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Neubesetzung der Schiedsstellen für die Amtszeit 2023 bis 2027

Inhaltsbereich

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Dokument Ausschreibung

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Formular Bewerbungsbogen

Neubesetzung der Schiedsstellen für die Amtszeit 2023 bis 2027

Die Gemeinde Brieselang hat eine Schiedsstelle eingerichtet, die nun neu besetzt werden muss, da der stellvertretende Schiedsmann sein Ehrenamt vorzeitig niedergelegen möchte. Zwar wird diese Aufgabe noch von der Schiedsfrau wahrgenommen, aber die fünfjährige Amtszeit ist ohnehin überschritten, so dass eine Neuwahl unabdingbar ist. Aufgrund der gestiegenen Einwohnerzahl ist die Gemeinde Brieselang überdies nunmehr dazu verpflichtet, gleich zwei Schiedsstellen einzurichten. In der Folge sucht die Verwaltung der Gemeinde Brieselang Bürgerinnen und Bürger, die ehrenamtlich als Schiedsperson tätig werden möchten.

Konkret zu besetzen sind also zwei Schiedsstellen:

1. Schiedsstelle Brieselang I (Nord)

mit einer vorsitzenden Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson.

2. Schiedsstelle Brieselang II (Süd) mit Bredow und Zeestow

mit einer vorsitzenden Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson.

Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die Schiedspersonen und ihre Stellvertreter werden von der Gemeindevertretung gewählt. Im Anschluss daran erfolgt die Berufung und Verpflichtung durch den Direktor des Amtsgerichts Nauen.

Um das Amt der Schiedsperson ausüben zu können, finden regelmäßig von der Gemeinde finanzierte Aus- und Fortbildungsseminare statt. Die Schiedsperson sollte Autorität besitzen. Den Streitparteien sollte sie sachlich, vorurteilsfrei und besonnen begegnen können. Die Schiedsperson sollte eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören haben, schreibgewandt sein sowie Freude und Geschick in der Verhandlungsführung besitzen. Sie sollte einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsstand haben und über die zur Führung der Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen. Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsperson in und außerhalb der Schlichtungsverhandlung stets unparteiisch sein.

Die Schiedsperson muss gemäß § 49 Schiedsstellen- und Gütestellengesetz (BbgSchGG) nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie muss das Wahlrecht besitzen, das 25. Lebensjahr vollendet und den Wohnsitz in der Gemeinde Brieselang haben.

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, zum Beispiel im Hinblick auf Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Einhaltung von Hausordnungen, bei Schmerzensgeld- und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Wenn Sie an dieser Aufgabe interessiert sind, bewerben Sie sich bitte schriftlich in Form einer Kurzbewerbung bei der

Gemeinde Brieselang

-Der Bürgermeister-

Kennwort: Schiedsstelle

Am Markt 3

14656 Brieselang

Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Bewerbungsunterlagen per Email via ordnungsamt@brieselang.de einzureichen. Hierzu kann ein Bewerbungsbogen verwendet werden. Auf der Internetseite www.gemeindebrieselang.de steht dieser zum Download bereit. Für Rückfragen steht Ihnen Matthias Gericke, Leiter des Ordnungsamtes, unter der Telefonnummer 033232/338-21 zur Verfügung!

Brieselang, 6. Januar 2023

gez. Ralf Heimann                                  

Bürgermeister      

                 

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Seitenfuss

Gemeinde Brieselang

Am Markt 3
14656 Brieselang
Tel:
033232/338-0
Fax:
033232/338-88
E-Mail:
info@gemeindebrieselang.de

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Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Der Bürgermeister

dienstags von 15:00 bis 17:30 Uhr 

Fachbereiche

dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr

© Gemeinde Brieselang 2023

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