Rechenzentrum: Gemeindevertretung fasst einstimmigen B-Plan-Satzungsbeschluss
Brieselang. Die Weichen sind gestellt: Die Grundlagen für den Bau eines Rechenzentrums im Güterverkehrszentrum (GVZ) Brieselang sind nach einem einstimmig gefassten Beschluss der Gemeindevertretung am Mittwochabend geschaffen worden. Mit 17-Ja-Stimmen wurden zum einen der Bebauungsplan Nr. 117 „Rechenzentrum“ als Satzung einschließlich des Umweltberichtes beschlossen und zum anderen die darin enthaltenen Abwägungsvorschläge und die Betroffenenbeteiligung gebilligt. Weiterhin konnten auch die städtebaulichen Verträge - ebenfalls nach einstimmiger Beschlussfassung - von der Bürgermeisterin noch während der Sitzung unterzeichnet werden.
„Die fortschreitende Digitalisierung, die viele Chancen bietet, kann nur mit Rechenzentren gelingen. Brieselang wird in ein paar Jahren Standort eines solchen werden. Die baurechtlichen Grundlagen haben wir als Gemeinde geschaffen und nun können seitens des Vorhabenträgers die nächsten Schritte eingeleitet werden, um das Rechenzentrum zu realisieren. Ich danke den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern für den konstruktiven und offenen Diskurs zu dieser wichtigen Entscheidung und freue mich über den einstimmigen Beschluss. Mit dem Satzungsbeschluss, der für den Bebauungsplan notwendig gewesen ist, haben wir die Grundlage für den Bau des Rechenzentrums gemeinsam geschaffen. Die Zusammenarbeit mit den Planern, unserer juristischen Unterstützung und Projektentwicklern war stets zielführend und lösungsorientiert“, resümierte Verwaltungschefin Kathrin Neumann-Riedel im Nachgang zur Sitzung zufrieden. „Ich freue mich, dass wir damit nicht nur die Digitalisierung unterstützen können, sondern dies hat auch Vorteile für unsere Gemeinde: zusätzliche Einnahmen, insbesondere Gewerbesteuer und Grundsteuer oder auch Lärmschutz, da das Rechenzentrum so platziert werden soll, dass der Schall von der Autobahn abgeschirmt wird.“
Erst im Dezember war übrigens der Feststellungsbeschluss zur 1. Änderung des räumlichen Teil-Flächennutzungsplanes Bredow der Gemeinde Brieselang, hier der Änderungsbereich „Sondergebiet Rechenzentrum“, beschlossen worden. Dieser liegt aktuell zur Genehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Havelland vor. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist die Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplans gewesen.
Zum weiteren Fahrplan: Noch vor Ostern ist eine Bürgerveranstaltung geplant. Dort soll das Projekt vorgestellt werden. Experten erläutern die Pläne. Der genaue Zeitpunkt und der Ort werden noch bekanntgegeben.
Im Hinblick auf die geschlossenen städtebaulichen Verträge sind verschiedene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie weitere Verpflichtungen der Vorhabenträgerin festgelegt. Diese Verträge wurden geschlossen, um eine transparente und verbindliche Grundlage für das Bauprojekt zu schaffen. Eine zentrale Komponente dieser Verträge sind die Maßnahmen im Bereich Arten- und Naturschutz, die auf Grundlage von Umweltberichten und Stellungnahmen von Fachbehörden entwickelt wurden. Um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden, wurden Sicherheitsleistungen in beträchtlicher Höhe festgelegt, insgesamt etwa 1,18 Millionen Euro vor Inkrafttreten des Bebauungsplans und zusätzlich etwa 895.000 Euro für externe forstrechtliche Ersatzmaßnahmen. Ein separater Vertrag regelt spezifisch die externen forstrechtlichen Ersatzmaßnahmen. Ersatzpflanzungen können wegen des Fehlens geeigneter Flächen nur marginal in Brieselang erfolgen. Am Bredower Dorfteich jedoch sollen 20 Bäume gepflanzt werden. Alle weiteren Maßnahmen werden zum Beispiel in Tietzow umgesetzt.
Darüber hinaus verpflichtet sich die Vorhabenträgerin im städtebaulichen Vertrag, die Abwärme des Rechenzentrums kostenfrei an die Gemeinde abzugeben und ein mögliches Wärmenetz der Gemeinde zu integrieren. Hierfür wird eine Kostenbeteiligung von 250.000 Euro geleistet, die ebenfalls durch eine Sicherheitsleistung abgedeckt wird. Um Umweltauflagen gerecht zu werden, ist im Vertrag festgehalten, dass für die Kühlung des Rechenzentrums kein Wasser aus dem öffentlichen Netz verwendet werden darf, andernfalls drohen Vertragsstrafen.
Des Weiteren regelt der Vertrag neben der im Bebauungsplan vorgeschriebenen Fassadenbegrünung auch eine Dachbegrünung des Gebäudes, das schlussendlich so gebaut werden wird, den Schall- und Lärmschutz zur Autobahn zu gewährleisten. Um die Öffentlichkeit über das Vorhaben und den Baufortschritt zu informieren, wird die Vorhabenträgerin zudem dazu verpflichtet, spätestens drei Monate nach Inkrafttreten des Bebauungsplans eine Projekt-Homepage einzurichten.