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Reisepass

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Leistungsbeschreibung
Reisepass
Im biometrischen Reisepass ist ein elektronischer Chip integriert, der das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich.
Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.
In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Sie müssen diese durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen.
Reisepass Ausstellung

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass . Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie beantragen den Reisepass im Bürgeramt an Ihren Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen.
Kinder unter 12 Jahren können einen Kinderreisepass erhalten.

Reisepass melden wegen Wiederauffinden
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Reisepass
Geltungsdauer:
  • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
  • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Reisepass Ausstellung

Der Reisepass ist zehn Jahre gültig und enthält 32 Seiten. Auf Wunsch können Sie - beispielsweise wenn Sie sehr viel reisen - den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Reisepass sechs Jahre gültig.
Der vorläufige Reisepass ist höchstens ein Jahr gültig.

(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Was sollte ich noch wissen?
Reisepass Ausstellung

Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.

Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).

In einige Länder – z. B. in die USA – wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)


Bearbeitungsdauer
Reisepass Ausstellung
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens zwei Wochen bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei dem Passproduzenten ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo.-Fr., ohne Feiertage) im Bürgeramt abholbereit vor. Für diesen Service wird ein Zuschlag erhoben.
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

Bürgerbüro (Meldewesen, Gewerbe, Fundbüro)
Gemeinde Brieselang, Bürgerbüro
Am Markt 3
14656 Brieselang

info@gemeindebrieselang.de

Bürgerbüro (Meldewesen, Gewerbe, Fundbüro)
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 13:00 bis 16:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Welche Gebühren fallen an?
Reisepass Ausstellung

Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr

  • für einen Reisepass EUR 37,50 ,
  • für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 69,50.

Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr

  • für einen Reisepass EUR 60,00,
  • für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 92,00
Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von EUR 22,00 zahlen.
Der Zuschlag beträgt EUR 22,00 für einen Reisepass im Expressverfahren.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, z. B.bei Passverlust beantragen, müssen Sie EUR 21,00 Zuschlag bezahlen.
Reisepass melden wegen Wiederauffinden
Keine
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

Rechtsgrundlage
Reisepass
  • § 1 Absatz 2 Nummer 1 Paßgesetz (PaßG)
Reisepass Ausstellung
§ 6 Paßgesetz (PaßG)
§ 1 Passverordnung (PassV)
§ 15 Passverordnung (PassV)

Reisepass melden wegen Wiederauffinden
  • § 15 Passgesetz (PassG)
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Was muss ich mitbringen?
Reisepass Ausstellung

Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
  • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
  • ggf. Ihren bisherigen Reisepass,
  • ggf. Ihre Geburtsurkunde,
  • bei der Antragstellung für ein Kind : Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, ggf. die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.
Reisepass melden wegen Wiederauffinden
Wiedergefundener Reisepass
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

Kontakte:

Jasmina Kovacevic
image/svg+xml 033232/338-27
E-Mail senden
Désireé Lehmann
image/svg+xml 033232/338-54
E-Mail senden

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Seitenfuss

Gemeinde Brieselang

Am Markt 3
14656 Brieselang
Tel:
033232/338-0
Fax:
033232/338-88
E-Mail:
info@gemeindebrieselang.de

Sprechzeiten

Bürgerbüro
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag09:00 - 12:00 Uhr,
 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag13:00 - 16:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Der Bürgermeister

dienstags von 15:00 bis 17:30 Uhr 

Fachbereiche

dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr

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