Nutzung der Sporthallen ab 1. Juni: Hygienekonzept und weitere Maßgaben erforderlich
Datum 18.05.2021
Die Inzidenz lässt es zu: Die Sporthallen in der Gemeinde Brieselang können ab dem 1. Juni mindestens bis zum Beginn der Sommerferien am 24. Juni wieder für sportliche Aktivitäten genutzt werden. Darauf hat die Verwaltung der Gemeinde Brieselang am Dienstag hingewiesen. Die Sportvereine müssen allerdings ein Hygienekonzept, das geprüft wird, einreichen. Und: Alle Maßgaben der geltenden 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 6. März 2021, zuletzt geändert am 11. Mai, müssen als zwingende Voraussetzung Anwendung finden.