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Gewerbe Abmeldung

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Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden. 
Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder  einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:
  • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
  • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern. 
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
 
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Was sollte ich noch wissen?
Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Bearbeitungsdauer
Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )


Bürger- und Gewerbeamt
Gemeinde Brieselang
Am Markt 3
14656 Brieselang

info@gemeindebrieselang.de

Bürger- und Gewerbeamt
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 11:00 Uhr
und 13:00 bis 16:30 Uhr

Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Land Brandenburg:
12,00 € gemäß der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)
weiterführende Links
  • https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/mwegebo
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Anträge / Formulare
  • Formulare: ja 
  • Onlineverfahren möglich: ja (soweit angeboten)
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
     
weiterführende Links
  • Gewerbe-Abmeldung, Seite 1
  • Gewerbe-Abmeldung, Seite 2
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • § 14 Gewerbeordnung (GewO)
  • § 2 Absatz 1 Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Rechtsbehelf
Nach § 15 Absatz 1 GewO bescheinigt die für die Abmeldung zuständige Stelle innerhalb dreier Tage den Empfang der Abmelde-Anzeige. 
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Was muss ich mitbringen?
  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
  • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
     
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Kontakte:

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Gemeinde Brieselang

Am Markt 3
14656 Brieselang
Tel:
033232/338-0
Fax:
033232/338-88
E-Mail:
info@gemeindebrieselang.de

Sprechzeiten

Bürgerbüro
Terminbuchung per Mausklick
Montag09:00 12:00 Uhr (freie Sprechzeit)
Dienstag14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00 - 16:30 Uhr (freie Sprechzeit)
Freitag
 
08:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)
Die Bürgermeisterin

Termine nach telefonischer Vereinbarung:

033232/338-1101

Fachbereiche

dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr

© Gemeinde Brieselang 2025

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