Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist neben der Betreuungsmöglichkeit in Kindertagesstätten eine weitere Betreuungsform.
Im Gegensatz zur Kindertagesstätte kann die Kindertagespflege familienergänzender und individueller betreuen
und eignet sich daher insbesondere für Kinder im Alter von 0-3 Jahren.
Welche Aufgaben verrichtet eine Tagespflegeperson?
Eine Tagespflegeperson betreut freiberuflich überwiegend Kinder im Alter von 0-3 Jahren in ihrem eigenen häuslichen Umfeld oder in angemieteten Räumen, welche speziell für die Kindertagespflege hergerichtet wurden.
Wie erfolgt die Vermittlung der Tagespflegeperson?
Die Gemeinde übernimmt die Vermittlung freier Tagespflegestellen und berät die Eltern und Tagespflegepersonen entsprechend. Haben die Eltern sich für eine bestimmte Tagespflegestelle entschieden wird ein Betreuungsvertrag geschlossen.
Welchen Kostenbeitrag müssen die Eltern leisten?
Die Tagespflegegebühr wird auf Grundlage der Satzung des Landkreises Havelland entsprechend dem Elterneinkommen, der Anzahl ihrer unterhaltsberechtigten Kinder und der vereinbarten Betreuungszeit erhoben.
Wie wird man Tagespflegeperson?
Um die Tätigkeit als Tagespflegeperson aufnehmen zu können, bedarf es speziellen persönlichen und fachlichen Eignungen. Die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungskurs im Umfang von 30 Stunden ist für alle werdenden Tagespflegepersonen Pflicht, egal ob sie eine pädagogische Vorbildung besitzen oder nicht. Ohne eine pädagogische Ausbildung wird zudem ein Lehrgang im Umfang von 130 Stunden absolviert, welcher alle Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die eine Tagespflegeperson für ihre zukünftige Tätigkeit benötigt. Ein erste Hilfe Kurs rundet die Vorbereitung auf die Tagespflegetätigkeit ab. Regelmäßige Besuche von Fortbildungsveranstaltungen durch die Tagespflegeperson sind auch nach der Aufnahme der Tätigkeit selbstverständlich.
Neben der persönlichen und fachlichen Eignung prüft das Jugendamt des Landkreises Havelland gemeinsam mit den Mitarbeitern aus der Gemeindeverwaltung die Räumlichkeiten in denen die Tätigkeit aufgenommen werden soll. Hierbei wird insbesondere die kindgerechte sowie sichere Gestaltung und die Geeignetheit der Räume überprüft. Nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgt ebenfalls eine regelmäßige Überprüfung der Tagespflegestellen durch die Vertreter des Jugendamtes und der Gemeinde.
Sind alle Voraussetzungen durch die Bewerberin oder den Bewerber für die Tätigkeit als Tagespflegeperson erfüllt, wird durch das Jugendamt die Pflegeerlaubnis erteilt welche, je nach Möglichkeiten, zu einer Betreuung von bis zu Kindern ermächtigt.
Wie sind Urlaube und weitere Ausfallzeiten geregelt?
Die Urlaubspläne werden zwischen Tagespflegeperson und Eltern abgestimmt. Bei Ausfallzeiten durch die Tagespflegeperson die nicht durch die Eltern abgesichert werden können, steht die Tagespflegeperson und die Gemeindeverwaltung den Eltern bei der Findung einer Ersatzbetreuung zur Seite.
Wie wird die Tagespflegeperson vergütet?
Die Tagespflegeperson erhält entsprechend ihrer Qualifikation und des Betreuungsumfanges eine Aufwandsentschädigung gemäß der Richtlinie des Landkreises Havelland sowie gemäß § 23 Abs. 2 Ziff. 3 und 4 SGB VIII die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung und die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
Wie kann ich zusätzliche Angebote von "Krabbelgruppen" nutzen?
Für die Zeit vor Eintritt in eine Kita gibt es die Möglichkeit, sich vorher in einer Krabbelgruppe, die es in der Gemeinde Brieselang gibt, auszutauschen. Es gibt jeweils keine Altersbeschränkungen und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die Krabbelgruppe der Evangelischen Kirche findet jeden Donnerstag von 10:00 - 11:30 Uhr statt. Frau Dorit Gutsche ist unter 0157/ 76274159 für Sie Ansprechpartnerin. Zu finden ist die Krabbelgruppe in der Karl-Marx-Straße 139 in 14656 Brieselang.
weitere Infos finden Sie hier:
Interessante Links:
- Zuschüsse durch die Gemeinde Brieselang
- Übersicht Tagespflegepersonen
Kostenbeitragssatzung Kindertagespflege ab 01.08.2022, Beitragstabellen ab 01.08.2022, Ermittlung des Elterneinkommens ab 01.08.2022
- Formulare / Anträge der Gemeinde Brieselang
- Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Tagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen ab 2009
- Homepage MBJS
- Homepage Landkreis Havelland
- Kitagesetz
- Homepage des Landes Brandenburg
Unsere Schul- und Kitaverwaltung steht Ihnen bei Fragen zum Berufsbild der „Tagespflegeperson“ oder bei allgemeinen Fragen rund um die Kindertagesbetreuung unter der Telefonnummer 033232-33834 gern zur Verfügung.
Zusammenfassung Kindertagespflege:
• Individuellere Betreuung möglich (auf verschiedene Bedürfnisse des Kindes
kann hier verstärkter eingegangen werden, da die Gruppen kleiner sind als in einer Kindertagesstätte).
• Familiennahes Betreuungsangebot (da meist im häuslichen Umfeld praktiziert).
• Persönliche und fachliche Eignung werden geprüft bevor die Pflegeerlaubnis erteilt wird.
• Eine flexible Gestaltung der Betreuungszeiten ist möglich, je nach Bedarf der Eltern und Möglichkeit der Tagespflegeperson.
• Die Kleingruppe einer Tagespflegeperson ermöglicht z.B. schüchternen Kindern ihre Ängste schneller zu verlieren.
• Urlaubspläne werden zwischen Tagespflegeperson und Eltern abgestimmt.
• Ersatzbetreuungen werden bei Ausfallzeiten ohne gesicherte Betreuung gemeinsam gesucht.
• Elterngebühr wird nach Elterneinkommen, unterhaltsberechtigten Kinder und Betreuungszeiten gemäß Satzung erhoben.
• Tagespflegeperson wird nach Richtlinie des Landkreises Havelland vergütet.