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Kinderreisepass

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Online Service
Bitte beachten Sie, dass das persönliche Erscheinen der Kinder zwingend notwendig ist.
Leistungsbeschreibung
Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

Bei Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde müssen Sie den neuen Wohnort Ihres Kindes unverzüglich in dessen Kinderreisepass eintragen lassen.
Achtung! Im Falle einer Namensänderung ist ein neuer Kinderreisepass erforderlich.

Kinderreisepass beantragen
Bei Auslandsreisen benötigt Ihr Kind ein Reisedokument. Dafür kommen bei Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Das kann ein Kinderreispass sein, ein Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, ein regulärer Reisepass.
Ein neuer Kinderreisepass für Ihr Kind kann auf Antrag ausgestellt werden
bei Erstbeantragung,
  • wenn die Gültigkeit des alten Kinderreisepasses abgelaufen ist,
  • wenn der Kinderreisepass Ihres Kindes gestohlen wurde oder er verloren gegangen ist,
  • wenn der Name Ihres Kindes sich geändert hat oder
  • wenn Eintragungen – bis auf die Angaben zum Wohnort oder der Größe - unzutreffend sind oder fehlen.
Der Kinderreisepass enthält keinen elektronischen Chip.
Die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses beträgt ein Jahr, höchstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.
Die mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.
Einen Kinderreisepass beantragen Sie persönlich und zusammen mit Ihrem Kind bei der Passbehörde am Hauptwohnsitz des Kindes. Sie können den Kinderreisepass auch in jeder anderen Passbehörde im Inland oder im Ausland beantragen. In diesem Fall müssen Sie zur Gebühr einen Zuschlag bezahlen.
Kinderreisepass Statusabfrage

Die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses dauert bis zu sechs Wochen. Sie können den Bearbeitungsstand jederzeit telefonisch, persönlich und in vielen Fällen auch auf elektronischem Wege abfragen.

Kinderreisepass Verlängerung
Den Reisepass Ihres Kindes können Sie vor Ablauf der Gültigkeit verlängern und ändern lassen. Neben dem Lichtbild werden auch Angaben zur Größe und gegebenenfalls zur Augenfarbe korrigiert.
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
keine
Kinderreisepass beantragen
Ein Kinderreisepass ist maximal 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.
Hinweis:
Eine mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.
Kinderreisepass Statusabfrage
keine
Kinderreisepass Verlängerung
keine
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Was sollte ich noch wissen?
Kinderreisepass beantragen
Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Kinderreisepass Verlängerung

Gültigkeit:

  • 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
  • mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres

Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.

(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)


Bearbeitungsdauer
Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
keine
Kinderreisepass beantragen
Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.
Kinderreisepass Statusabfrage
zwei bis sechs Wochen
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

Bürgerbüro (Meldewesen, Gewerbe, Fundbüro)
Gemeinde Brieselang, Bürgerbüro
Am Markt 3
14656 Brieselang

info@gemeindebrieselang.de

Bürgerbüro (Meldewesen, Gewerbe, Fundbüro)
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 13:00 bis 16:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Welche Gebühren fallen an?
Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
keine
Kinderreisepass beantragen
  • Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses: EUR 13,00
Hinweise:
Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses verdoppelt sich, wenn:
  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen wird,
  • die Ausstellung bei einer Passbehörde außerhalb des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragt wird.
Wenn Sie den Kinderreisepass für Ihr Kind bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung im Ausland beantragen (zum Beispiel als Deutsche im Ausland), müssen Sie einen Zuschlag von EUR 13,00 bezahlen.
Die Gebühr kann ermäßigt oder erlassen werden, wenn Sie als antragstellende Person, bedürftig sind (Nachweise erforderlich).
Kinderreisepass Statusabfrage
keine
Kinderreisepass Verlängerung
  • Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: EUR 6,00

Hinweis: Liegt Bedürftigkeit vor, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich, bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde nach.

(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Anträge / Formulare
Kinderreisepass beantragen
  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

Rechtsgrundlage
Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
  • § 6 Paßgesetz (PaßG)
  • § 15 Passverordnung (PassV)
  • § 17 Passverordnung (PassV)
Kinderreisepass beantragen
  • § 1 Passgesetz (PassG) (Passpflicht)
  • § 4 Passgesetz (PassG) (Passmuster)
  • § 5 Passgesetz (PassG) (Gültigkeitsdauer)
  • § 6 Passgesetz (PassG) (Ausstellung eines Passes)
  • § 19 Passgesetz (PassG) (Zuständigkeit)
  • § 25 Passgesetz (PassG) (Ordnungswidrigkeiten)
  • § 2 Passverordnung (PassV) (Muster für den Kinderreisepass)
  • § 5 Passverordnung (PassV) (Lichtbild)
  • § 15 Passverordnung (PassV) (Gebühren)
  • Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Kinderreisepass Statusabfrage
  • § 6 Paßgesetz (PaßG)
Kinderreisepass Verlängerung
  • § 6 Paßgesetz (PaßG)
  • § 4 Paßgesetz (PaßG)
  • § 5 Paßgesetz (PaßG)
  • § 15 Passverordnung (PassV)
  • § 17 Passverordnung (PassV)
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Rechtsbehelf
Kinderreisepass beantragen
  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
Kinderreisepass Statusabfrage
Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Was muss ich mitbringen?
Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
  • Kinderreisepass
  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
  • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

gegebenenfalls:

  • Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Kinderreisepass beantragen
Bei der Antragstellung müssen Sie vorlegen:
  • ein gültiges Identitätsdokument des Kindes, wie zum Beispiel:
    • Reisepass
    • Kinderreisepass
    • Personalausweis
  • sofern kein gültiges Identitätsdokument vorhanden ist (zum Beispiel bei Erstbeantragung oder bei Verlust/Diebstahl des alten Dokuments):
    • Geburtsurkunde beziehungsweise einen Auszug aus dem Geburtenregister des Standesamts,
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat (45 mm x 35 mm), im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Bedeckung der Augen sowie ohne Kopfbedeckung.
Hinweis:
In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer dauerhaften medizinischen Indikation, können Abweichungen hiervon zulässig sein. Bei Säuglingen/Kleinstkindern sind weitere Ausnahmen zulässig.
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen des Kindes (Auskunft bei Ihrer Passbehörde).
Darüber hinaus müssen Sie bei der Antragstellung für Minderjährige Folgendes vorlegen:
  • beim gemeinsamen Sorgerecht zusammenlebender Elternteile:
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie
    • die Einverständniserklärung und
    • eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
  • beim gemeinsamen Sorgerecht getrenntlebender Elternteile ist der Elternteil antragsberechtigt, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält:
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten und gegebenenfalls die Einverständniserklärung und
    • eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
  • bei nur einem Sorgeberechtigten:
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie
    • der Sorgerechtsnachweis
Kinderreisepass Statusabfrage
  • die Nummer des beantragten Kinderreisepasses (auf dem Zahlungsbeleg, den Sie bei der Beantragung erhalten haben)
  • In manchen Fällen wird auch eine PIN zugeteilt, die bei der Statusabfrage anzugeben ist.
Kinderreisepass Verlängerung
  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
  • aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • gegebenenfalls Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten bzw. Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

Kontakte:

Jasmina Kovacevic
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E-Mail senden
Désireé Lehmann
image/svg+xml 033232/338-54
E-Mail senden

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Seitenfuss

Gemeinde Brieselang

Am Markt 3
14656 Brieselang
Tel:
033232/338-0
Fax:
033232/338-88
E-Mail:
info@gemeindebrieselang.de

Sprechzeiten

Bürgerbüro
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag09:00 - 12:00 Uhr,
 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag13:00 - 16:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Der Bürgermeister

dienstags von 15:00 bis 17:30 Uhr 

Fachbereiche

dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr

© Gemeinde Brieselang 2023

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