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Bau der Gesamtschule: Mietmodell mit breiter Mehrheit befürwortet

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Veröffentlicht am: 09.05.2025

Gesamtschule 3 Brieselang. Mit breiter Mehrheit hat sich die Gemeindevertretung in Brieselang am Mittwochabend für das Mietmodell beim geplanten Neubau der Hans-Klakow-Gesamtschule ausgesprochen. In öffentlicher Sitzung in der Aula der Robinson-Grundschule votierten nach namentlicher Abstimmung 13 Gemeindevertreter für die entsprechende Beschlussvorlage (BV/0216/25), sechs dagegen. Eingereicht wurde die Vorlage von Bürgermeisterin Kathrin Neumann-Riedel gemeinsam mit der Fraktion CDU/FW/FDP. Der gefasste Beschluss ist ein Signal.

Für viele der zahlreich anwesenden Schülerinnen und Schüler sowie Eltern bedeutete die Entscheidung ein spürbares Aufatmen. Auch Schulleiter Kai Neuse zeigte sich erleichtert über das klare Votum, schließlich bedeutet der Beschluss einen wichtigen Schritt für die weitere Zukunft der Hans-Klakow-Gesamtschule. Auch die Bürgermeisterin zeigte sich zufrieden. Sie sagte im Nachgang zur Sitzung: „Mit dem nun gefassten Beschluss haben wir einen Weg eingeschlagen, der bedeutet, dass wir die Gesamtschule –nicht wie die bisherige Beschlusslage aussah, in zwei Abschnitten zu bauen, sondern das Gebäude in Gänze bauen zu lassen. Gleichwohl beschreiten wir mit dem nun beschlossenen Mietmodell erstmals einen ganz neuen Weg. Damit sind Herausforderungen in wirtschaftlicher und juristischer Art verbunden, die wir aber gemeinsam mit der Gemeindevertretung hinbekommen werden.  Es ist ein wichtiger Beschluss, die Umsetzung ist aber kein leichtes Unterfangen. Grundsätzlich ist der Neubau der Gesamtschule ein zentraler Baustein für die Bildungslandschaft in unserer Gemeinde. Wir schaffen in Brieselang damit verlässliche Perspektiven für die jungen Menschen und ihre Eltern.“

Grundlage der Entscheidung war eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die nach Beschlussfassung im Januar in Auftrag gegeben wurde.  Diese konzentrierte sich auf eine definierte Variantenbetrachtung und stellte das Mietmodell (Handlungsalternative A2) mit einem Kapitalwert von 35,6 Millionen Euro als wirtschaftlich günstigste Lösung dar. Der Kapitalwert – eine betriebswirtschaftliche Kennzahl – bildet die Summe aller erwarteten Einnahmen und Ausgaben eines Projekts über dessen gesamte Laufzeit ab, abgezinst auf den heutigen Tag. Ein geringerer negativer Kapitalwert bedeutet, dass eine Variante über den betrachteten Zeitraum hinweg voraussichtlich mit geringeren Kosten verbunden ist. Zum Vergleich: Der Eigenbau (Alternative 1) wurde mit 46,3 Millionen Euro bewertet.

Die Verwaltung mit Bürgermeisterin Kathrin Neumann-Riedel an der Spitze stellt zudem klar, dass das Gutachten –ohne Vorgabe eines Ergebnisses-  durch das Institut für Public Management (IPM), das eine ausgewiesene Expertise auf diesem Gebiet hat, erstellt wurde. „Es gab plausible und nachvollziehbare Annahmen, die für eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vonnöten sind. Deshalb lässt sich auch an Stellschrauben drehen. Und: Die Risikobewertung für beide Alternativen wurde separat ermittelt und nicht nur für das Mietmodell.  Das wurde der Gemeindevertretung auch so vorgelegt und im Ausschuss für Haushalt und Finanzen erläutert.“

Die Untersuchung berücksichtigte zentrale Aspekte einer kommunalen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung – etwa funktionale Gleichwertigkeit, die Verteilung von Risiken, die Bewertung langfristiger Kostenwirkungen sowie Sensitivitätsanalysen zu maßgeblichen Annahmen.

Abweichende Einschätzungen zur Qualität oder Nutzungsdauer einzelner Modelle wurden im Gutachten nicht bestätigt. Die verwendeten Berechnungen zur Miete, zu Personal- und Beraterkosten sowie zu Einsparpotenzialen in der Betriebsphase basieren auf realistischen Erfahrungswerten und wurden mit der Verwaltung abgestimmt.

Auf Basis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde die Verwaltung nun beauftragt, eine Ausschreibung zur Errichtung der Gesamtschule sowie einer Sporthalle vorzubereiten. Dazu gehören unter anderem Vertragsentwürfe für einen auf 30 Jahre angelegten Erbbaupachtvertrag sowie für den künftigen Mietvertrag.

Parallel zur Ausschreibung erfolgt eine Markterkundung nach § 28 der Vergabeverordnung (VgV), um die aktuellen Marktbedingungen bestmöglich zu bewerten.

Zudem wird die interdisziplinäre Arbeitsgruppe, die das Projekt bislang begleitet hat, fortgeführt und um externe Fachleute aus Technik, Recht und Wirtschaft ergänzt. Auch mit den Fördermittelgebern soll die Abstimmung fortgesetzt werden, um Förderquoten, Fristen und weitere Anforderungen zu sichern.

Die geplante Vergabe soll auf Grundlage der bereits vorliegenden Entwurfsplanung erfolgen. Der zukünftige Auftragnehmer wird sowohl die Genehmigungs- als auch die Ausführungsplanung übernehmen und den Bauantrag einreichen. Änderungen am Bauprogramm sind in einem noch festzulegenden Rahmen möglich.

 
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