Meldungen und weitere Informationen:
VBB schafft Anschlussregelung zur ÖPNV-Nutzung für Geflüchtete aus der Ukraine
Seit März 2022 haben die Verkehrsunternehmen Geflüchteten aus der Ukraine die Mitfahrt in Bus und Bahn kostenfrei gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes ermöglicht. Damit wurde den Betroffenen ermöglicht, ihre Zielorte in Deutschland zu erreichen und insbesondere in den ersten Tagen nach der Ankunft die notwendigen Behördengänge zu erledigen, um die notwendige Unterstützung zu beantragen und zu erhalten. Diese Regelung ist bis zum 15. Juni befristet. Die Länder Berlin und Brandenburg, die Landkreise und kreisfreien Städte Brandenburgs und die Verkehrsunternehmen haben sich im VBB darauf verständigt, ab dem 16. Juni 2022 eine Anschlussregelung anzubieten.
So erhalten Geflüchtete ab dem 16. Juni 2022 im grenznahen Bereich ein sogenanntes „Emergency-Ticket“ oder „Help Ukraine-Ticket“. Diese Tickets werden Geflüchteten kostenlos in den Zügen der DB Regio, ODEG und NEB ausgegeben und gelten im Nahverkehr in der 2. Klasse zur Fahrt zum Zielort der Reise. Sie sind am Ausstellungstag und am Folgetag auch im gesamten ÖPNV des VBB gültig. Im Berliner ÖPNV – Tarifteilbereich Berlin AB (nur bei BVG, S-Bahn und dem Eisenbahnregionalverkehr) sind die Tickets darüber hinaus eine Woche gültig, also am Ausstellungstag sowie sechs Tage danach. Hiermit stellen die Länder, Landkreise, Städte und Verkehrsunternehmen gemeinsam sicher, dass Geflüchtete auch künftig in den ersten Tagen ihrer Ankunft weiterhin mobil sind, um etwa Unterstützungsleistungen zu beantragen. Die Regelungen gelten bis zum 31.Oktober 2022.
Nach gut drei Monaten entfällt damit ab dem 16. Juni 2022 gleichzeitig die Regelung für zeitlich unbegrenztes, kostenfreies Fahren für Geflüchtete mit den Bussen und Bahnen in Berlin und Brandenburg. Das bloße Vorzeigen eines ukrainischen Ausweisdokumentes reicht künftig nicht mehr für die kostenfreie Fahrt aus. Im Anschluss kann aber das 9-Euro-Ticket erworben werden, das in den Monaten Juni, Juli und August für jeweils 9 Euro die Nutzung des gesamten ÖPNV in Deutschland ermöglicht.
Der VBB bedankt sich auch im Namen der Länder Berlin und Brandenburg ausdrücklich bei allen Beteiligten und den 36 Verkehrsunternehmen im Verbund, die seit dem 1. März 2022 die kostenfreie Mobilität von Geflüchteten in Berlin und Brandenburg solidarisch, unbürokratisch und schnell ermöglicht haben.
Informationen zur Einreise:
- Das Bundesinnenministerium hat weiterhin das Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“ freigeschaltet, auf dem es viele Informationen in mehreren Sprachen gibt: https://www.germany4ukraine.de
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat ein Infoblatt „Erstinformation für Vertriebene aus der Ukraine“ erstellt. Sie können hier vier Versionen herunterladen: deutsch, englisch, український, русский
Informationen zur Ukrainehilfe in Brieselang:
Die Verwaltung der Gemeinde Brieselang hat eine Sammelstelle zugunsten der von Krieg und Vertreibung betroffenen Flüchtlinge aus der Ukraine eingerichtet. Das Objekt befindet sich im Heideweg 6/Ecke Bahnstraße (Achtung: nicht googlemap nutzen!).
Zahlreiche Ehrenamtler, die sich sehr gerne engagieren, nehmen dort freundlicherweise Sachspenden entgegen. Träger ist die Initiative „Hilfe Ukraine Havelland“, die auf Facebook aktiv ist und für die Koordination verantwortlich ist.
Wer Fragen hat, kann sich per E-Mail an ukraine.brieselang@gmail.com wenden.
Auch der Verein "Brieselang hilft" unterstützt Flüchtlinge, sammelt Spenden und Hilfsgüter, um beispielsweise Wohnungen einrichten zu können. Ansprechpartner ist der Vorsitzende, Detlef Luther.
Kontakt: 0151/58710189
Informationen des Landkreises Havelland zur Ukrainehilfe im Havelland:
Ukraine-Hotline
Tel.: 03385/551-4608
Erreichbarkeit der Hotline:
Montag bis Donnerstag 08:00 bis 14:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
- Für die Beantragung einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für ukrainische Staatsangehörige bitten wir um folgende Verfahrensweise. Bitte melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt Ihres derzeitigen Wohnsitzes in Deutschland an. Buchen Sie online einen Termin bei der Ausländerbehörde: Link
Bitte beachten Sie, dass für jede Person einzeln ein Termin gebucht werden muss.
- Füllen Sie den Antrag auf Gewährung des vorübergehenden Schutzes aus: Link
Bitte beachten Sie, dass für jede Person jeweils ein Antrag ausgefüllt werden muss.
- Bringen Sie die Unterlagen, ein biometrisches Passbild und Ihren Reisepass zum gebuchten Termin in die Ausländerbehörde des Landkreises Havelland mit.
- Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf den Seiten des Amtes für Ausländerangelegenheiten.
Ukrainehilfe im Havelland
Angesichts der russischen Angriffe auf die Ukraine bereitet sich der Landkreis Havelland auf die Aufnahme von Geflüchteten aus den ukrainischen Krisengebieten vor. Auf dieser Seite sollen sowohl für ankommende Geflüchtete und mögliche Angehörige im Havelland als auch für hilfsbereite Bürgerinnen und Bürger des Landkreises die wichtigsten Informationen in der aktuellen Situation dargestellt werden.
Aktuelle Entwicklungen – Situation von Geflüchteten aus der Ukraine in Brandenburg (Stand 10.03.2022)
Актуальні події щодо ситуації біженців з України до Землі Бранденбург (на 10.03.2022)
Hier finden Sie Informationen zu:
Hilfs- und Spendenmöglichkeiten
Häufig gestellte Fragen
Stand: 21. März 2022
Zur Unterstützung von Privatpersonen, die in der gegenwärtigen Situation geflüchteten Menschen aus der Ukraine eine Unterkunft geben, hat der Landkreis Havelland eine Richtlinie zur Vergütung privater Gastgeber von Ukraine-Flüchtlingen erstellt. Je nach Art der Unterbringung und Anzahl der Personen erstattet der Landkreis nach Antragstellung einen festen monatlichen Betrag. Die Richtlinie gilt rückwirkend ab dem 24. Februar 2022, die Kostenerstattungshöhe wird ab dem ersten Tag der Beherbergung genau ermittelt.
Für die Aufnahme im privaten Wohnraum übernimmt der Landkreis Havelland nach Antragstellung folgende Kosten der Unterkunft einschließlich Strom und Wasser pro Monat:
- für eine Person 210 Euro
- für zwei Personen 250 Euro
- für jede weitere Person weitere 50 Euro
Besteht die Unterkunft aus einer abgeschlossenen Wohnung mit Küche und Bad einschließlich Badewanne oder Dusche, vergütet der Landkreis Havelland Kosten der Unterkunft einschließlich Strom und Wasser pro Monat:
- für eine Person 270 Euro
- für zwei Personen 330 Euro
- für jede weitere Person weitere 60 Euro
Heizkosten und Kosten der Warmwasserbereitung werden mit 20 Euro pro Monat pro Person bezuschusst. Eine Betriebskostenabrechnung ist hierbei nicht erforderlich. Die Anträge sind über das zur Richtlinie gehörende Formular beim Landkreis Havelland, Amt für Ausländerangelegenheiten, SG Asylbewerberleistungen, zu stellen.
Aufenthaltsanträge aufgrund der derzeitigen Situation in der Ukraine
Stand: 14. März 2022
Wenn Sie ohne Visum in das Bundesgebiet eingereist sind, besteht die Möglichkeit, diesen Aufenthalt um weitere 90 Tage bei der Ausländerbehörde zu verlängern.
Die Erlaubnis auf Erwerbstätigkeit bzw. auf Leistungs- und Krankenversicherungsbezug besteht dabei nicht.
Für die Beantragung einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für ukrainische Staatsangehörige bitten wir um folgende Verfahrensweise:
1. Sprechen Sie in der Ausländerbehörde vor. Sie erhalten einen Ersterfassungsbogen.
Für die Vorsprache bei der Ausländerbehörde muss kein Termin vorab gebucht werden.
Mit Ausstellung des Erstmeldebogens haben Sie einen Anspruch auf Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz. Antrag + Anamnesebogen (deutsch und russisch)
2. Sofern Sie Ihre Wohnsitznahme im Landkreis Havelland begründen oder beibehalten wollen, ist dieser Umstand bei der Vorsprache im Amt für Ausländerangelegenheiten des Landkreises Havelland anzugeben.
3. Das Amt für Ausländerangelegenheiten meldet Ihren derzeitigen Wohnsitz an die Zentrale Ausländerbehörde, welche die entsprechende Zuweisung vornimmt.
Die Zuweisung wird Ihnen ausgehändigt. Damit melden Sie sich im zuständigen Einwohnermeldeamt an.
4. Im Anschluss vereinbaren Sie einen Termin im Amt für Ausländerangelegenheiten des Landkreises Havelland zur Beantragung einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz. Antrag
Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen
Visumfreie Einreise
- Nach geltender Rechtslage können Staatsangehörige der Ukraine für 90 Tage visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen. Dieser visumsfreie Zeitraum kann um weitere 90 Tage durch Aufenthaltserlaubnis der Ausländerbehörde des Aufenthaltsortes verlängert werden.
- Es besteht nur ein sehr eingeschränkter Arbeitsmarktzugang, z.B. für Ferienbeschäftigungen von Studierenden.
- Der Bezug jeglicher Sozialleistungen ist nicht möglich.
Neuer Schutzstatus - Aufenthaltserlaubnis nach der sog. „Massenzustrom-Richtlinie“ (EU-Richtlinie 2001/55/EG), § 24 AufenthG
- Der Europäische Rat hat am 03.03.2022 einen Beschluss gefasst, dass ein sog. Massenzustrom ukrainischer Vertriebener vorliegt (Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022). Dieser Beschluss umfasst ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten, Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben und Familienangehörige der vorgenannten Personen. Ein Asylverfahren (siehe dazu unter 3.) muss dazu nicht eingeleitet werden.
- Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat eine Ministerverordnung nach § 99 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AufenthG erlassen, die am 8.3.2022 im Bundesanzeiger verkündet werden und am 9.3.2022 in Kraft treten soll. Die Verordnung soll rückwirkend zum 24. Februar 2022 Anwendung finden. Diese ermöglicht eine Überbrückung der aufenthaltsrechtlichen Situation bis zur Erteilung von Aufenthaltstiteln nach § 24 AufenthG durch die Ausländerbehörde am Aufenthaltsort.
- Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ist zunächst auf ein Jahr befristet, kann dann insgesamt auf drei Jahre verlängert werden. Eine weitere Verlängerung setzt einen weiteren Beschluss des Europäischen Rats voraus.
- Nach § 24 Abs. 6 AufenthG ist die Beschäftigungsaufnahme nicht kraft Gesetzes erlaubt, sie kann jedoch von der Ausländerbehörde erlaubt werden. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich.
- Mit Äußerung eines Schutzgesuchs sind die genannten Personengruppen leistungsberechtigt nach § 1 Abs. 1 Nr. 1a AsylbLG. Ab Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG besteht Leistungsberechtigung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 a) AsylbLG. Der Rechtskreis des SGB II ist nicht eröffnet.
- Dienstleistungen nach dem SGB III (Agenturen für Arbeit) kommen nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nur für Beratung, Vermittlung und Förderung nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen des SGB III in Betracht. Förderleistungen nach dem SGB III kommen nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Betracht, soweit ausreichende Deutschkenntnisse vorliegen.
Weitere Hilfs- und Spendenmöglichkeiten:
Verschiedene Hilfsorganisationen haben zudem Spendenkonten für die Menschen in der Ukraine eingerichtet:
Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine - Neues Portal Spontanhilfe.de vermittelt gezielt Sachspenden:
Die Hilfsbereitschaft für Flüchtlinge aus der Ukraine ist enorm groß. Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger haben Geld gespendet, stellen private Unterkünfte bereit, helfen ehrenamtlich bei der Ankunft oder beim Aufbau von Notunterkünften oder wollen mit Sachspenden unterstützen. Damit in Brandenburg konkrete Bedarfe an Sachspenden und helfenden Händen gezielt vermittelt werden, hat ein ehrenamtliches Netzwerk jetzt das Portal https://spontanhilfe.de gestartet. Hilfsorganisationen, Behörden und Vereine können auf dieser Plattform ihre konkreten Bedarfe veröffentlichen und Bürgerinnen und Bürger, die direkt helfen möchten, können ohne langes Suchen sehen, was in ihrer Nähe aktuell benötigt wird.
Sozialministerin Ursula Nonnemacher unterstützt das neue Angebot: „Wir erleben große Hilfsbereitschaft und danken den zahlreichen Helferinnen und Helfern für ihr großes Engagement. Auch in Brandenburg gründen sich viele Initiativen ganz spontan, weil sie den Geflüchteten gezielt helfen wollen. Das Portal Spontanhilfe.de trägt dazu bei, dass Hilfe und Sachspenden tatsächlich dort ankommen, wo sie dringend benötigt werden. Das ist eine wirklich gute Orientierung und ermöglicht unkomplizierte Hilfe, die ankommt.“
Bei dem Projekt Spontanhilfe.de handelt es sich um ein ehrenamtliches Engagement. Mitinitiatorin Simone Carus, Gründerin des „Netzwerks Bevölkerungsschutz Brandenburg“, erklärt: „Wir möchten einen Beitrag in dieser Situation mit dem Aufbau und der Pflege dieser Plattform leisten. Die Plattform kann kostenfrei genutzt werden. Hilfsorganisationen, Gemeinden oder Vereine können ihre konkreten Bedarfe an Sachspenden und helfenden Händen kostenfrei veröffentlichen. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder Organisationen können sich die Gesuche in ihrer Nähe übersichtlich auf einer Seite anzeigen lassen. Die Inserate aktualisieren sich automatisch. Wenn zum Beispiel eine Kommune 40 Kinderwagen benötigt und ein Spender 10 Kinderwagen abgegeben hat, reduziert sich das Inserat entsprechend auf 30. Sobald ein Bedarf gedeckt ist, wird das Inserat gelöscht. Damit stellen wir sicher, dass die Bedarfsträger nur so viele Sachspenden erhalten, wie sie tatsächlich benötigen.“
Die ersten Inserate sind auf https://spontanhilfe.de veröffentlicht. So sucht zum Beispiel der Landkreis Barnim für die Ausstattungen von Wohnungen für ukrainische Geflüchtete in Eberswalde unter anderem Möbel und Elektrogeräte.