Wahlbüro am Samstag von 9 bis 12 Uhr geöffnet
Datum 21.02.2025
Das Wahlbüro ist am Samstag, 22. Februar 2025, von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Wahlberechtigte, die ihren Wahlschein verloren haben oder denen dieser nicht zugegangen ist, können bis spätestens 12.00 Uhr nach eidesstattlicher Versicherung einen neuen Wahlschein beantragen. Die Neuausstellung erfolgt gemäß § 28 Abs. 10 der Bundeswahlordnung (BWO), wenn der Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass ihm der ursprünglich beantragte Wahlschein nicht vorliegt.