Hinweis zum Knallen an Silvester
Datum 29.12.2023
Die Gemeinde Brieselang möchte vorsorglich auf die geltenden Verordnungen und Gesetze aufmerksam machen, damit die Silvesterfeier und das neue Jahr nicht gleich mit Ärger beginnen, das Wichtigste in Kürze: Das Abbrennen von Feuerwerk ist grundsätzlich nur an Silvester und Neujahr erlaubt. Davon abgesehen, gilt in ganz Deutschland ein Böllerverbot in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Kirchen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden, § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengG). Wer illegale Knaller aus dem Ausland zündet, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, § 40 Abs. 1 SprengG. Die Legalität von Feuerwerkskörpern gemäß der EU-Richtlinien, können Sie an der CE-Kennzeichnung prüfen. Steht die vierstellige Nummer 0589 auf dem Feuerwerkskörper, wurde er nach dem SprengG geprüft und zertifiziert.
Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr.