Digitale Endgeräte für Lehrkräfte: Keine Beteiligung am Förderprogramm
Nach einem einstimmig gefassten Beschluss der Gemeindevertretung wird sich die Gemeinde Brieselang nicht am Förderprogramm des Bildungsministeriums zur Ausstattung von Schulträgern mit digitalen Endgeräten für Lehrkräfte beteiligen.
„Wir sind willig, wollen aber keine Angelegenheiten des Landes übernehmen. Der Anreiz ist vermeintlich positiv, doch der nachträgliche Aufwand ist vor dem Hintergrund der Folgekosten enorm. Insofern wird uns als Schulträger letztendlich nur mehr Arbeit geschenkt. Kosten und Nutzen stehen in keinem akzeptablen Verhältnis“, sagte der Kämmerer und Fachbereichsleiter Soziales, Thomas Lessing, im Nachgang der Gemeindevertretersitzung. Er und auch die Gremienmitglieder unterstützen damit auch die Argumentation des Städte- und Gemeindebundes, der sich gegen die entsprechende Richtlinie ausgesprochen hatte, weil etwa „abgesehen von vielen praktischen Detailfragen“, die schon im Vorfeld des Richtlinienerlasses kritisiert wurden, auch „der zentrale Gesichtspunkt, dass es keine Rechtsgrundlage für eine Verpflichtung des Schulträgers zur Ausstattung der Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten gibt“, keinen praktikablen Nutzen offeriert.
Zum Hintergrund: Das Bildungsministerium des Landes Brandenburg hat in seinem Amtsblatt 42/2021 eine Richtlinie zur Förderung von Schulträgern zur Ausstattung mit digitalen mobile Endgeräten für Lehrer veröffentlicht. Danach wird die Anschaffung von digitalen mobilen Endgeräten mit bis zu 90 Prozent der Anschaffungskosten einmalig gefördert. Mindestens 10 Prozent sind als Eigenleistung von den Schulträgern zu übernehmen. Die Bindungszeit der Zuwendung aller beschafften beweglichen Gegenstände beträgt vier Jahre. Laufende Kosten der Verwaltung (Personal-/Sachkosten) sowie Kosten für den Betrieb, Wartung und IT-Support der geförderten Endgeräte sind nicht förderfähig.
Zur weiteren Erklärung: Die Beschaffung von digitalen Endgeräten für Lehrkräfte obliegt nicht dem Schulträger, sondern dem Arbeitgeber. Das Brandenburgische Schulgesetz führt dazu aus: Lehrkräfte an Schulen stehen in einem Dienstverhältnis zum Land (§67 Abs. 1 S. 2 BbgSchulG). Die Teilnahme an diesem Förderprogramm stellt eine einhundertprozentige freiwillige Eigenleistung der Gemeinde Brieselang dar. Die Folgekosten übersteigen in einer normativen Nutzungszeitbetrachtung ein vielfaches die Anschaffungskosten. Darüber hinaus wird befürchtet, dass mit diesem Förderprogramm die Tür für weitere „Aufgabenübertragungen“ auf Seiten des Bildungsministeriums an die Träger der Schulen geöffnet werden könnte, die sachgemäß dem zuständigen Ministerium obliegen. Eine Einrichtung und laufende Administration der Endgeräte mit dem vorhandenen Personalbestand für EDV und Administration in der Gemeindeverwaltung kann nicht gewährleistet werden. Diese Aufgaben wären im Falle der Beteiligung an diesem Fördermittelprogramm an einem dritten Dienstleister zu vergeben.