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Gemeindevertreter beschließen Abwahlverfahren - Bürgerentscheid am 23. April 2023

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Veröffentlicht am: 24.02.2023

Brieselang. Die Gemeindevertretung in Brieselang hat während ihrer Sitzung am Donnerstag, 23. Februar 2023, die Einleitung und Durchführung eines Bürgerentscheids über die Abwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Brieselang mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Zudem wurde der Termin für den Gang an die Wahlurne festgesetzt. Laut Angaben von Wahlleiter Patrik Rachner können die Bürger:innen am Sonntag, 23. April 2023, auf Grundlage eines gefassten Beschlusses (BV/1014/23) ihr Votum abgeben.

Von den 22 Gemeindevertreter:innen, 21 waren anwesend, stimmten 16 für die Durchführung des Bürgerentscheids, fünf dagegen, Enthaltungen gab es keine. Brieselangs Bürgermeister Ralf Heimann, der qua Amt ebenfalls Mitglied der Gemeindevertretung ist, hatte aufgrund des bestehenden Mitwirkungsverbotes kein Votum abgeben dürfen.

Grundlage für die Abstimmung waren der schriftliche Antrag auf „Einleitung eines Bürgerentscheids nach § 81 Abs. 2 Nr. 2 BbgKWahlG“ vom 5. Januar 2023, der durch 13 Gemeindevertreter:innen unterzeichnet wurde, sowie der Abstimmungsantrag „Einleitung eines Bürgerentscheids nach § 81 Abs. 2 Nr. 2 BbgKWahlG (Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters)" vom 23.02.2023.

Gemäß § 81 Absatz 7 BbgKWahlG ist der Bürgerentscheid bei Vorliegen der erforderlichen Mehrheit innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Beschlusses durchzuführen. Mit Beschluss (BV/1014/23) der Gemeindevertretung (Einleitung eines Bürgerentscheids nach § 81 Abs. 2 Nr. 2 BbgKWahlG (Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters) – hier: Terminfestlegung) ist der Bürgerentscheid für Sonntag, 23. April 2023, terminiert worden.  

Die Durchführung des Bürgerentscheides findet nicht statt, wenn der Bürgermeister gemäß § 81 Absatz 1 BbgKWahlG innerhalb einer Woche nach dem Beschluss durch einseitige, unwiderrufliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Thomas Vogel, auf eine Entscheidung über seine Abwahl durch Bürgerentscheid verzichtet. In diesem Fall gilt er als abgewählt. Bürgermeister Ralf Heimann hat gegenüber dem Wahlleiter indes bereits erklärt, sich dem Bürgerentscheid stellen zu wollen.

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters über die Zulassung eines Bürgerentscheids

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