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Ausnahmegenehmigungen für Betreuungskapazitäten: zweimal ja, einmal nein

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Veröffentlicht am: 19.09.2022

Brieselang. (pra) Das Bildungsministerium des Landes Brandenburg hat eine befristete Ausnahmegenehmigung vor dem Hintergrund einer höheren Betriebserlaubnis für den Hort Pusteblume Ende August erteilt. Das hat Thomas Lessing während der jüngsten Sitzung des Bildungs- und Sozialausschusses erteilt.

Die normale Betriebserlaubnis zu Betreuungszwecken liegt bei 160 Plätzen. Mit der erneuten Ausnahmegenehmigung, zuvor war bereits der Anstieg auf 200 Plätze befürwortet worden, können nun 227 Kinder betreut werden. Die Regelung gilt in Summe allerdings nur bis zum 31. Juli 2023. Der Hort Robinson hatte ebenfalls eine befristete Ausnahmegenehmigung zur Aufstockung der Betreuungskapazitäten auf nunmehr 320 erhalten. Abgelehnt wurde vom Bildungsministerium allerdings die Schaffung von fünf weiteren Plätzen für die Kita Birkenwichtel, etwa, weil eine wiederholte Beantragung auf Ausnahmegenehmigung gestellt wurde oder aber die Überlastung des pädagogischen Personals drohe und das Wohl der Kinder nicht gesichert wäre.

 
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