Informationen und Hinweise zur Kommunalwahl 2024
Stand: Donnerstag, 30. November 2023, 13.00 Uhr
Hinweise der Wahlleitung zum Thema Vertrauenspersonen
Brieselang. Hinweis zum Thema Vertrauenspersonen, hier § 32 Abs. 2 Satz 2 KWahlV: es ist zulässig, als Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson eine Bewerbende oder einen Bewerbenden zu benennen.
Abgesehen davon: eine Vertrauensperson muss nur volljährig sein, sie braucht weder wahlberechtigt noch wählbar zu sein: also auch Gemeinde-, Kreis- oder Landesfremde können Vertrauensperson sein. Sie brauchen nicht einmal Angehöriger eines Staates der EU zu sein.
Vertrauenspersonen dürfen aber nicht das Amt eines Wahlleiters, stellvertretenden Wahlleiters bekleiden oder zugleich Mitglied in einem Wahlorgan (Wahlausschuss, Wahlvorstand) sein, hier § 92 Abs. 4 KWahlG.
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Stand: Dienstag, 10. November 2023, 9.45 Uhr
Kommunalwahlen: Vorschläge zur Bildung des Wahlausschusses erbeten
Brieselang. In der Gemeinde Brieselang finden wie im gesamten Land Brandenburg am 9. Juni 2024 die Kommunalwahlen statt. An diesem Tag werden unter anderem die Gemeindevertretung und die Ortsbeiräte in Bredow und Zeestow gewählt. Entsprechend des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) ist hierfür ein Wahlausschuss zu bilden, der aus dem Wahlleiter und seiner Stellvertreterin sowie fünf Beisitzer: innen besteht.
Bis zum 16. Februar 2024 können Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen wahlberechtigte Personen hierfür vorschlagen. "Sehr gerne natürlich auch deutlich früher", sagte Wahlleiter Patrik Rachner, der die Vorschläge per E-Mail unter wahlen@brieselang.de oder postalisch via Gemeinde Brieselang, Wahlleitung, Am Markt 3, 14656 Brieselang entgegennimmt.
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Stand: Dienstag, 07. November 2023, 8.00 Uhr
Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten bereits möglich
Brieselang. Hinweise zur Kommunalwahl 2024: Die Aufstellung der Kandidierenden kann bereits jetzt erfolgen. Wahlvorschläge müssen spätestens am 4. April 2024 (66. Tag vor der Wahl), 12.00 Uhr, beim Wahlleiter eingereicht werden – sowohl für die Wahl zur Gemeindevertretung als auch für die Wahl zum Ortsbeirat. Die Aufstellung der Kandidierenden wird im § 33 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) geregelt.
Zu der Aufstellungsversammlung werden die Mitglieder, Anhänger oder auch Delegierten durch den zuständigen Vorstand oder den Vertretungsberechtigten der Partei, Wählergruppe etc. mit dreitägiger Frist, einzeln oder durch öffentliche Ankündigung geladen. Auf der Einladung muss der Zweck der Versammlung angegeben werden. Es müssen mindestens drei wahlberechtigte Versammlungsteilnehmer anwesend sein. Die Aufstellung der Kandidierenden und die Reihenfolge auf dem Stimmzettel werden in geheimer Wahl bestimmt. Die Versammlungsleitung kann ein nicht wahlberechtigter Teilnehmer übernehmen. Er darf sich allerdings nicht an der geheimen Wahl der Bewerberinnen und Bewerber beteiligen.
Bewerberinnen oder Bewerber dürfen an der geheimen Abstimmung teilnehmen, sofern sie nicht durch interne Bestimmungen, etwa nicht Mitglied der Partei für die kandidiert werden soll, davon ausgeschlossen werden. Es besteht keine Präsenzpflicht für Bewerberinnen und Bewerber. Sie müssen jedoch vorab ihre Zustimmung zur Kandidatur erklärt haben (§28 BbgKWahlG).
Das Wahlverfahren muss demokratischen Grundsätzen entsprechen, jede wahlberechtigte Person hat gleich viele Stimmen und die Mehrheit entscheidet. Hat der Wahlvorschlagsträger Regelungen zu dem Wahlverfahren getroffen, etwa durch Satzung, so haben diese Anwendung zu finden. Bei abweichenden Verfahren bzw. bei keiner Festlegung zu dem Wahlverfahren, muss die Aufstellungsversammlung in jedem Fall ein Wahlverfahren beschließen.
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Stand: Montag, 25. September 2023, 12.00 Uhr
Kommunalwahl 2024: Infoflyer bringt Licht ins Dunkel
Brieselang. Am 9. Juni 2024 finden im Land Brandenburg die Kommunalwahlen statt. Abgestimmt wird zum Beispiel über die 14 Kreistage, die 409 Gemeindevertretungen, darunter in der Gemeinde Brieselang, sowie über die Ortsbeiräte, etwa in Bredow und Zeestow.
Es geht um eine Menge, Kommunalpolitik ist sehr vielfältig. Umso wichtiger ist gutes, engagiertes Personal. Wer in den nächsten fünf Jahren die Entscheidungen in seiner Kommune mitgestalten möchte, kann sich entweder über eine Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe für die Wahl aufstellen lassen oder man bewirbt sich als Einzelkandidat. Wie das funktioniert und was dafür gebraucht wird, darüber informiert der Flyer „Ich kandidiere!“.
Erklärt werden die Grundzüge der Kommunalpolitik. Der Flyer gibt einen Einblick in die Anforderungen in den Gemeindevertretungen und enthält Tipps für eine eigene Kandidatur. Das Informationsmaterial ist demnächst im Rathaus erhältlich.
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Stand: Montag, 28. August 2023, 13.30 Uhr
Kommunalwahlen: Wahltermin am 9. Juni 2024
Brieselang. Die nächsten landesweiten allgemeinen Kommunalwahlen finden am Sonntag, 9. Juni 2024, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr zeitgleich mit der Europawahl statt. Das hat das Innenministerium des Landes Brandenburg jüngst bekanntgegeben. In der Gemeinde Brieselang werden die Gemeindevertretung und die beiden Ortsbeiräte in Bredow und Zeestow gewählt. Zusätzlich findet die Kreistagswahl sowie mutmaßlich auch die Landratswahl statt. Priorität genießen wird zunächst aber die Europawahl, die als erstes ausgezählt werden muss, ehe die kreislichen und die gemeindlichen Wahlen an der Reihe sind.
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Stand: Dienstag, 8. August 2023, 17.00 Uhr
Wahlvorschlagsträger können loslegen
Brieselang. Ab sofort stehen den Wahlvorschlagsträgern für die Kommunalwahlen 2024 im Internet unter der Adresse https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/aufstellung-von-wahlvorschlaegen/ die für die Einreichung eines Wahlvorschlages erforderlichen Mustervordrucke gemäß § 93 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung zum Ausdrucken zur Verfügung.
Die erforderlichen Anlagen aus der Kommunalwahlverordnung als Download und zur Bearbeitung im Überblick:
Zugleich enthält der Formularserver die Möglichkeit, Wahlvorschläge elektronisch zu erfassen.
Für die Wahlen der Vertretungen (Anlage 5a) ist der Formularserver wie folgt erreichbar:
https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/lwl/kw/anlage_5a/index
Für Personenwahlen (Anlage 5b) lautet der Link:
https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/lwl/kw/anlage_5b/index