Beantragung einer Auskunftssperre
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
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Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
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1 bis 3 Wochen
Termin im Bürgerbüro vereinbaren
- Montag 09:00 - 12:00 Uhr (freie Sprechzeit)
- Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
- Mittwoch geschlossen
- Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin) und 13:00 - 16:30 Uhr (freie Sprechzeit)
- Freitag 08:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)
Welche Gebühren fallen an?
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keine
Rechtsgrundlage
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51 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
weiterführende Links
Was muss ich mitbringen?
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- Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift,
- Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben zur Gefahrensituation.