Aufruf zur Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2025/2026
Datum 29.10.2024
In der Anwendung der §§ 36, 37 und 51 des Brandenburgischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002, zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 5 des Gesetzes vom 05. März 2024
(GVBl.I/24, [Nr. 10], S.79) sind alle Eltern verpflichtet, ihre Kinder zur Einschulung anzumelden.