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Wahl zur/zum hauptamtlichen Bürgermeister:in 2023

Inhaltsbereich

Alle wichtigen Informationen zur Bürgermeisterwahl werden an dieser Stelle nach und nach veröffentlicht:

Stand: Freitag, 26. Mai 2023, 10.15 Uhr

Bislang ein Wahlvorschlag offiziell eingereicht

Wahlen Bürgermeisterwahl Einreichung Wahlvorschläge Symbolbild

Brieselang. Die Vorbereitungen für die Wahl einer neuen Bürgermeisterin/eines neuen Bürgermeisters in der Gemeinde Brieselang laufen bereits auf Hochtouren. Nachdem die Wahlleitung mit der Öffentlichen Bekanntmachung vom 3. Mai dieses Jahres bereits für die Einreichung von Wahlvorschlägen geworben hat, die Frist dazu endet erst am Donnerstag, 6. Juli, um 12 Uhr, ist bislang offiziell ein Wahlvorschlag eingereicht worden, wie Wahlleiter Patrik Rachner mitteilt. Zudem sammelt derzeit eine Einzelbewerberin Unterstützungsunterschriften, die sie für eine mögliche Kandidatur benötigt.

Der Wahlausschuss wird sodann nach Fristende am Dienstag, 11. Juli, um 17 Uhr während einer öffentlichen Sitzung über die Zulassung von Kandidatinnen und Kandidaten per Beschluss entscheiden. Die Bürgermeisterwahl selbst findet am 10. September 2023 statt. Sollte eine Stichwahl vonnöten sein, ist diese am 1. Oktober 2023 terminiert.

Übrigens: Gewählt ist eine Kandidatin oder ein Kandidat, wenn sie oder er mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint. Wichtig: Zudem muss diese Mehrheit aber mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten entsprechen. Wenn das erforderliche Mindestquorum nicht erreicht wird, entscheidet die Gemeindevertretung, wer neue Bürgermeisterin oder neuer Bürgermeister wird.

Zum weiteren Hintergrund: Parteien, politische Vereinigungen und beispielsweise Wählergruppen, die bereits Mandate zum Beispiel in der Gemeindevertretung oder im Kreistag innehaben, benötigen keine Unterstützerunterschriften. Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber hingegen müssen 44 Unterstützungsunterschriften als Grundvoraussetzung für eine offizielle Kandidatur beibringen. Da in Brieselang 22 gewählte Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter ihr politisches Mandat ausüben, muss laut Gesetzeslage die doppelte Anzahl an Unterstützungsunterschriften geleistet werden. Im Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz heißt es in § 70 Abs. 5: „In Wahlgebieten mit mehr als 300 Einwohnern sind dem Wahlvorschlag mindestens zweimal so viele Unterstützungsunterschriften beizufügen, wie in dem jeweiligen Wahlgebiet nach § 6 Absatz 2 Vertreter zu wählen sind (siehe auch § 6 Abs. 2 BbgKWahlG).

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Stand: Freitag, 12. Mai 2023, 11.30 Uhr

Wahlleitung nicht im Dienst

Brieselang. Hinweis: Die Wahlleitung ist in der kommenden Woche vom 15. bis einschließlich 19. Mai 2023 nicht erreichbar. Ab Montag, 22. Mai 2023, können Anfragen zur Bürgermeisterwahl wieder beantwortet werden. Wir bitten um Verständnis!

Kontakt:

033232/338-1101 (stellv. Wahlleiterin Jenny Stegelmann)

033232/338-37 (Wahlleiter Patrik Rachner)

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Stand: Donnerstag, 04. Mai 2023, 10.00 Uhr

Wahlleiter stellt Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Verfügung

Brieselang. Für die Bürgermeisterwahl am 10. September 2023 können bis zum Donnerstag, 6. Juli 2023, um 12 Uhr Wahlvorschläge beim Wahlleiter eingereicht werden. Das gilt für Parteien, Wählervereinigungen, Listenvereinigungen, Einzelbewerber:innen & Co.. Bitte beachten: notwendig ist die Verwendung von Vordrucken.

Die erforderlichen Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen im Überblick:

  • Anlage 5b (Wahlvorschlag)
  • Anlage 6 (Unterstützungsunterschriften)
  • Anlage 7b (Zustimmungserklärung)
  • Anlage 8b (Wählbarkeitsbescheinigung)
  • Anlage 8c (Versicherung an Eides statt zur Wählbarkeit von Unionsbürgern)
  • Anlage 9b (Niederschrift Versammlung)
  • Anlage zu § 70 Absatz 4 Satz 3 BbgKWahlG (Versicherung an Eides statt einer Bewerberin oder eines Bewerbers für die Bürgermeisterwahl)

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Stand: Mittwoch, 03. Mai 2023, 17.15 Uhr

Symbolbild Öffentlich Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung zur Bürgermeisterwahl

Brieselang. Die Bürgermeisterwahl in Brieselang findet am Sonntag, 10. September 2023, statt. Der mögliche Stichwahltermin ist am 1. Oktober angesetzt. Wahlvorschläge können nun bis zum 6. Juli eingereicht werden. Die Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters zur Bürgermeisterwahl mit allen Erklärungen, Beschränkungen und Voraussetzungen ist hier abrufbar.

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Stand: Dienstag, 02. Mai 2023, 11.30 Uhr

Symbolbild Einreichung von Wahlvorschlägen

Termine für Bürgermeister-Neuwahl stehen fest: Hauptwahl am 10. September 2023

Brieselang. Nach dem erfolgreichen Bürgerentscheid über die Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Brieselang hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Havelland die Termine für die Bürgermeister-Neuwahl bestimmt. Zuvor hatte Wahlleiter Patrik Rachner der Aufsichtsbehörde zwei Vorschläge unterbreitet. Demnach findet die Hauptwahl am Sonntag, 10. September 2023, statt. Sollte es zu einer eventuell notwendigen Stichwahl kommen, so ist diese am Sonntag, 1. Oktober 2023, angesetzt.

„Wahlvorschläge können damit bis zum Fristende am 6. Juli, 12 Uhr, eingereicht werden. Die Öffentliche Bekanntmachung zur Bürgermeisterwahl mit allen Terminen, Erklärungen, Beschränkungen und Voraussetzungen wird noch in dieser Woche veröffentlicht“, betonte Rachner. „Ich fordere indes schon jetzt dazu auf, die Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl frühzeitig einzureichen.“

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Am Markt 3
14656 Brieselang
Tel:
033232/338-0
Fax:
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E-Mail:
info@gemeindebrieselang.de

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dienstags von 15:00 bis 17:30 Uhr 

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dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr

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