Ausländerangelegenheiten
Die Ausländerbehörde ist Ansprechpartner für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit stehen. Dies reicht von der Einreise über sämtliche Belange des Aufenthalts wie u.a. Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, Gestattung der Erwerbstätigkeit, Erlaubnis zum Studium etc. bis hin zur Ausreise.
Das Amt für Ausländerangelegenheiten ist Ansprechpartner für soziale Dienste in der Migrationsarbeit, Bildungsträger, Ehrenamtliche sowie Flüchtlingsinitiativen im Landkreis Havelland.
Landkreis Havelland
- Amt für Ausländer-
angelegenheiten - / Haus 2
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
Zudem sollten Sie in Deutschland eine familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Kind herstellen oder fortführen wollen (eine familiäre Lebensgemeinschaft liegt in der Regel vor, wenn Sie mit dem Kind in einer gemeinsamen Wohnung leben).
Des weiteren sollte das in Deutschland lebende Kind
- eine Aufenthaltserlaubnis als ResettlementFlüchtling, anerkannter Asylberechtigter oder Flüchtling oder
- eine Niederlassungserlaubnis aus humanitären, politischen oder völkerrechtlichen Gründen
Die Aufenthaltserlaubnis zum Nachzug der Eltern zu einem minderjährigen Kind ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels des minderjährigen Kindes in Deutschland - erteilt. Ist der Aufenthaltstitel Ihres in Deutschland lebenden minderjährigen Kindes weniger als ein Jahr gültig, wird Ihre Aufenthaltserlaubnis auch für diese kürzere Dauer erteilt.
Unter Umständen kann Sie die Ausländerbehörde zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten. Dies wird dann auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt.
- Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder aktuellen Aufenthaltserlaubnis oder – wenn Sie sich in Deutschland rechtmäßig ohne Visum aufhalten – innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise beantragt werden.
- Widerspruchsfrist: 1 Monat
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Hinweise:
- Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
- Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich
- Persönliches Erscheinen erforderlich
Wird dem Widerspruch durch die Ausländerbehörde nicht entsprochen, kann Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht erhoben werden.
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Aktuelles biometrisches Foto
- Visum, soweit dies für die Einreise erforderlich war
- Nachweis über das Sorgerecht für das Kind, zu dem der Nachzug erfolgen soll
- Geburtsurkunde des minderjährigen Kindes zu dem der Nachzug erfolgen soll
- Aufenthaltstitel des minderjährigen Kindes in Deutschland, zu dem der Nachzug erfolgen soll
- Aktuelle Meldebescheinigung
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