Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters
Der Wahlbewerber Michael Freimuth hat gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG durch Verzicht die Rechtsstellung als Gemeindevertreter und somit seinen Sitz in der Gemeindevertretung der Gemeinde Brieselang mit Wirkung vom 31.10.2011 verloren.
Nach § 60 Abs. 3 BbgKWahlG geht der jeweilige Sitz in der Gemeindevertretung auf eine Ersatzperson des Wahlvorschlages über, auf den der Ausgeschiedene gewählt worden ist.
Die Ersatzpersonen des Wahlvorschlages der FDP haben die Berufung abgelehnt.
Ich habe am 24.11.2011 festgestellt, dass keine weiteren Ersatzpersonen vorhanden sind. Der Sitz in der Gemeindevertretung bleibt somit bis zum Ende der Wahlperiode unbesetzt.
Die Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung reduziert entsprechend.
Brieselang, am 24. November 2011
gez. Torsten Raab
Wahlleiter der Gemeinde Brieselang