Regelungen für Notfallbetreuung in Kitas und Horten getroffen
Stand: 12.06.2020, 11:30 Uhr
Ab Montag: Kindertages- und Horteinrichtungen kehren zum Regelbetrieb zurück
Brieselang. (pra) Ein Stück Normalität: Die Kindertages- und Horteinrichtungen in der Gemeinde Brieselang kehren ab Montag, 15. Juni, wieder zum Regelbetrieb zurück. Wie die Schul- und Kitaverwaltung am Freitag mitteilte, gelten dann wieder die mit den Einrichtungen vereinbarten Betreuungsverträge. In der Folge enden die vertraglichen Regelungen im Hinblick auf die Notbetreuung. Sie treten vollumfänglich außer Kraft.
Die Rückkehr zum Alltag steht also bevor, allerdings spielt in den Einrichtungen die Einhaltung von allgemeinen und bekannten Hygieneschutzmaßnahmen, darunter Abstandsregelungen, Händewaschen & Co., weiterhin eine zentrale Rolle. Das gilt sowohl für die kommunalen als auch für die in freier Trägerschaft befindlichen Einrichtungen. Letztere organisieren den Regelebtrieb übrigens selbständig und autark. Deshalb sollten Eltern den Kontakt zu den Einrichtungen eigenständig suchen und vor Ort die Informationen einholen.
In der kommunalen Kita Birkenwichtel und im Hort Robinson sind die Voraussetzungen für die Umsetzung des Regelbetriebes indes bereits geschaffen, im Übrigen in Eigenregie, da die Verwaltung die vom Land Brandenburg händeringend benötigten Informationen noch nicht offiziell vorliegen hat. Unabhängig davon wird der Kommunikation zwischen den Eltern und den Einrichtungen laut Angaben Schul- und Kitaverwaltung eine wichtige Bedeutung beigemessen. Das heißt: „Vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Planung sollte bekanntgegeben werden, welche Kinder anwesend sein werden“, betonte Thomas Achterberg. „Das zu wissen, ist im Hinblick auf die Organisation wichtig für uns.“ Und: Insbesondere die Eltern von Krippenkindern, die längere Zeit nicht in den Einrichtungen waren, sollten zudem überlegen, ob sie eine Eingewöhnungszeit für ihre Jüngsten in Betracht ziehen können. Die ab Montag geltenden Regelungen für den Hort Robinson sind in Absprache mit der Grundschule erfolgt. Diejenigen Kinder, die am Präsenzunterricht teilnehmen, werden auch im Hort betreut.
Stand: 05.06.2020, 08:00 Uhr
- Allgemeinverfügung des Landrates des Landkreises Havelland vom 04. Juni 2020 zur Änderung der Allgemeinverfügung über die Regelung der eingeschränkten Regelbetreuung in den Kindertagesstätten und anderen Angeboten der Kindertagesbetreuung mit Betriebserlaubnis
- Allgemeinverfügung vom 22.05.2020
- Antrag eingeschränkter Regelbetrieb ab 22.06.2020 (Homeoffice)
- Antrag eingeschränkter Regelbetrieb weitere Kinder ab 08.06.2020
Stand: 02.06.2020, 10:00 Uhr
Formulare:
- Antragsformular für die eingeschränkte Regelbetreuung im Landkreis Havelland ab dem 02.06.2020 (Kinder berufstätiger Eltern)
- Antragsformular für die eingeschränkte Regelbetreuung im Landkreis Havelland ab dem 08.06.2020 (Vorschulkinder)
- Bestätigung des Arbeitgebers zum Antragsformular für die eingeschränkte Regelbetreuung in Kindertagesstätten
- CORV Ergänzungs- Hygieneplan zur Antragstellung (Stand 28.05.2020)
Stand: 27.05.2020, 13.00 Uhr
Für die Notfallbetreuung von Kindern in den Hort- und Kitaeinrichtungen in der Gemeinde Brieselang wurden nach den jüngsten Lockerungen insgesamt 467 Anträge von Eltern eingereicht. Die Schul- und Kitaverwaltung musste allerdings 45 Anträge ablehnen (Stand: 27. Mai, 13 Uhr). Bewilligt wurden demnach 422 Anträge.
Neue Allgemeinverfügung ermöglicht auch eingeschränkte Regelbetreuung
Der Landkreis Havelland erlässt eine neue Allgemeinverfügung die den Zugang zur eingeschränkten Regelbetreuung für alle Eltern im Landkreis ermöglicht. Des Weiteren dürfen Tagespflegepersonen im Havelland ab dem 25.05.2020 ihre Tätigkeit wieder im vollen Umfang aufnehmen. Die Regelungen zur Notfallbetreuung für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen bestehen weiter fort.
Am Mittwoch, den 20. Mai 2020, veröffentlichte das Land Brandenburg eine aktualisierte Eindämmungsverordnung und erleichtert so den Zugang zur Betreuung in Kindertagesstätten.
Der Landkreis Havelland hat folglich eine Allgemeinverfügung erlassen, die den weiteren eingeschränkten Betrieb regelt. So sollen ab den 02. Juni 2020 möglichst viele Kinder an fünf Tagen in der Woche betreut werden. Die Kindertagesstätten müssen sich dazu an die Vorgaben der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg halten. Die neue Gruppengröße ist in der Betriebserlaubnis der jeweiligen Einrichtung festgelegt, maximal dürfen sich 18 Kinder über drei Jahren und bis zu 10 Kinder unter drei Jahren in einem Raum aufhalten. Kontakte zwischen den Gruppen sollten in den Innen- sowie Außenanlagen möglichst vermieden werden.
Zunächst sollen Kinder von erwerbstätigen Eltern und ab dem 08.06.2020 dann möglichst alle Vorschulkinder betreut werden. Bei Eltern im Homeoffice, ist der Zugang zur eingeschränkten Regelbetreuung ab dem 22.06.2020 möglich. Eine sogenannte berufliche Systemrelevanz der Eltern spielt dann keine Rolle mehr. Eltern, die von der neuen Regelung zur eingeschränkten Regelbetreuung Gebrauch machen wollen, stellen ihren Antrag direkt an den Kita-Träger. Die benötigten Formulare werden auf der Homepage des Landkreises Havelland unter www.havelland.de veröffentlicht oder sind bei den Trägern der Kindertagesbetreuung erhältlich.
Bei alleinerziehenden Berufstätigen und systemrelevanten Elternteilen bestehen die Regelungen zur Notfallbetreuung weiter fort, eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich.
„Immer mehr Eltern gehen auch im Havelland nach beruflichen Einschränkungen nun wieder regulär ihrer Arbeit nach und sind auf eine weitere Kitabetreuung angewiesen. Mit dem Fahrplan für den Landkreis Havelland wollen wir möglichst viele Eltern entlasten, indem wir die Betreuung ihrer Kinder ermöglichen. Gleichzeitig erhalten die freien und öffentlichen Kita-Träger den notwendigen und erforderlichen zeitlichen Vorlauf, um die umfangreichen organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Die Entscheidung ist mit dem Gesundheitsamt des Landkreises abgestimmt“, so Wolfgang Gall, Beigeordneter für Gesundheit, Jugend und Soziales im Landkreis Havelland
„Wir bitten um Verständnis, wenn der Einstieg in den sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb aufgrund der erschwerten Bedingungen nicht gleich reibungslos klappt. Wir freuen uns jedoch, eine Regelung im Havelland gefunden zu haben, die Eltern und Kindern entgegenkommt.“
Trotz der neuen Regelung können im Havelland jedoch weiterhin nicht alle Kinder betreut werden. Die Aufnahmekapazität der Kinderkrippen, Kindergärten und Horte bleibt, aufgrund des notwendigen Infektionsschutzes, auf ein gewisses Maß eingeschränkt. Erzieher, die Risikogruppen angehören sind zudem nicht vollumfänglich einsetzbar. In Kombination mit den bisherigen Vorgaben zu den Gruppengrößen gelangten daher zuletzt mehrere Kitas an ihre Kapazitätsgrenze.
Eine umfassende Rückkehr in den Regelbetrieb ist jedoch aktuell noch nicht abzusehen. Entscheidend ist hier das weitere Infektionsgeschehen, welches durch das Gesundheitsamt beobachtet wird. Bei einem erneuten Ausbruch wird das Gesundheitsamt die Infektionskette genau nachverfolgen und die notwendigen Maßnahmen treffen.
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Stand: 20.05.2020, 15.45 Uhr
Notfallbetreuung: Auslastung in Kita Birkenwichtel am höchsten
Die Zahl steigt erwartungsgemäß weiter: Für die Notfallbetreuung von Kindern in den beiden Hort- und den sieben Kitaeinrichtungen in der Gemeinde Brieselang wurden bislang insgesamt 443 Anträge von Eltern eingereicht. Die Schul- und Kitaverwaltung musste allerdings 38 Anträge ablehnen Bewilligt wurden den Angaben zufolge insgesamt 405 Anträge, Stand: 20. Mai, 13 Uhr. Im Durchschnitt steht damit eine Auslastung in Höhe von 42,0 Prozent zu Buche. In der kommunalen Kita Birkenwichtel ist der Stand der Auslastung mit 63,6 Prozent am höchsten, gefolgt von der Kita Bredower Landmäuse mit 57,4 Prozent und der Kita Zwergenburg mit 52,0 Prozent.
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Stand: 19.05.2020, 14.45 Uhr
Information Anspruch Notfallbetreuung im Hort ab 25.05.2020
Grundlage bildet §13 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 08.05.2020, nachdem der Betrieb von erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen untersagt ist.
- Schule und Hort sind grundsätzlich getrennt zu betrachten
- Wer zur Schule geht, darf nicht automatisch in den Hort
- Anträge auf Notfallbetreuung sind immer bei der Gemeinde Brieselang zu stellen
- Kinder die keinen Präsenzunterricht haben und keinen Bewilligungsbescheid von der Gemeinde Brieselang haben, müssen an diesen Tagen zu Hause betreut werden
- Wer bereits in der Notfallbetreuung im Hort ist, darf ohne erneute Antragstellung weiter den Hort besuchen, d. h. bei Präsenzunterricht können die Kinder vor und/oder nach dem Unterricht den Hort besuchen. Findet kein Präsenzunterricht statt, kann der Hort bereits am Vormittag genutzt werden
- Kinder die sonst nicht/nicht mehr in den Hort gehen, also keinen aktuellen Rechtsanspruchsbescheid der Gemeinde, jedoch einen Bewilligungsbescheid über die Notfallbetreuung haben, dürfen nur zur „Schulzeit“ (vormittags) den Hort besuchen
- Benötigte Betreuungszeiten sind mit dem Hort abzustimmen
Anspruchsvoraussetzungen Notfallbetreuung:
- Ein-Elternregelung für alle kritischen Infrastrukturbereiche
das heißt, es ist ausreichend, dass nur ein Erziehungsberechtigter in einem der Bereiche tätig sein muss. Trotz Ein-Elternregelung muss der andere Erziehungsberechtige einer dienstlichen Tätigkeit, welche nicht im häuslichen Umfeld ist, nachweisen
- Alleinerziehende seit 27.04.2020
die nicht in kritischen Infrastrukturbereichen tätig sind, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisiert werden kann
- Bei geteiltem Sorgerecht oder Wechselmodellen kann es auch zu anderen Entscheidungen kommen. Hier wird der Landkreis hinzugezogen.
Kinder dürfen nur für die Zeit der häuslichen Abwesenheit aller Erziehungsberechtigen in der Notfallbetreuung betreut werden, wenn keine andere häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung organisiert werden kann. Das heißt auch, sollte ein Elternteil sich in Krankheit, Urlaub, Homeoffice, Elternzeit, Mutterschutz oder Ähnlichem befinden, darf keine Notfallbetreuung in diesem Zeitraum in Anspruch genommen werden.
Vorsätzliche Falschangaben können geahndet werden. Es gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes, einschließlich der Regelungen des Polizei- und Ordnungsrechts. Bei falschen Angaben können Geldstrafen bis zu einer Höhe von 25.000€ verhängt werden.
gez. Nancy Schimpf
SB Schul- und Kitaverwaltung
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Stand: 19.05.2020 12:00 Uhr
Notfallbetreuung: Erneute Neuregelung per Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland: Erweiterter Zugang zu Notfallbetreuung - Anträge können im Rathaus (Briefkasten) eingereicht werden.
Antragsformular Notfallbetreuung
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Stand: 04. Mai, 07:00 Uhr
Notfallbetreuung: 319 Anträge gestellt, 286 bewilligt
Die Zahl steigt weiter: Für die Notfallbetreuung von Kindern in den Hort- und Kitaeinrichtungen in der Gemeinde Brieselang wurden bislang insgesamt 319 Anträge von Eltern eingereicht. Die Schul- und Kitaverwaltung musste allerdings 33 Anträge ablehnen (Stand: 4. Mai, 7 Uhr) Bewilligt wurden insgesamt 286 Anträge.
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Stand: 23. April, 16.30 Uhr
204 Anträge für Notfallbetreuung bewilligt
Erweiterte Versorgung: Nachdem die Notfallbetreuung von Kindern in den Hort-und Kitaeinrichtungen landes- und damit auch kreisweit neu geregelt worden ist, sind seit Montag erwartungsgemäß weitere Anträge von Eltern bei der Schul- und Kitaverwaltung der Gemeinde Brieselang eingegangen.
Laut Angaben von Thomas Lessing, Fachbereichsleiter Soziales, wurden inzwischen (Stand 23. April, Donnerstagvormittag) für alle Einrichtungen im Gemeindegebiet in Summe 226 Anträge gestellt. Bewilligt werden konnten bis dato deren 204 Anträge. Inwieweit die berechtigten Eltern ihre Kinder tatsächlich in die sieben Kindertagesstätten und die beiden Horteinrichtungen schicken werden, wird sich nach einer weiteren Stichprobenerhebung in der kommenden Woche zeigen. Auffällig war bislang, dass maximal rund 50 Prozent der Eltern die Betreuungsangebote für ihre Kinder angenommen haben.
Lessing sieht zumindest die beiden kommunalen Einrichtungen, die Kita Birkenwichtel und den Hort Robinson, im Hinblick auf die erweiterte Notversorgungsmöglichkeit ab dem 27. April gewappnet. „Die Betreuung dort wird meiner Einschätzung nach zu den bekannten Bedingungen reibungslos gewährleistet sein – auch personell“, sagte er. Obgleich Lessing nicht für die in freier Trägerschaft befindlichen Einrichtungen sprechen möchte, geht er davon aus, dass auch dort keine Auswirkungen negativer Art festzustellen sein werden.
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Antragsformulare und Verfügungen:
Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland Kitaeinrichtungen ab 20.04.2020 (Stand: 19.04.2020)
Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland Schule Unterrichtserteilung ab 20.04.2020 (Stand: 19.04.2020)
Antragsformular Notfallbetreuung (Stand: 11.05.2020)
Bestätigung Arbeitgeber (Stand: 11.05.2020)
Neue Allgemeinverfügungen erlassen
Neue Regelung: Der Landkreis Havelland hat am Freitag die Allgemeinverfügungen mit Blick auf die Kindertagespflege neu gefasst und damit die bislang bestehenden Verfügungen außer Kraft gesetzt. Zum Hintergrund: Die Landesregierung hatte am Nachmittag erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Brandenburg beschlossen.
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Beitragsausfälle halten sich in Grenzen
Brieselang. (pra) Die Berechnungen für alle (kommunalen und freien) Einrichtungen sind erfolgt: Die Beitragsausfälle in allen Kindertageseinrichtungen halten sich mit Blick auf die zunächst für den Monat April nicht zu entrichtenden Hort- und Kitabeiträge in der Gemeinde Brieselang in Grenzen. Das teilte Thomas Lessing, Fachbereichsleiter Soziales, mit.
So registrierte die Schul- und Kitaverwaltung zwar insgesamt Einnahmen aus Kita- und Hortgebühren in Höhe von rund 98.000 Euro für den April 2020, die auf Grund des noch zu fassenden Beschlusses der Gemeindevertretung nicht erhoben werden sollen. Das Land Brandenburg erstattet der Gemeinde Brieselang und den freien Trägern etwa 78.000 Euro als Pauschalleistung auf Antrag diese Einnahmeausfälle. Rund 12.000 Euro werden im Rahmen der Notbetreuung dennoch bei den betroffenen Eltern als Kitabeitrag erhoben. Das Defizit liegt demnach bei circa 7.500 Euro. Die Sondersituation ist bekanntermaßen der Corona-Krise geschuldet. Die Landesregierung hatte deshalb eine entsprechende Richtlinie verfasst und damit Voraussetzungen für den Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen geschaffen. Nicht von der Beitragspflicht ausgenommen sind diejenigen Eltern, die ihre Kinder im Rahmen der Notfallbetreuung versorgen lassen.
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Keine Erhebung von Kitabeiträgen
Brieselang. (pra) Keine Betreuung, keine Kosten: Die Verwaltung der Gemeinde Brieselang wird nach einem offiziellen Beschluss in der Gemeindevertretung am 8. April 2020 auf den Einzug von Kitabeiträgen ab dem Monat April verzichten und damit bis auf weiteres aussetzen. „Eltern, die einen Dauerauftrag ausgelöst haben, müssen diesen bei ihrer Bank allerdings selbstständig ändern“, so Thomas Lessing, Fachbereichsleiter Soziales. Und: Eltern von Kindern, die mit Blick auf die Notfallbetreuung einen Platz erhalten haben, werden ausdrücklich nicht von der Erhebung von Elternbeiträgen befreit.
Zum Hintergrund: Die Landesregierung hatte am 30. März 2020 in Form einer Zuwendungsrichtlinie Regelungen für alle Träger geschaffen. Auf der Grundlage dieser Richtlinie wird die Gemeindeverwaltung eine Beschlussvorlage für die nächste Gemeindevertretung am 8. April 2020 einbringen, nach der auf die Erhebung von Elternbeiträgen sowie des Essensgeldes in kommunalen Einrichtungen (Kita Birkenwichtel/Hort Robinson) und Tagespflegestellen vorerst für April 2020 verzichtet werden soll. Freie Träger können in gleicher Art und Weise auf die Erhebung von Elternbeiträgen verzichten und einen Antrag auf Zuwendung beim Landkreis Havelland stellen.
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Verzicht auf Erhebung von Kitabeiträgen im April 2020
Thomas Lessing. Foto. Gemeinde Brieselang/praIn einem Brief an betroffene Eltern äußert sich Vize-Bürgermeister Thomas Lessing unter anderem zum Verzicht auf die Erhebung von Kitabeiträgen zunächst für den Monat April 2020.
:Sehr geehrte Eltern,
im Zusammenhang mit der schwierigen Situation im Umgang mit der Corona-Pandemie hat der Landkreis Havelland eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Weiterbetreibung von Kindertageseinrichtungen und einer gleichzeitigen Notfallbetreuungslösung erlassen.
Seit dem 18. März 2020 können Ihre Kinder in den Kitas und Horten nicht mehr betreut werden, es sei denn, dass Sie die Voraussetzungen für eine Notfallbetreuung erfüllten und einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Allen Beteiligten war von Anfang an bewusst, dass eine weitere Erhebung von Elternbeiträgen und Essengeldpauschale bei gleichzeitiger Nichtbetreuung irrational sei. Das brandenburgische Kita-Gesetz sieht in seiner gültigen Form jedoch keine Befreiung von Elternbeiträgen in der jetzt herrschenden oder einer vergleichbaren Situation vor.
Aus diesem Grund hat die Landesregierung am 30. März 2020 in Form einer Zuwendungsrichtlinie Regelungen für alle Träger geschaffen. Auf der Grundlage dieser Richtlinie hat die Gemeindeverwaltung eine Beschlussvorlage für die nächste Gemeindevertretung am 8. April 2020 eingebracht, nach der auf die Erhebung von Elternbeiträgen sowie Erhebung des Essengeldes in kommunalen Einrichtungen (Kita/Hort) und Tagespflegestellen vorerst für April 2020 verzichtet werden soll. Freie Träger können in gleicher Art und Weise auf die Erhebung von Elternbeiträgen verzichten und einen Antrag auf Zuwendung beim LK HVL stellen.
Eltern von Kindern in der Notfallbetreuung werden ausdrücklich nicht von der Erhebung von Elternbeiträgen befreit.
Die Gemeindeverwaltung wird nach Beschluss in der Gemeindevertretung am 08.04.2020 einen Einzug von Elternbeiträgen ab dem Monat April bis auf weiteres aussetzen. Eltern, die einen Dauerauftrag ausgelöst haben, müssen diesen bei Ihrer Bank selbstständig ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Lessing, Fachbereichsleiter Soziales
Anträge können im Rathaus abgegeben werden.
(Diese sollten Sie OHNE Umschlag in den Briefkasten der Gemeinde Brieselang einwerfen)
„Ein-Elternregelung“ ermöglicht weiteren Zugang zur Notfallbetreuung
Der Landkreis Havelland hat die Neufassung der Allgemeinverfügung zur Kitaschließung und der Allgemeinverfügung zum Betriebsverbot der Kindertagespflege erlassen. Diese konkretisiert den Zugang zur Notfallbetreuung für Eltern in systemrelevanten Berufen. Mussten vorher beide Elternteile in kritischen Infrastrukturen tätig sein, reicht nun der Nachweis über die Tätigkeit eines Elternteils, sofern dieser im medizinischen Bereich, gemäß der Allgemeinverfügungen, arbeitet.
Im Landkreises Havelland ist aufgrund des Coronavirus der reguläre Betrieb in Kindergärten und Kindertagespflegestätten untersagt. Eine Notfallbetreuung wird für Kinder angeboten, deren Eltern beide in systemrelevanten Berufen arbeiten. Für zahlreiche Arbeitnehmer im Gesundheits- und Pflegebereich stellte dies jedoch ein erhebliches Problem dar. Arbeitet der 2. Elternteil nicht in einem systemrelevanten Bereich, war der Zugang zur Notfallbetreuung bisher nicht möglich.
Die neue Fassung der Allgemeinverfügungen bietet diesen Elternpaaren nun die Möglichkeit, die Notfallbetreuung trotzdem in Anspruch nehmen zu können. „Durch die Ein-Elternregelung für den Gesundheitsbereich wird die medizinische Versorgung im Havelland noch besser abgesichert und unterstützt“, äußert sich Landrat Roger Lewandowski über die neue Verfügung.
Voraussetzung dafür ist die Tätigkeit eines Elternteils in folgenden Bereichen: im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen sowie in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, im Bereich der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe, in der Versorgung psychisch Erkrankter sowie in der Notfallbetreuung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters. Der Anspruch besteht jedoch nur, wenn es dem anderen Elternteil nicht möglich ist, die Betreuung selbst zu übernehmen. Bei Heimarbeit z. B. gilt der Anspruch nicht.
Die neuen Fassungen der Allgemeinverfügungen sowie Formulare für die Notfallbetreuung sind auf der Homepage des Landkreises Havelland unter https://www.havelland.de/coronavirus/ zu finden.
Der Landkreis Havelland hat zudem eine zweite Telefon-Hotline zum Thema Coronavirus eingerichtet. Neben der bereits bekannten Hotline des Gesundheitsamtes, die unter 03385/551 71 19 für medizinische Fragen rund um das Coronavirus zur Verfügung steht, können sich die Bürgerinnen und Bürger unter 03385/551 19 06 über allgemeine Fragen zu organisatorischen Belangen und den getroffenen Einschränkungen für das öffentliche Leben informieren. Beide Hotlines sind ab sofort von Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Darüber hinaus können unter 03385/551 46 62 oder 03385/551 46 64 Anfragen zu Gewerbeangelegenheiten gestellt werden.