Bebauungsplan Nr. 103 "Sport- und Schulzentrum Brieselang Nord" – Teil A
Bebauungsplan Nr. 103 "Sport- und Schulzentrum Brieselang Nord" – Teil A
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 103 – Teil A „Sport- und Schulzentrum Briese-lang Nord“ der Gemeinde Brieselang.
- Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB
Öffentliche Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 103 „Sport- und Schulzentrum Brieselang Nord“ Teil A der Gemeinde Brieselang.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brieselang hat in der Sitzung am 18.12.2024 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 103 „Sport- und Schulzentrum Brieselang Nord“ Teil A der Gemeinde Brieselang sowie dessen Begründung (Stand: 12.12.2024) gebilligt und für die formelle Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 103 "Sport- und Schulzentrum Brieselang Nord" Teil A wird begrenzt einschließlich der Karl-Marx-Straße im Norden, Wohnbaugrundstücken im Osten, dem Paul-Mewes-Damm im Süden und den Wohnbaugrundstücken westlich des Fichte-Sportplatzes, und erstreckt sich auf die Flurstücke 305, 316 (anteilig Graben), 339 (anteilige Straßenverkehrsfläche Karl-Marx-Straße), 1391, 1392, 1456, 1457 der Flur 2, Gemarkung Brieselang mit einer Fläche von insgesamt ca. 3,82 ha (38.201 m²) auf ausschließlich öffentlichen Grundstücken;
Abb. 01 Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 103 „Sport- und Schulzentrum Brieselang Nord“ Teil A
© GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, 2024, Kataster des Landesbetriebes Geoinformation Brandenburg mit Darstellung des Geltungsbereichs des räumlichen Bebauungsplans Nr. 103 "Sport- und Schulzentrum Brieselang Nord" Teil A
Ziel und Zweck der Planung
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Sport- und Schulzentrums Brieselang Nord als Gesamtschule mit 4-zügiger Oberschule und 2-zügiger gymnasiale Oberstufe sowie für die Sicherung und Erweiterung der bestehenden Sportplananlage um eine Dreifeldsporthalle mit Nebenanlagen und Stellplatzanlagen unter Erhalt des bisherigen Vereinsheims, geschaffen werden.
Im Bebauungsplan werden zudem Schallschutzmaßnahmen festgesetzt, die ausschließen, dass es zu einer Beeinträchtigung nahegelegener Wohnnutzungen kommt.
Beteiligung der Öffentlichkeit (Ort, Dauer, Öffnungszeiten)
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 103 „Sport- und Schulzentrum Brieselang Nord“ Teil A der Gemeinde Brieselang gemäß § 3 (2) BauGB mit der Begründung, dem Umweltbericht und den nach der Einschätzung der Gemeinde Brieselang wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
vom 04. Februar 2025 bis einschließlich 12. März 2025
im Internet veröffentlicht.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die o.g. Unterlagen werden in das Internet eingestellt. Die Unterlagen können auf www.gemeindebrieselang.de unter der Rubrik – Politik und Beteiligung – Bürgerbeteiligung – Bauleitplanung sowie im Landesportal https://bb.beteiligung.diplanung.de/ eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB
vom 4. Februar 2025 bis einschließlich 12. März 2025
zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, 14656 Brieselang, Fachbereich Gemeindeentwicklung – Bauwesen
während der Öffnungszeiten
- Montag, Mittwoch & Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00
- Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
öffentlich aus.
Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Inhalten
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, per E-Mail an: bauleitplanung@gemeindebrieselang.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgeben werden, z.B. auf dem Postweg (Postanschrift: Gemeinde Brieselang, Fachbereich Gemeindeentwicklung/Bauwesen, Am Markt 3, 14656 Brieselang) oder während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung im Fachbereich Gemeindeentwicklung/Bauwesen zur Niederschrift.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Verfügbare Planunterlagen
Weitere wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
Neben den oben genannten Unterlagen sind auch folgende weitere wesentliche Stellungnahmen verfügbar und können am angegebenen Ort im Internet und in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden:
- Landesamt für Umwelt mit Hinweisen zum Immissionsschutz und Hinweisen zu den wasserwirtschaftlichen Belangen
- Landkreis Havelland mit Hinweisen des Umweltamts, der Unteren Naturschutzbehörde, zur artenschutzfachlichen Prüfung, zu den Vermeidungsmaßnahmen, zu den vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen und Hinweisen der Unteren Wasserbehörde zur Versickerung von anfallendem Regenwasser, und dem Gesundheitsamt mit Hinweisen Schulsportbetrieb und grundsätzlicher Zustimmung zum Vorhaben
- Wasser- und Abwasserverband „Havelland“ mit Hinweisen zur Trinkwasserversorgung, Schmutzwasserbeseitigung und Trinkwasserschutzzone
- Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal – Havelkanal - Havelseen“ mit Hinweisen zur Gewässerunterhaltung
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgestellt. Im Ergebnis einer überschlägigen Prüfung wird davon ausgegangen, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären.
Die angestellte Prüfung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter sowie die Prüfung der UVP-Pflichtigkeit gemäß der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Aus den Gebietsmerkmalen der im weiteren Umfeld gelegenen FFH-Gebiete sind keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter abzuleiten, auch nicht aus den beabsichtigten Planinhalten zur Sicherung und Entwicklung der kommunalen Bildungs- und Sportinfrastruktur, so dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Die über das bestehende Bauplanungsrecht hinausgehenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind nicht als erheblich im Sinne des Gesetzes einzuschätzen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans sowie deren Dokumentation in einem Umweltbericht ist nicht erforderlich.
Datenschutzinformation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie die Stellungnahme ohne Absenderangaben einreichen, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Brieselang, den 10. Januar 2025
Kathrin Neumann-Riedel
Bürgermeisterin
Folgende Unterlagen zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 103 – Teil A „Sport- und Schulzentrum Brieselang Nord“ der Gemeinde Brieselang sind verfügbar und können am angegebenen Ort im Internet und in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden:
Verfügbare Planunterlagen
- 2. Entwurf der Planzeichnung und der textlichen Festsetzungen vom 12.12.2024 vom Planungsbüro Steffen Pfrogner, Stadtplaner/ Architekt, Potsdam
- 2. Entwurf der Begründung zum 2.Entwurf des Bebauungsplans B-Plan Nr. 103"Sport- und Schulzentrum Brieselang Nord" - Teil A vom 12.12.2024 vom Planungsbüro Steffen Pfrogner, Stadtplaner/ Architekt, Potsdam
- Anlage 1 - Städtebauliches Konzept in der Fassung vom 14.10.2024 zum B-Plan Nr. 103"Sport- und Schulzentrum Brieselang Nord" - Teil A nach ersten Objektplanungsentwürfen von NUMRICH ALBRECHT KLUMPP Gesellschaft von Architekten GmbH, Berlin MARCEL ADAM Landschaftsarchitekten bdla, Potsdam
- Anlage 2 - Bestandskarte der Biotoptypen und Bäume Bebauungsplan 103 "Sport- und Schulzentrum Brieselang Nord" - TeIl A vom 05.09.2018, ergänzt Flurstück 305 vom 22.06.2020 AG PROTZMANN + WEGWERTH Arbeitsgruppe für Landschaftsarchitektur PartGmbB, Potsdam
- Anlage 3 - Artenschutzbeitrag Bebauungsplan 103 "Sport- und Schulzentrum Brieselang Nord" vom 30.10.2017, Biologe Dr. Daniel Lauterbach, Kloster Lehnin
- Anlage 4 - Bestandsplan Fauna B-Plan Nr. 103 "Sport- und Schulzentrum Brieselang Nord"- Teil A vom 30.08.2024, BÜRO FÜR UMWELTPLANUNGEN Dipl.-Ing. Frank Schulze
- Anlage 5 - Ermittlung der Versiegelung des Bestandes und der Planung vom 14.10.2024
- Anlage 6.1 - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Nr. 103 A "Sport- und Schulzentrum Brieselang Nord" vom 11.11.2024 HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbH, Berlin
- Anlage 6.2 - Ergebnisdokumentation- Ergänzende Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Nr. 103 A "Sport- und Schulzentrum Brieselang Nord" vom 29.11.2024 HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbH, Berlin
- Anlage 7 - Fachliche Stellungnahme zur Lichtimmission am Sportplatz Brieselang vom 19.03.2019 Ingenieurbüro für Licht- und Beleuchtungstechnik Dipl.-Ing. Jens Oehme, Berlin
- Anlage 8 - Bebauungsplans 103 "Sport- und Schulzentrum Brieselang Nord" – Teil A Versiegelungen des Bestandes und der Planung vom 14.10.2024
- Anlage 9 - Brieselang – Zukünftiger Standort Gesamtschule Bürgerinformationsveranstaltung in der Robinson-Grundschule am 22.10.2020
- Anlage 10 - Verkehrstechnische Betrachtung zum B-Plan Nr. 103 A "Sport- und Schulzentrum Brieselang Nord" vom Dezember 2024 HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbH, Berlin
Neben den oben genannten Unterlagen sind auch folgende weitere wesentliche Stellungnahmen verfügbar und können am angegebenen Ort im Internet und in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden:
- Landesamt für Umwelt - Schreiben vom 15. Januar 2019 mit Hinweisen zum Immissionsschutz und Hinweisen zu den wasserwirtschaftlichen Belangen
- Landkreis Havelland - Schreiben vom 12. März 2019 – mit Hinweisen des Umweltamts.
Die Untere Naturschutzbehörde wies auf die Notwendigkeit einer artenschutzfachlichen Prüfung, Vermeidungsmaßnahmen sowie vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen hin. Die Untere Wasserbehörde machte Vorgaben zur Versickerung des anfallenden Regenwassers. Das Gesundheitsamt äußerte sich zustimmend zum Vorhaben und gab Hinweise zum Schulsportbetrieb.
Landkreis Havelland - Schreiben vom 30. August 2017- mit Hinweisen des Umwelt- und des Gesundheitsamtes. Die Untere Naturschutzbehörde wies auf die Notwendigkeit einer artenschutzfachlichen Prüfung, Vermeidungsmaßnahmen sowie vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen hin. Die Untere Wasserbehörde machte Vorgaben zur Versickerung des anfallenden Regenwassers, die Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde erhob keine Einwände und wies darauf hin, dass gegenwärtig keine Altlastenverdachtsflächen bekannt sind. Das Gesundheitsamt äußerte sich zustimmend zum Vorhaben und gab Hinweise zum Schulsportbetrieb.
- Wasser- und Abwasserverband „Havelland“ - Schreiben vom 21. Januar 2019
- Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal – Havelkanal - Havelseen“ – E-Mail vom 8. Februar 2019
Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

