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Führungszeugnis

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Führungszeugnis beantragen
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie ein Führungszeugnis beantragen.

Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:
  • einfaches Führungszeugnis
  • erweitertes Führungszeugnis
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Europäisches Führungszeugnis
Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Dies dient etwa zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.

Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie
  • im Kinder- und Jugendbereich tätig werden, zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein, oder
  • mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde, zum Beispiel, wenn Sie eine Fahrerlaubnis benötigen. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat. Es enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.

Besitzen Sie – neben der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten oder Großbritanniens, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Führungszeugnis Beantragung im Onlineverfahren
Seit dem 01.09.2014 kann das einfache oder erweiterte Führungszeugnis auch online beantragt werden. Dies erhöht die Bürgerfreundlichkeit des Auskunftsverfahrens, da es nicht mehr erforderlich ist, persönlich einen Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses bei der örtlich zuständigen Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft zu stellen, sondern die Antragstellung unmittelbar auf elektronischem Wege beim Bundesamt für Justiz möglich ist.
Das Online-Antragsverfahren legt dabei ein besonderes Augenmerk auf die Datensicherheit. Für die Online-Beantragung benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis vom Inhalt der Eintragungen erhalten, die über die Person im Zentralregister gespeichert sind.
Führungszeugnis Erteilung einfach
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
  • Privatführungszeugnis (N) für private Zwecke
  • Behördenführungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde
    Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise strafgerichtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten oder Vermerke über die Schuldunfähigkeit.
    In Privatführungszeugnissen werden die wichtigsten Angaben aus rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen aufgeführt. Es werden beispielsweise die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe vermerkt. Nicht aufgenommen werden strafgerichtliche Verurteilungen von untergeordneter Bedeutung, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Strafe eingetragen ist. Dies ist beispielsweise bei Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Monaten der Fall.
    Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde enthält darüber hinaus noch weitere Angaben. Es führt beispielsweise bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden wie den Widerruf des Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis auf. In der Regel werden auch alle Verurteilungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes angezeigt.
    Die Eintragungen bleiben nicht auf Dauer im Register. Nach Ablauf bestimmter Fristen werden sie gelöscht. Enthält das Bundeszentralregister keine für das Führungszeugnis relevanten Daten, steht im Führungszeugnis "Inhalt: keine Eintragung". Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen.
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates haben und in Deutschland wohnen, können Sie auch ein Europäisches Führungszeugnis beantragen. In ein solches Führungszeugnis ist eine zusätzliche Mitteilung über Eintragungen im Strafregister Ihres Herkunftsmitgliedstaates aufgenommen.
Führungszeugnis Erteilung erweitert
Das erweiterte Führungszeugnis kann über Personen erteilt werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Es dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes werden in das erweiterte Führungszeugnis sexualstrafrechtliche Verurteilungen auch im niedrigen Strafbereich aufgenommen. Damit gibt es dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber, inwieweit Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen oder wegen der ebenfalls besonders relevanten Straftatbestände der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und der Misshandlung von Schutzbefohlenen vorbestraft sind.
Das erweiterte Führungszeugnis enthält insbesondere auch:
  • Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe,
  • Erstverurteilungen unter 3 Monaten Freiheitsstrafe.
Ein erweitertes Führungszeugnis ist auf Antrag zu erteilten, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf §30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnisses
  • für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe),
  • eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen oder
  • für eineTätigkeit mit vergleichbaren Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen
    benötigt wird.
     
Beispiele: Lehrer in Privatschulen, Bademeister, Schulbusfahrer, Erzieher in Kindergärten, Kinder- oder Jugendheimen, Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen usw.
Antragsteller können das erweiterte Führungszeugnis mit entsprechender Bestätigung für sich bekommen oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Im letzteren Fall wird es in der Regel unmittelbar an die anfordernde Behörde übersandt. Dazu ist die Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen erforderlich.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Führungszeugnis beantragen
Es gibt keine Frist.

Führungszeugnis Erteilung erweitert
Die Bearbeitungszeit beträgt bei den meisten Behörden zwischen 1 und 2 Wochen.

(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Was sollte ich noch wissen?
Führungszeugnis Beantragung im Onlineverfahren
Das einfache Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis können auch weiterhin bei der örtlich zuständigen Meldebehörde Ihrer Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden.
Weitere Informationen zum elektronischen Führungszeugnis finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes der Justiz.
Online-Portal des Bundesamts für Justiz
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )


Bürger- und Gewerbeamt
Gemeinde Brieselang
Am Markt 3
14656 Brieselang

info@gemeindebrieselang.de

Bürger- und Gewerbeamt
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 11:00 Uhr
und 13:00 bis 16:30 Uhr

Welche Gebühren fallen an?
Führungszeugnis beantragen
Hinweis: In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühr für ein Führungszeugnis abgesehen werden.
Abgabe: 13,00 € EUR
Führungszeugnis Beantragung im Onlineverfahren
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.
Führungszeugnis Erteilung einfach
EUR 13,00
Führungszeugnis Erteilung erweitert
13,00 Euro
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Anträge / Formulare
Führungszeugnis Beantragung im Onlineverfahren
weiterführende Links
  • Onlineantragsverfahren Führungszeugnis auf den Seiten des Bundesamtes für Justiz (BMJV)
Führungszeugnis Erteilung erweitert
Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Rechtsgrundlage
Führungszeugnis beantragen
weiterführende Links
  • Dritter Absatz des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG)
Führungszeugnis Beantragung im Onlineverfahren
weiterführende Links
  • Bundeszentralregistergesetz - BZRG
Führungszeugnis Erteilung einfach
weiterführende Links
  • §§ 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Führungszeugnis Erteilung erweitert
weiterführende Links
  • §§ 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Rechtsbehelf
Führungszeugnis beantragen
  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim OLG Hamm
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Was muss ich mitbringen?
Führungszeugnis beantragen
  • Personalausweis, eID-Karte, oder Aufenthaltstitel
  • bei der Meldebehörde ist auch eine Identifizierung mittels Reisepass möglich
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen, um bestimmte Angaben nachzuweisen,
    • zum Beispiel die Aufforderung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
Führungszeugnis Beantragung im Onlineverfahren
Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie
  • Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
  • Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar.
    (Die AusweisApp kann im Internetauftritt des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) heruntergeladen werden)
  • Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.
Hinweis: . Im Rahmen der Online-Beantragung müssen bestimmte Angaben, beispielsweise die Vertretungsmacht, nachgewiesen werden. Nachweise sind hochzuladen.
Download der AusweisApp
Führungszeugnis Erteilung einfach
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • zusätzlich bei einem Behörden-Führungszeugnis (O): Anschrift der Behörde und dortiges Aktenzeichen beziehungsweise Verwendungszweck
Wenn Sie Ihr Führungszeugnis im Internet über das Onlineportal direkt beim Bundesamt für Justiz stellen möchten, brauchen Sie zusätzlich:
  • neuer elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes
  • AusweisApp2
gegebenenfalls digitales Erfassungsgerät wie Scanner oder Digitalkamera, damit Sie Nachweise hochladen können.
Führungszeugnis Erteilung erweitert
Ergänzend ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs.1 BZRG vorliegen.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Kontakte:

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Seitenfuss

Gemeinde Brieselang

Am Markt 3
14656 Brieselang
Tel:
033232/338-0
Fax:
033232/338-88
E-Mail:
info@gemeindebrieselang.de

Sprechzeiten

Bürgerbüro
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag14:00 - 18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag

09:00 - 11:00 Uhr sowie 13:00 - 16:30 Uhr

Freitag

nach telefonischer Vereinbarung

Die Bürgermeisterin

Termine nach telefonischer Vereinbarung:

033232/338-1101

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dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr

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