Kinderreisepass
Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich. Die Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Kinderreisepässen ist zum 01.01.2024 außer Kraft getreten.
Bei Auslandsreisen benötigt Ihr Kind ein Reisedokument. Dafür kommen bei Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Das kann der noch gültige Kinderreisepass, ein Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, ein regulärer Reisepass sein.
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