • Bürgermeister
      • Ämter
      • Ansprechpartner
      • Stellenausschreibungen
      • Ausbildung & Praktikum
      • Statistik
    • Gemeindeentwicklung
      • Bebauungspläne