Unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes
Brieselang, Paul-Singer-Straße (Arrondierungsfläche)
Gemarkung Brieselang, Flur 2, Flurstück 681
Die ca. 279 qm große Arrondierungsfläche liegt an der Paul- Singer- Straße und ist selbständig nicht bebaubar. Die Arrondierungsfläche ist von der Strasse aus einsehbar.
Derzeit wird das Flurstück vom Nachbargrundstück mit genutzt. Die Pflasterarbeiten, die Einfriedung und die auf dem Grundstück befindlichen Bauten stehen im Eigentum des derzeitigen Nutzers.
Sollten Sie am Erwerb des Flurstückes 681 aus der Flur 2 in der Gemarkung Brieselang interessiert sein, geben Sie bitte bis zum 11.04.2012 ein Kaufangebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Kaufangebot Arrondierungsfläche Paul-Singer-Str.“ bei der Gemeinde Brieselang, Am Markt 3 in 14656 Brieselang ab.
Die Kaufpreisvorstellung der Gemeinde Brieselang beläuft sich auf mindestens 5.000,00 Euro.
Bei reger Nachfrage entscheidet das Höchstgebot, sofern die Bonität nachgewiesen ist. Dem jetzigen Nutzer des Grundstückes wird die Möglichkeit eröffnet, in das Gebot des Höchstbietenden einzutreten. Interessenten, deren Angebote nicht berücksichtigt werden können, werden nach Möglichkeit umgehend benachrichtigt. Der Erwerb der Liegenschaft erfolgt für den/die Käufer provisionsfrei.
Die Gemeinde behält sich vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen das Grundstück verkauft wird und mit Interessenten nachzuverhandeln.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist nicht mit den Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen (VOL) – vergleichbar.
Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages.
Brieselang, den 13. März 2012
gez. Wilhelm Garn
Bürgermeister