Bürgerentscheid über die Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters
Hier erhalten Interessierte Zug um Zug alle Informationen zur Durchführung des Bürgerentscheids in der Gemeinde Brieselang:
Stand: Montag, 20. März 2023, 09.30 Uhr
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nun unter nachfolgendem Link möglich:
https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=12063036
Ihr Kontakt zur Wahlleitung und Wahlbehörde:
Wahlbüro der Gemeinde Brieselang: Jenny Stegelmann, stellv. Wahlleiterin, 033232/338-1441
Wahlbehörde: Claudia Pegel, 033232/338-55
Wahlleiter: Patrik Rachner, 033232/338-37
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Stand: Freitag, 17. März 2023, 13.00 Uhr
Bürgerentscheid: Briefwahlanträge können ab Montag gestellt werden
Brieselang. Für den Bürgerentscheid über die Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters, der am Sonntag, 23. April 2023, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr stattfinden wird, können ab Montag, 20. März 2023, offiziell Briefwahlanträge gestellt und damit Wahlunterlagen online auf der Internetseite der Gemeinde Brieselang via www.gemeindebrieselang.de angefordert werden. Das teilte die Wahlleitung am Freitag mit.
Möglich ist das Anliegen unter dem Link https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=12063036. Wann die Wahlunterlagen versendet werden können, hängt vom Eingang der Stimmzettel, Briefumschläge & Co. im Rathaus ab, kurzum: ohne Wahlunterlagen ist kein Versand möglich, die Antragsstellung jedoch schon. Letztmöglicher Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist übrigens Mittwoch, 19. April 2023. Warum? Der postalische Versand bis zum Samstag vor dem Wahltermin muss in realistischer Weise gewährleistet bleiben, die Wahlunterlagen können ansonsten nicht mehr mit garantierter Sicherheit innerhalb Deutschlands zugestellt werden.
Nichtsdestotrotz können Wahlunterlagen auch persönlich im Wahlbüro (Durchgang neben der Fahrschule gegenüber vom Blumenladen) gegen Vorlage der Abstimmungs-/Wahlbenachrichtigungskarte, die spätestens bis zum 2. April 2023 zugestellt sein muss, sowie des Personalausweises abgeholt werden. Gründe für die Teilnahme an der Briefwahl müssen nicht benannt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass Antragsteller ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Brieselang haben müssen. Wahlberechtigt sind im Wahlgebiet der gesamten Gemeinde Brieselang 10.835 Menschen (Stand: 10. März 2023).
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Stand: Mittwoch, 15. März 2023, 17.00 Uhr
Öffentliche Wahlbekanntmachung zum Bürgerentscheid
Brieselang. Für den am Sonntag, 23. April 2023, stattfindenden Bürgerentscheid über die Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Brieselang ist die Öffentliche Wahlbekanntmachung mit wichtigen Informationen für Interessierte nachfolgend abrufbar:
Öffentliche Wahlbekanntmachung zum Bürgerentscheid
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Öffentliche Bekanntmachung zur Einsicht in das Wählerverzeichnis
Brieselang. Das Abstimmungs-/Wählerverzeichnis für den Bürgerentscheid über die Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Brieselang wird in der Zeit vom 3. April bis zum 6. April 2023 in der Gemeindeverwaltung Brieselang, Am Markt 3, 14656 Brieselang, während der allgemeinen Öffnungszeiten des Bürgerbüros bereitgehalten. Die Öffentliche Bekanntmachung dazu finden Sie nachfolgend:
Die Öffentliche Bekanntmachung zur Einsicht in das Wählerverzeichnis
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Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Wahlausschusses am 26. April
Brieselang. Der Wahlausschuss wird im Nachgang zum Bürgerentscheid am 26. April 2023 das amtliche Abstimmungsergebnis im Rahmen einer öffentlichen Sitzung feststellen. Die Mitglieder des Gremiums wurden bereits eingeladen. Die Tagesordnung ist nachfolgend abrufbar:
Die Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Wahlausschusses im Überblick
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Stand: Donnerstag, 02. März 2023, 14.45 Uhr
Sonderamtsblatt zum Bürgerentscheid erschienen
Brieselang. Das Sonderamtsblatt 05/23 zum Bürgerentscheid über die Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters ist am Donnerstag, 2. März 2023, mit einer Auflage von 500 Stück erschienen.
Download-Link Sonderamstblatt Bürgerentscheid
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Stand: Mittwoch, 01. März 2023, 14.30 Uhr
Fragen und Antworten zum Bürgerentscheid
Brieselang. Die Wahlleitung bereitet derzeit akribisch den am 23. April 2023 stattfindenden Bürgerentscheid über die Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters vor. Wahlleiter Patrik Rachner hat nun wesentliche FAQs zusammengestellt, um damit Antworten auf einige Fragestellungen zu geben.
Ist der Bürgermeister jetzt abgewählt?
Nein. Es wurde lediglich beschlossen, ein Abwahlverfahren einzuleiten. Der Bürgermeister kann die Abwahl innerhalb einer Woche annehmen. Ansonsten entscheiden die Bürgerinnen und Bürger per Bürgerentscheid. Der Bürgermeister hat gegenüber dem Wahlleiter bereits erklärt, sich dem Bürgerentscheid stellen zu wollen.
Wann findet der Bürgerentscheid zur Abwahl statt? Wie kann ich wählen?
Der Bürgerentscheid zur Abwahl findet am 23. April 2023 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt. 13 Urnen-Wahllokale werden am Wahltag geöffnet sein. Weiterhin ist eine Briefwahl nach Beantragung möglich. Das wird voraussichtlich ab Mitte/Ende März möglich sein. Drei Briefwahllokale werden eingerichtet. Entsprechende Wahlbenachrichtigungskarten erhalten alle Wahlberechtigten, derzeit rund 10.860 Bürgerinnen und Bürger (Stand: 10. März). Im Wahlbüro der Gemeinde Brieselang kann vor dem eigentlichen Wahlwochenende ebenfalls auf Antrag per Briefwahl abgestimmt werden. Die Auszählung generell beginnt unmittelbar nach Schließung der Wahllokale.
Wird am 23. April 2023 direkt ein neuer Bürgermeister gewählt?
Nein, der Bürgerentscheid bezieht sich ausschließlich auf die Abwahl des Bürgermeisters. Auf dem Stimmzettel wird nur die Antwortmöglichkeiten „Ja“ oder „Nein“ gegeben sein.
Unter welchen Voraussetzungen ist der Bürgermeister abgewählt?
Beim Bürgerentscheid über die Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters müssen mindestens 25 Prozent (Quorum) der Wahlberechtigten, das sind aktuell 10.835 Personen, und eine Mehrheit der Abstimmenden für eine Abwahl mit „Ja“ stimmen. Das heißt: aktuell müssten 2.709 Wahlberechtigte (25 Prozent) mit „Ja“ stimmen und eine die Mehrheit gegenüber den „Nein“-Abstimmenden haben. In allen anderen Fällen ist der Bürgerentscheid/die Abwahl gescheitert.
Was passiert, wenn der Bürgermeister abgewählt wird?
Dann muss eine Bürgermeister-Neuwahl stattfinden. Im Falle dieses Falles würde der Termin rechtzeitig vom Wahlleiter bekanntgegeben werden. Die oberste Aufsichtsbehörde, die Kommunalaufsicht des Landkreises Havelland, bestimmt im Benehmen mit dem Wahlleiter den Wahltermin. Die Aufsichtsbehörde bestimmt spätestens am 102. Tag vor der Wahl den Wahltag. Bei einer Neuwahl müssten Wahlvorschläge gemäß des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) spätestens bis zum 66. Tag vor einer etwaigen Neuwahl, 12 Uhr, beim Wahlleiter eingereicht werden. Eine Neuwahl würde also vor dem Hintergrund der zu beachtenden Fristen und der Schulferien im Sommer realistisch Anfang September möglich sein. Zudem müsste mutmaßlich eine Stichwahl in Betracht gezogen werden, die sodann mutmaßlich 14 Tage später an einem Sonntag stattfinden würde.
Was passiert, wenn der Bürgerentscheid zugunsten des Bürgermeisters ausfällt?
Dann bleibt der aktuelle Bürgermeister im Amt. Die Amtszeit würde dann planmäßig im Jahr 2027 auslaufen. Reguläre Neuwahlen würden erst sodann anberaumt.
Wer stellt das amtliche Abstimmungsendergebnis fest?
Zunächst vorab: Das vorläufige Abstimmungsergebnis verkündet der Wahlleiter am Abstimmungsabend, also am Sonntag, 23. April 2023, auf der Internetseite der Gemeinde Brieselang sobald die Auszählung in den Wahllokalen (Urnen- und Briefwahllokale) vollständig erfolgt ist. Der Wahlausschuss, der zur Kommunalwahl 2019 gebildet wurde und während der laufenden Legislaturperiode noch in Amt und Würden ist, stellt während einer öffentlichen Sitzung das amtliche Abstimmungsergebnis fest. Die Sitzung wird drei Tage nach der Abstimmung am Mittwoch, 26. April 2023, um 16 Uhr im Sitzungssaal des Bürgerhauses, Forstweg 9, stattfinden.
Erhalte ich automatisch eine Wahlbenachrichtigung für den Bürgerentscheid?
Ja, alle wahlberechtigen Bürger:innen erhalten postalisch eine Wahlbenachrichtigungskarte. Sie können mit dieser Wahlbenachrichtigung in dem aufgedruckten Wahllokal persönlich Ihre Stimme abgeben oder Briefwahl beantragen.
Ab welchem Alter darf man sich am Bürgerentscheid beteiligen?
Ab dem Alter von 16 Jahren. Es gilt das Brandenburgische Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG). Mitwirken können also alle wahlberechtigten Frauen und Männer, die am Abstimmungs-/Wahltag 16 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, beziehungsweise EU-Bürger sind, also das Wahlrecht ausüben dürfen.
Werden Wahlhelfer:innen benötigt?
Ja, die Wahlleitung ist auf ehrenamtliche Wahlhelfer:innen angewiesen, um einen ordnungsgemäßen Bürgerentscheid durchzuführen. Interessierte können sich bei der stellvertretenden Wahlleiterin, Jenny Stegelmann, telefonisch unter 033232/338-1101 sowie unter wahlen@brieselang.de melden. Auch Wahlleiter Patrik Rachner ist Ansprechpartner unter der Telefonnummer 033232/338-37. Auch er ist per Mail via wahlen@brieselang.de erreichbar.
Wird eine finanzielle Entschädigung für Wahlhelfer:innen gewährt?
Ja. Ein Erfrischungsgeld als Aufwandsentschädigung wird in Höhe von 60 Euro für Wahlvorsteher, 50 Euro für stellvertretende Wahlvorsteher und 40 Euro für Schriftführer und Beisitzer gezahlt.
Wann müssen Wahlhelfer:innen in den jeweiligen Wahllokalen anwesend sein?
Der Einsatz am Tag der Wahl erfolgt übrigens in zwei Schichten, also vormittags (das Erscheinen im Wahllokal um 7.30 Uhr ist Pflicht) und nachmittags (die Anwesenheit im Wahllokal ab 12.45 Uhr ist Pflicht). Zur Auszählung ab 18 Uhr müssen jedoch alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Ermittlung des Abstimmungs/-Wahlergebnisses anwesend sein.
Welche Aufgaben haben Wahlhelfer:innen?
Zu den Aufgaben zählen die Prüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Stimmzettel, das Führen von Strichlisten, um die Anzahl der Wähler:innen mit den in der Wahlurne befindlichen Stimmzettel abgleichen zu können sowie etwa die Beaufsichtigung der Wahlurnen und Wahlkabinen sowie die Auszählung der Stimmzettel nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr.
Brieselang, den 01. März 2023
gez. Patrik Rachner
Wahlleiter der Gemeinde Brieselang
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Stand: Montag, 27. Februar 2023, 16.15 Uhr
Gemeinde Brieselang sucht Wahlhelfer:innen
Brieselang. Die Vorbereitungen für den Bürgerentscheid über die Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Brieselang, die am Sonntag, 23. April 2023, stattfinden wird, sind angelaufen. Gesucht werden schnellstmöglich ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. „Wir haben als Wahlleitung im Vergleich zu allen weiteren Wahlen, die beispielsweise im kommenden Superwahljahr stattfinden, deutlich weniger Vorbereitungszeit, obgleich der Aufwand, eine Wahl oder wie im aktuellen Fall einen Bürgerentscheid zu organisieren, identisch ist. Insofern sind wir händeringend auf Unterstützung von ehrenamtlichen Wahlhelfer:innen angewiesen.“
Insgesamt müssen in der Gemeinde Brieselang mit den beiden Ortsteilen Bredow und Zeestow 13 Wahlvorstände und drei Briefwahlvorstände gebildet werden. Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, sucht die Gemeinde rund 100 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Neben den Mitarbeitern der Verwaltung, die selbstverständlich ebenfalls zum Einsatz kommen werden, bleibt das Engagement aus Reihen der Bevölkerung dennoch gefragt. „Wir können die Wahl nicht vollumfänglich durch Verwaltungsmitarbeiter abfedern. Wir sind auf Unterstützung angewiesen“, hofft auch Jenny Stegelmann, stellvertretende Wahlleiterin, auf Mithilfe.
Mitwirken können alle wahlberechtigten Frauen und Männer, die am Abstimmungs-/Wahltag 16 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen beziehungsweise EU-Bürger sind, also das Wahlrecht ausüben dürfen. Vorkenntnisse oder Erfahrungen durch ähnliche Tätigkeiten sind nicht erforderlich, obgleich wünschenswert. Ein Erfrischungsgeld als Aufwandsentschädigung wird in Höhe von 60 Euro für Wahlvorsteher, 50 Euro für stellvertretende Wahlvorsteher und 40 Euro für Schriftführer und Beisitzer gezahlt. Zu den Aufgaben zählen die Prüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Stimmzettel, das Führen von Strichlisten, um die Anzahl der Wähler:innen mit den in der Wahlurne befindlichen Stimmzettel abgleichen zu können sowie etwa die Beaufsichtigung der Wahlurnen und Wahlkabinen sowie die Auszählung der Stimmzettel nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr.
Der Einsatz am Tag der Wahl erfolgt übrigens in zwei Schichten, also vormittags (das Erscheinen um 7.30 Uhr ist Pflicht) und nachmittags (die Anwesenheit ab 12.45 Uhr ist Pflicht). Zur Auszählung ab 18 Uhr müssen jedoch alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Ermittlung des Abstimmungs/-Wahlergebnisses anwesend sein. Interessierte können ihre Bereitschaft zur Mitarbeit formlos an das Wahlbüro der Gemeinde Brieselang unter der 033232/338-1101 oder 033232/338 - 37 beziehungsweise via Mail unter wahlen@brieselang.de melden.
Übrigens: Sollte der Bürgerentscheid über die Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Brieselang erfolgreich sein, finden noch in diesem Jahr Neuwahlen statt. Den Termin legt die oberste Aufsichtsbehörde, in diesem Fall die Kommunalaufsicht des Landkreises Havelland, im Benehmen mit dem Wahlleiter fest. Sodann hofft die Wahlleitung ebenfalls darauf, dass im Falle eines Falles ebenfalls ehrenamtliche Wahlhelfer:innen zur Verfügung stehen. Dass ohnehin im kommenden Jahr Europa-, Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeindevertretung, Ortsbeirat, Seniorenbeirat), Landratswahlen und Landtagswahlen stattfinden, zeigt schon jetzt den Bedarf für 2024.
Kontakt bzw. Ansprechpartner/in:
Jenny Stegelmann, stellvertretende Wahlleiterin, Mail: wahlen@brieselang.de, Tel.: 033232/338-1101.
Patrik Rachner, Wahlleiter, Mail: wahlen@brieselang.de, Tel.: 033232/338-37.
Zum Hintergrund: Die Gemeindevertretung Brieselang hat während ihrer Sitzung am 23. Februar 2023 mit 16 Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung mit notwendiger Zweidrittelmehrheit den Beschluss zur Einleitung eines Bürgerentscheides über die Abwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Brieselang gefasst (BV/0995/23).
Zudem wurde während der Sitzung gemäß § 81 Abs. 7 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) der Abstimmungstag für den Bürgerentscheid festgesetzt (BV/1014/23). Der Bürgerentscheid zur Abwahl von Bürgermeister Ralf Heimann findet danach am Sonntag, 23. April 2023, in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.
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Stand: Freitag, 24. Februar 2023, 13.00 Uhr
Gemeindevertreter beschließen Abwahlverfahren - Bürgerentscheid am 23. April 2023
Brieselang. Die Gemeindevertretung in Brieselang hat während ihrer Sitzung am Donnerstag, 23. Februar 2023, die Einleitung und Durchführung eines Bürgerentscheids über die Abwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Brieselang mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Zudem wurde der Termin für den Gang an die Wahlurne festgesetzt. Laut Angaben von Wahlleiter Patrik Rachner können die Bürger:innen am Sonntag, 23. April 2023, auf Grundlage eines gefassten Beschlusses (BV/1014/23) ihr Votum abgeben.
Von den 22 Gemeindevertreter:innen, 21 waren anwesend, stimmten 16 für die Durchführung des Bürgerentscheids, fünf dagegen, Enthaltungen gab es keine. Brieselangs Bürgermeister Ralf Heimann, der qua Amt ebenfalls Mitglied der Gemeindevertretung ist, hatte aufgrund des bestehenden Mitwirkungsverbotes kein Votum abgeben dürfen.
Grundlage für die Abstimmung waren der schriftliche Antrag auf „Einleitung eines Bürgerentscheids nach § 81 Abs. 2 Nr. 2 BbgKWahlG“ vom 5. Januar 2023, der durch 13 Gemeindevertreter:innen unterzeichnet wurde, sowie der Abstimmungsantrag „Einleitung eines Bürgerentscheids nach § 81 Abs. 2 Nr. 2 BbgKWahlG (Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters)" vom 23.02.2023.
Gemäß § 81 Absatz 7 BbgKWahlG ist der Bürgerentscheid bei Vorliegen der erforderlichen Mehrheit innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Beschlusses durchzuführen. Mit Beschluss (BV/1014/23) der Gemeindevertretung (Einleitung eines Bürgerentscheids nach § 81 Abs. 2 Nr. 2 BbgKWahlG (Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters) – hier: Terminfestlegung) ist der Bürgerentscheid für Sonntag, 23. April 2023, terminiert worden.
Die Durchführung des Bürgerentscheides findet nicht statt, wenn der Bürgermeister gemäß § 81 Absatz 1 BbgKWahlG innerhalb einer Woche nach dem Beschluss durch einseitige, unwiderrufliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Thomas Vogel, auf eine Entscheidung über seine Abwahl durch Bürgerentscheid verzichtet. In diesem Fall gilt er als abgewählt. Bürgermeister Ralf Heimann hat gegenüber dem Wahlleiter indes bereits erklärt, sich dem Bürgerentscheid stellen zu wollen.
Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters über die Zulassung eines Bürgerentscheids