Weiterbau auf der Landesstraße L 161 verzögert sich
Brieselang. Wegen der Witterung zuletzt und personeller Engpässe: Der Weiterbau auf der Landesstraße 161 im Abschnitt zwischen der B5 und Ortseingang Bredow verzögert sich. Das hat Steffen Streu, Sprecher des Landesbetriebs Straßenwesen, am Freitag (26. Januar 2024) mitgeteilt.
Vorbehaltlich geeigneter Witterung war geplant, ab Mitte Januar die Bauarbeiten auf der Landesstraße L 161 mit dem Abschnitt zwischen der B5 und dem Ortseingang Bredow fortzusetzen. Die Strecke zwischen dem Ortsausgang Bredow bis zur Kreisstraße K 6303 (Abzweig nach Brieselang) stand ab Februar auf dem Bauplan, der geändert werden muss. Ursache hierfür sind vorrangig die winterliche Witterung über jeweils mehrere Wochen im November/Dezember 2023 und im Januar sowie personelle Engpässe wegen des hohen Krankenstands beim ausführenden Unternehmen. Es wird nun nach Möglichkeiten gesucht, die Verzögerungen zu kompensieren, um den vorgesehenen Fertigstellungstermin einhalten zu können.
Im Oktober vergangenen Jahres begannen die Bauarbeiten. Das Vorhaben beinhaltet die Sanierung der Fahrbahndecke in drei Abschnitten einschließlich der Erneuerung der Bankette, der Fahrzeugrückhaltesysteme, der Fahrbahnmarkierung und der Verkehrszeichen. Die gesamte Baustrecke reicht vom Anschluss der L 161 an die Bundesstraße 5 bis zum Kreisverkehr L 201 / L 161. In der Ortsdurchfahrt Bredow finden keine Bauarbeiten statt. Begonnen wurde im Oktober vergangenen Jahres zwischen den Einmündungen Kreisstraße K 6303 und An der Eisenbahn. Anschließend ist der Abschnitt von An der Eisenbahn bis zum Kreisverkehr L 201 / L 161 geplant. Danach sollen nacheinander die Abschnitte B 5 – Ortseingang Bredow und Ortsausgang Bredow – Kreisstraße K 6303 gebaut werden, so dass die Ortslage Bredow immer erreichbar ist.
Bis zur Wiederaufnahme der Arbeiten im Abschnitt An der Eisenbahn -Kreisverkehr L 201 / L 161 ist die Landesstraße durchgängig befahrbar. Der Landesbetrieb gibt rechtzeitig bekannt, wann die Bauarbeiten fortgesetzt und der genannte Straßenabschnitt voll gesperrt werden muss.