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Feuerwerke

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Gemeinde Brieselang verschärft Kontrollen bei Feuerwerken

Brieselang. In der Gemeinde Brieselang häufen sich Beschwerden über illegale Feuerwerke in den Nachtstunden. Die Nutzung von Feuerwerkskörpern ist für Privatpersonen außerhalb von Silvester gesetzlich verboten. Ausnahmegenehmigungen werden nur in besonderen Fällen, wie Hochzeiten oder runden Geburtstagen, erteilt. Das Ordnungsamt kündigt verstärkte Kontrollen an und weist darauf hin, dass Verstöße mit bis zu 200 Euro Bußgeld geahndet werden. Bürgerinnen und Bürger können illegale Feuerwerke unter der Telefonnummer 033232/33860 oder außerhalb der Dienstzeiten bei der Polizei melden.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in letzter Zeit häufen sich in unserer Gemeinde Vorfälle mit nicht genehmigten Feuerwerken. Daher möchten wir Sie über die rechtlichen Grundlagen sowie die Gefahren informieren, die mit dem Einsatz solcher pyrotechnischen Artikel einhergehen.

Das nachbarschaftliche Zusammenleben in unserer Gemeinde Brieselang ist geprägt von gegenseitiger Rücksichtnahme, Achtung und Toleranz. Störungen, wie das Abbrennen von Feuerwerken, sind daher zu vermeiden. Die Verwendung von Feuerwerkskörpern ist in der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) klar geregelt. Für Privatpersonen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern innerhalb des Zeitraums vom 2. Januar bis 30. Dezember grundsätzlich verboten.

Die Gemeinde Brieselang kann in begründeten Einzelfällen, wie etwa bei runden Geburtstagen oder Hochzeiten, eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden, der auf der Homepage der Gemeinde verfügbar ist. Der Stab Brandschutz und Feuerwehr prüft die Anträge und entscheidet im Auftrag der Bürgermeisterin über die Genehmigung, gegebenenfalls unter Auflagen. Der erlaubte Zeitraum für das Abbrennen eines genehmigten Feuerwerks beträgt in den Herbst- und Wintermonaten bis 21:00 Uhr und in den übrigen Monaten bis 22:00 Uhr, mit einer maximalen Dauer von 10 Minuten.

Konsequenzen bei illegalem Abbrennen von Feuerwerken

In letzter Zeit haben uns vermehrt Hinweise aus der Bürgerschaft erreicht, die auf das illegale Abbrennen von Feuerwerken in den Nachtstunden von Freitag und Samstag hinweisen. Dieses verbotene Handeln stört die nächtliche Ruhe und widerspricht dem Gedanken des friedlichen Zusammenlebens in unserer Gemeinde.

Aus diesem Grund wird das Ordnungsamt der Gemeinde Brieselang ab sofort verstärkt die nächtlichen Ortslagen bestreifen und bei Verstößen entsprechende Anzeigen erstatten. Ordnungswidrigkeiten, wie das unerlaubte Abbrennen von Feuerwerkskörpern, werden mit einer Geldstrafe von bis zu 200 Euro geahndet.

Kontaktmöglichkeiten

Das Ordnungsamt ist während der Bereitschaftszeiten unter der Telefonnummer 033232/33860 (mit Rufumleitung auf Diensthandys) erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten steht Ihnen die Polizei unter der Nummer 110 oder die Polizeiwache Falkensee unter 03322/2750 zur Verfügung.

Die Sicherheit unserer Gemeinschaft und ein respektvoller Umgang miteinander sind uns ein besonderes Anliegen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, eine sichere und friedliche Umgebung für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

gez. Kathrin Neumann-Riedel                        gez. Marco Robitzsch

Bürgermeisterin                                            Stabsbereichsleiter Brandschutz und Feuerwehr

Leistungsbeschreibung
Von Privatpersonen über 18 Jahren dürfen pyrotechnische Gegenstände nur zum Jahreswechsel (31. Dezember/1. Januar) abgebrannt werden. Dies betrifft Feuerwerkskörper der Klasse II beziehungsweise nach neuer Bezeichnung pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 („Silvesterfeuerwerk“).
Eine Ausnahmegenehmigung benötigen Sie, wenn Sie als Privatperson (das heißt, ohne im Besitz einer Erlaubnis nach §§ 7, 27 Sprengstoffgesetz beziehungsweise eines Befähigungsscheins gemäß § 20 Sprengstoffgesetz zu sein) zu einem anderen Zeitraum (das heißt, zwischen dem 2. Januar und 30. Dezember) selbst Feuerwerkskörper (Klasse II/Kategorie F2) abbrennen möchten.
Die Ausnahmegenehmigung kann aus begründetem Anlass (zum Beispiel Goldene Hochzeit) erteilt werden; es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf. Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Bearbeitungsdauer:

je nach Vorgang, jedoch max. 14 Tage

Stabsbereich Brandschutz und Feuerwehr
Gemeinde Brieselang
Am Markt 3
14656 Brieselang

info@gemeindebrieselang.de

Stabsbereich Brandschutz und Feuerwehr

andere Downloads

Formular: Antrag Feuerwerk

Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • Verordnung zum Sprengstoffgesetz
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Kontakte:

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Gemeinde Brieselang

Am Markt 3
14656 Brieselang
Tel:
033232/338-0
Fax:
033232/338-88
E-Mail:
info@gemeindebrieselang.de

Sprechzeiten

Bürgerbüro
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag14:00 - 18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag

09:00 - 11:00 Uhr sowie 13:00 - 16:30 Uhr

Freitag

nach telefonischer Vereinbarung

Die Bürgermeisterin

Termine nach telefonischer Vereinbarung:

033232/338-1101

Fachbereiche

dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr

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