Zusätzliche Anzeigepflicht für größere Hunde
Datum 19.08.2020
Wuff, wuff! Manch ein Hundehalter glaubt, dass er seine Pflichten erfüllt hat, wenn er seinen Lieblingsvierbeiner beim Amt gemeldet hat, aber damit nur das Steueramt gemeint ist. Es besteht aber separat auch eine Anzeigepflicht beim Ordnungsamt, wenn ein größerer Hund gehalten wird. Darauf weist die Verwaltung der Gemeinde Brieselang hin, nachdem es zuletzt dahingehend Missverständnisse gegeben hat, die zuweilen Ärger verursacht haben. Das soll natürlich vermieden werden.