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Wählerverzeichnis zur Landtagswahl

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Leistungsbeschreibung
Für jeden Wahlbezirk führt die gemeindliche Wahlbehörde ein amtliches Wählerverzeichnis. Sein Wahlrecht zur Landtagswahl ausüben kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Grundlage für die Eintragung in das Wählerverzeichnis bildet das Melderegister der Gemeinde. Grundsätzlich werden wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am 42. Tag (Stichtag) vor der Landtagswahl in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, von Amts wegen eingetragen. Die Gemeinde benachrichtigt Sie spätestens bis zum 28. Tag vor der Wahl mit einer schriftlichen Wahlbenachrichtigung.
Haben Sie bis zum 28. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen.
Liegt bei Ihnen ein abweichender Sachverhalt vor, z.B. Zuzug in die Gemeinde nach dem 35. Tag vor der Wahl oder ständiger Wohnsitz als Nebenwohnung, wenden Sie sich bitte umgehend an die gemeindliche Wahlbehörde.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Antrag spätestens bis zum 15. Tage vor der Wahl stellen (§ 14 Abs. 1 BbgLWahlV)

(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Bearbeitungsdauer
Die Wahlbehörde entscheidet binnen drei Tagen über Ihren Antrag.

(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )


Wahlen
Gemeinde Brieselang - Wahlen
Am Markt 3
14656 Brieselang

wahlen@gemeindebrieselang.de

Wahlen
Sprechzeiten erfolgen ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung. 
Anträge / Formulare
Der Antrag ist schriftlich oder als Erklärung zur Niederschrift zu stellen.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Rechtsgrundlage
§§ 5, 6, 17, 18 BbgLWahlG;
§§ 12, 13, 14, 15, 17, 18,20, 21 BbgLWahlV
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Was muss ich mitbringen?
Personalausweis, ggf. Meldebscheinigung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Kontakte:

Herr Rachner
033232/338-37
E-Mail senden

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Gemeinde Brieselang

Am Markt 3
14656 Brieselang
Tel:
033232/338-0
Fax:
033232/338-88
E-Mail:
info@gemeindebrieselang.de

Sprechzeiten

Termin im Bürgerbüro vereinbaren
Montag09:00 - 12:00 Uhr (freie Sprechzeit)
Dienstag14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00 - 16:30 Uhr (freie Sprechzeit)
Freitag
 
08:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)
Die Bürgermeisterin

Termine nach telefonischer Vereinbarung:

033232/338-11

Fachbereiche

dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr

 

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