Schnellnavigation Seitenkopf Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenkopf
Menü
  • Maerker Brieselang ' Der schnelle Draht zur Verwaltung
  • Online-Terminvergabe Bürgerbüro Ab sofort können Termine für das Bürgerbüro online gebucht werden. Offizieller Start ist am 1. Juli 2025.
  • Aktuelle Stellenausschreibungen Hier finden Sie alle aktuellen Stellenausschreibungen der Gemeinde Brieselang.
  • Ratsinformationssystem Sitzungstermine, Beschlussvorlagen & Co.: Die Arbeit der politischen Gremien auf einen Blick.
  • 100 Jahre Brieselang 2025 - Jubiläumsjahr "100 Jahre Brieselang"
  • Sommerfest 2025 Sommerfest 2025 - 100 Jahre Brieselang
  • Newsletteranmeldung Amtsblatt Seit Januar 2024 wird das Amtsblatt der Gemeinde Brieselang nicht mehr an alle Haushalte verteilt. Wer das Amtsblatt per Mail beziehen möchte, kann sich für den Newsletter anmelden.
  • Vergabemarktplatz - Aktuelle Auftragsvergaben Hier sind Auftragsvergaben der Gemeindeverwaltung in Brieselang einzusehen.
  • Bürgerhaushalt der Gemeinde Brieselang Hier erhalten Interessierte aktuelle Informationen zum Thema Bürgerhaushalt.
  • Live-Stream Gremiensitzungen des Gemeinderates
  • Anliegen von A - Z Bürgerservice der Gemeinde
  • Little Bird Loge Kinderbetreuung Online-Antragstellung
  • Beratungs- und Hilfsangebote Konflikten und Notlagen

100 Jahre Brieselang

  • Aktuelles zum Jubiläum
  • Jubiläumsveranstaltungen
  • Impressionen

Gewerbeangelegheiten

Inhaltsbereich
Info
Zuständige Abteilung
Öffnungszeiten
Gebühren
Formulare / Downloads
Sonstiges
Termin buchen
Online Service
Leistungsbeschreibung
Gewerbe abmelden
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden. 
Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder  einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:
  • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
  • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern. 
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
 
Gewerbe anmelden
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:
  • einen Betrieb neu errichten,
  • eine Zweigniederlassung neu errichten,
  • eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
  • einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
  • ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
  • einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).
Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:
  • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
  • Freie Berufe
  • Verwaltung eigenen Vermögens
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. 
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Gewerbe ummelden
Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln. Zuständig ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt.
Ausgenommen von einer Gewerbeummeldung sind:
  • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
  • Freie Berufe  
  • Verwaltung eigenen Vermögens
Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.
Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender oder der Name der juristischen Person als Gewerbetreibende ändert.
Bei einer Änderung der Gewerbetätigkeit ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.
Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:
  • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
  • bei juristischen Personen zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG )von den gesetzlichen Vertretern 
Bei Personengesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.
Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Gewerbe abmelden
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

Gewerbe anmelden
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.

Gewerbe ummelden
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Was sollte ich noch wissen?
Gewerbe abmelden
Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.
Gewerbe anmelden
Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Bearbeitungsdauer
Gewerbe abmelden
Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

Gewerbe anmelden
  • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
  • Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Gewerbe ummelden
  • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
  • Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen..

(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )


Bürger- und Gewerbeamt
Gemeinde Brieselang
Am Markt 3
14656 Brieselang

info@gemeindebrieselang.de

Bürger- und Gewerbeamt
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 11:00 Uhr
und 13:00 bis 16:30 Uhr

Welche Gebühren fallen an?
Gewerbe abmelden
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Land Brandenburg:
12,00 € gemäß der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)
weiterführende Links
  • https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/mwegebo
Gewerbe anmelden
Land Brandenburg:
  • bei natürlichen Personen: nach Zeitaufwand, mindestens 36,60 €
  • bei juristischen Personen
    • mit einem gesetzlichen Vertreter: nach Zeitaufwand, mindestens 66,00 €;
    • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter: nach Zeitaufwand, mindestens 18,00 €
  • beim Ausschank alkoholischer Getränke (§ 3 Abs. 1 BbgGastG) erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 12,00 €
Gewerbe ummelden
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes sowie nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Land Brandenburg:
Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12,00 oder 30,00 Euro erhoben (Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie [MWAE GebO] Ziff. 2.1.1.2 ff.).
weiterführende Links
  • https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/mwegebo
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Anträge / Formulare
Gewerbe abmelden
  • Formulare: ja 
  • Onlineverfahren möglich: ja (soweit angeboten)
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
     
weiterführende Links
  • Gewerbe-Abmeldung, Seite 1
  • Gewerbe-Abmeldung, Seite 2
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Rechtsgrundlage
Gewerbe abmelden
weiterführende Links
  • § 14 Gewerbeordnung (GewO)
  • § 2 Absatz 1 Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)
Gewerbe anmelden
weiterführende Links
  • § 14 Gewerbeordnung (GewO)
  • § 15 Gewerbeordnung (GewO)
  • § 11 Gewerbeordnung (GewO)
  • Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)
Gewerbe ummelden
weiterführende Links
  • § 14 Gewerbeordnung (GewO)
  • § 55c Gewerbeordnung (GewO)
  • Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)
  • § 15 Gewerbeordnung (GewO)
  • § 11 Gewerbeordnung (GewO)
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Rechtsbehelf
Gewerbe abmelden
Nach § 15 Absatz 1 GewO bescheinigt die für die Abmeldung zuständige Stelle innerhalb dreier Tage den Empfang der Abmelde-Anzeige. 
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Was muss ich mitbringen?
Gewerbe abmelden
  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
  • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
     
Gewerbe anmelden
  • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
  • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Handelsregisterauszug,
  • Beiblatt Vertretungsberechtigte
Gewerbe ummelden
  • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
  • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
  • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Kontakte:

frame_2
Seitenfuss

Gemeinde Brieselang

Am Markt 3
14656 Brieselang
Tel:
033232/338-0
Fax:
033232/338-88
E-Mail:
info@gemeindebrieselang.de

Sprechzeiten

Bürgerbüro
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag14:00 - 18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag

09:00 - 11:00 Uhr sowie 13:00 - 16:30 Uhr

Freitag

nach telefonischer Vereinbarung

Die Bürgermeisterin

Termine nach telefonischer Vereinbarung:

033232/338-1101

Fachbereiche

dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr

© Gemeinde Brieselang 2025

  • Impressum
  • Kontakt
  • Disclaimer
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Informationspflichten
Navigation
  • Aktuelles
    • Aktuelle Meldungen
    • Bekanntmachungen
    • Veranstaltungen
    • Stellenausschreibungen
    • Meldungen zu Fundtieren
  • Gemeindeleben
    • Nymphensee
    • Gemeindeinformationen
      • Historie
        • Brieselang
        • Bredow
        • Zeestow
      • Stadtplan
      • Ortsansichten
      • Anfahrt
    • Freizeit und Kultur
      • Hans-Klakow-Museum
      • Märkischer Künstlerhof
      • Bibliothek
      • Jugendclub Brieselang
      • Jugendclub Bredow
      • Vereinsübersicht
    • Kirchen
    • Gemeindearchiv
      • Benutzung
      • Archivperlen
      • Ortsgeschichte
        • Interaktive Karte
        • Eine Schule im Wandel der Zeit
        • 100 Jahre Kirmes
        • 100 Jahre Bahnhof Brieselang
  • Politik und Beteiligung
    • Kommunalpolitik
      • Ratsinformationssystem
      • Livestream Gremiensitzung
      • Archiv Live-Stream von Gremiensitzungen
    • Interaktiver Haushalt der Gemeinde Brieselang
    • Gemeindeentwicklung und Bürgerbeteiligung
      • Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung
      • Bürgerhaushalt
      • Bürgerversammlungen, Bürgerbeteiligung
    • Wahlen
      • Bundestagswahl 2025
      • Kommunalwahlen 2024
      • Europawahl 2024
      • Landratswahl 2024
      • Landtagswahl 2024
      • Wahl des Seniorenbeirats 2024
      • Wahl zur/zum hauptamtlichen Bürgermeister:in 2023
      • Bürgerentscheid über die Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters
      • Bundestagswahl 2021
      • Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters 2019
      • Landtagswahl 2019
      • Wahl des Seniorenbeirates 2019
      • Öffentliche Bekanntmachungen des Wahlleiters
      • Europawahl 2019
      • Kommunalwahl 2019
      • Archiv
    • Beauftragte und Beiräte
  • Wirtschaft
    • Gewerbegebiete
    • Landwirtschaft
  • Schulen, Kitas & Soziales
    • Kitas & Horte
    • Kindertagespflege
    • Schulen
    • Anmeldung Schulanfänger 2025/2026
    • Kostenfreies Mittagessen (BuT) für mehr Kinder und Jugendliche
    • Kinderbetreuung - Onlineantragstellung
    • Formulare
  • Rathaus und Service
    • Maerker
    • Bürgerservice
      • Was erledige ich wo?
      • Formulare & Anträge
      • Merkblätter
      • Satzungen/Nutzungsbedingungen
      • Amtsblätter
      • Beratungs- und Hilfsangebote
    • Rathaus
      • Bürgermeisterin
      • Organigramm
      • Ansprechpartner
      • Stellenausschreibungen
      • Ausbildung & Praktikum
      • Neuer Menupunkt
  • 100 Jahre Brieselang
    • Aktuelles zum Jubiläum
    • Jubiläumsveranstaltungen
    • Impressionen