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Die Gemeinde Brieselang sucht eine Person für das Ehrenamt Kinder- und Jugendbeauftragte

Inhaltsbereich
Veröffentlicht am: 27.04.2026
Das Thema Kinder- und Jugendbeteiligung soll künftig in der Gemeinde Brieselang einen höheren Stellenwert einnehmen. Deshalb soll Kindern und Jugendlichen verstärkt eine Stimme verliehen werden.

Das gibt auch die Kommunalverfassung des Landes vor, wonach die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden. Dem will die Verwaltung weiter Rechnung tragen und benötigt deshalb Unterstützung von einer weiteren ehrenamtlichen Person in der Tätigkeit „Kinder- und Jugendbeauftragte“. Zur Organisation der Tätigkeit wird ein jährliches Budget von 1.000,00 € aus dem Haushalt der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Die Aufgabengebiete, die persönlichen Kompetenzen sowie formelle Aspekte werden nachfolgend dargelegt.

Schwerpunkte der Tätigkeit

  • Als Kinder- und Jugendbeauftragte sind Sie eine unabhängige zentrale Anlaufstelle und direkt ansprechbar für Kinder, Jugendliche und Familien, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Kulturen und Konfessionen. Gleichzeitig sind Sie aber auch Ansprechperson für die Gemeindeverwaltung und Gemeindevertretung. 
  • Sie setzen sich für Kinder- und Jugendfreundlichkeit in der Gemeinde ein. Hierzu gehören z.B. kinder– und jugendfreundliches Wohnumfeld, sichere Schulwege, gute Spielplatz- und Sportplatzsituation. 
  • Sie haben das Recht, die Anliegen, welche Belange der Kinder und Jugendlichen zum Inhalt haben, direkt an die Gemeindeverwaltung sowie die Gemeindevertretung heranzutragen. 
  • Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit soll die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sein. Diese sind bei allen Gemeindeangelegenheiten und -entscheidungen, die sie berühren, zu beteiligen. Sie achten als Kinder- und Jugendbeauftragte darauf, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrer Beteiligungsrechte zielgruppengerecht beteiligt werden und unterstützt diese Beteiligungsprozesse.
  • Sie kooperiert mit örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendarbeit, mit den örtlichen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und den örtlichen Schulen und tragen zu deren Vernetzung bei. Die regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Jugendhilfebeirates wird als notwendig angesehen. 
  • Wünschenswert ist Zusammenarbeit und Kooperation innerhalb der Gemeinde mit den weiteren Beauftragten der Gemeinde und dem Seniorenbeirat sowie außerhalb der Gemeinde mit den bestehenden Netzwerken im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. 
  • Sie können in Eigeninitiative, vorzugsweise mit den örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendarbeit und den Vereinen der Gemeinde Brieselang, Projekte initiieren und durchführen. Hierfür soll Ihnen nach Maßgabe gesonderter Beschlüsse der Gemeindevertretung ein Budget zur Verfügung gestellt werden. 
  • In Ihrer Funktion sollten Sie an den öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung undihrer Ausschüsse teilnehmen und angehört werden. Eine Beteiligung an grundsätzlichen Diskussionsprozessen bezüglich der Situation von Kindern und Jugendlichen ist notwendig.

Persönliche Kompetenzen

  • Sie sind volljährig, wohnen in der Gemeinde Brieselang und sind selbstbewusst und kommunikativ.
  • Sie haben ein gutes Gespür für Kinder und Jugendliche und begegnet ihnen ungeachtet ihres Geschlechts, ihres Alters, einer Behinderung, ihrer Hautfarbe etc. mit einer offenen und wertschätzenden Haltung. Sie verfügen über eine ausgeprägte Begeisterungsfähigkeit. 
  • Erfahrungen und Kenntnisse der Kinder- und Jugendarbeit, der Kinder- und Jugendpolitik oder der Erziehungs- und Bildungsarbeit sind wünschenswert, jedoch keine zwingende Voraussetzung.

Formelle Aspekte

  • Gemäß § 20 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Brieselang kann die Gemeindevertretung Beauftragte für Angelegenheiten von Kindern‐ und Jugendlichen benennen. 
  • Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro pro Monat gezahlt wird.
  • In der Funktion kann an den öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse teilgenommen und angehört werden. Eine Beteiligung an grundsätzlichen Diskussionsprozessen bezüglich der Situation von Kindern und Jugendlichen ist erwünscht. 
  • Es sollte in den Sitzungen der Gemeindevertretung sowie der Ausschüsse unter dem TOP „Bericht der Beauftragten“ über die Tätigkeit berichten. 
  • Die Tätigkeit schließt ein gleichzeitiges Arbeitsverhältnis zur Gemeinde Brieselang oder eine Mitgliedschaft in der Brieselanger Gemeindevertretung aus. 
  • Kinder- und Jugendbeauftragte haben nach § 21 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf), auch nach Beendigung der Tätigkeit, über die dabei bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich bzw. besonders vorgeschrieben ist, bzw. von der Gemeindevertretung beschlossen oder vom Hauptverwaltungsbeamten angeordnet ist. Die beauftragte Person darf die Kenntnis vertraulicher Angelegenheiten nicht unbefugt verwerten.
  • Die Mitwirkungsverbote nach § 22 Bbg KVerf sind bei Ausübung der Tätigkeit zu beachten.
  • Kinder- und Jugendbeauftragte werden von der Gemeindevertretung bis zu dem Ende der jeweiligen Wahlperiode der Gemeindevertretung ernannt.

Wenn Sie an dieser Aufgabe interessiert sind, bewerben Sie sich bitte schriftlich in Form einer

Kurzbewerbung bis zum 30.06.2026 bei der

Gemeinde Brieselang

-Die Bürgermeisterin-

Kennwort: Kinder- und Jugendbeauftragte:r (m/w/d)

Am Markt 3

14656 Brieselang

Mail: kita-schule@gemeidebrieselang.de

Für Rückfragen steht Ihnen Julia Jopp, Kita- und Schulverwaltung, unter der Telefonnummer 033232/33876 gern zur Verfügung.

Brieselang, 24.04.2026

 
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Gemeinde Brieselang

Am Markt 3
14656 Brieselang
Tel:
033232/338-0
Fax:
033232/338-88
E-Mail:
info@gemeindebrieselang.de

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