Allgemeinverfügungen und Verordnungen
Bekanntmachungen und Allgemeinverfügungen des Landkreises Havelland:
Verordnungen des Landes Brandenburg:
Verordnungen des Bundes:
Allgemeine Informationen
Wissenstand über das Virus
Das Wissen über den Verlauf der Erkrankung, über Übertragungswege und die Sterblichkeitsrate ist seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich gewachsen. Bei dem Erreger handelt es sich um ein bisher relativ stabiles Virus, das Infektionen der Atmungsorgane unterschiedlicher Schwere auslöst. Das Virus selbst ist bekannt, hat sich aber an entscheidender Stelle verändert, sodass der Mensch immunologisch nicht vorbereitet war auf diesen Typ. Die Erkrankung zeigt zunächst grippeähnliche Symptome mit Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit, Fieber und Husten. Im Verlauf kann es zu schweren Atemwegsentzündungen mit Atemnot bis hin zur Notwendigkeit der Intensivbehandlung kommen. Es werden auch Übelkeit, Erbrechen und Durchfall beschrieben. Frühe Symptome können insbesondere Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigungen sein.
Mindestens 80 Prozent der Verläufe der Wildform sind mild, ungefähr sechs Prozent benötigen nach derzeitigem Kenntnisstand eine Intensivbehandlung. Schwere Verläufe finden sich bevorzugt bei Menschen mit Immunschwäche und Vorerkrankungen, insbesondere der Atemwege und des Herzens. Bei Kindern sind die Verläufe in der Regel milde. Inwieweit Kinder eine wichtige Rolle bei der Übertragung spielen und ob sie sich schneller oder weniger schnell anstecken, wird international unterschiedlich bewertet. Es gibt Ausnahmen von diesen „Regeln“, bei denen junge gesunde Menschen und auch Kinder schwer erkranken, ohne dass eine Erklärung dafür sichtbar wird. Das Robert-Koch-Institut (RKI) beurteilt die Rolle der Kinder im Infektionsgeschehen leicht nachrangig. Diese Beurteilung hat sich im Verlauf geändert. Nach einem kurzen Gastspiel der Alpha-Variante, die vermutlich aus Großbritanien aufs Festland kam, folgte die Deltavariante. Es traten erste Impfdurchbrüche, Infektionen trotz Impfung auf. Diese schon ansteckendere Variante wurde durch die Omikronvariante, eine weitere Mutation des Virus, abgelöst. Diese ist deutlich ansteckender, aber auch harmloser als alle vorherigen Varianten. Das heißt jedoch nicht, dass es keine ungünstigen Verläufe gibt, sondern dass der Anteil dieser komplizierten Verläufe geringer ist und nicht über dem Durchschnitt anderer Infektionserkrankungen der oberen Luftwege liegt.
Übertragung
Übertragen wird die Erkrankung nach derzeitigen Erkenntnissen von Mensch zu Mensch, vermutlich hauptsächlich über Tröpfcheninfektionen (deshalb Mund-Nasen-Bedeckung bei Menschenansammlungen und Nies- und Hust-Etikette beachten). Viel seltener kommen auch Übertragungen über eine sogenannte „Schmierinfektion“ vor. Die Inkubationszeit – also die Zeit von der Ansteckung mit dem Virus bis zum Auftreten von Krankheitssymptomen – beträgt bis zu 14 Tage. Ein Infizierter benötigt, um andere anstecken zu können, eine gewisse „Viruslast“. Diese scheint ab zwei Tagen vor Symptombeginn ausreichend, um auch andere Menschen anstecken zu können. Man geht derzeit von einer Ansteckungszeit von 5 bis7 Tagen aus. Eine Isolierung von Erkrankten erfolgt aktuell für zehn Tage nach Symptombeginn, währt allerdings mindestens solange, bis der Patient zwei Tage keine Symptome mehr zeigt. Ob nach durchgemachter Erkrankung eine Immunität längerfristig verbleibt, ist nach wie vor nicht ausreichend untersucht.
Nachweis und Test
Es hängt von verschiedenen, nicht eindeutig zu berechnenden Faktoren ab, wann die "Viruslast" hoch genug ist, um das Virus nachzuweisen, u. a. von der aufgenommenen Viruslast und der Immunsituation des Wirtes (der Person, die das Virus aufnimmt). Die zuverlässigste Art des Nachweises ist ein PCR-Test. Zu früh durchgeführte Abstriche können falsch negativ sein. Nach der Bundesteststrategie soll die Testung durch einen PCR-Abstrich deutlich reduziert werden und Personen, die in der sogenannten kritischen Infrastruktur beschäftigt sind, vorbehalten bleiben. Für die Diagnose reicht nun ein Schnelltest, ebenso für die Freitestung, die für positiv getestete ebenso wie für Kontaktpersonen frühestens an Tag 7 erfolgen kann. Für den Genesenenbescheid braucht es noch einen PCR-Test, auch das wird gerade diskutiert.
Die Zuverlässigkeit der Schnelltests ist begrenzt, ohne dass man genau weiß woran es liegt. Einfluss haben Lagerung, Temperatur und die Entnahmetechnik (ausreichend Material). Diese Tests geben keinen zuverlässigen Aufschluss darüber, ob eine Person mit COVID-19 infiziert ist oder nicht. Ein negatives Testergebnis zeigt jedoch mit relativer Sicherheit an, dass die getestete Person in den nächsten 24 Stunden nicht ansteckend ist. Positive Schnelltests, die in Testzentren gemacht wurden, werden dem Gesundheitsamt mitgeteilt. Wer bei einem Schnelltest ein positives Ergebnis erhält, sollte selbst mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen.
Wer COVID-typische Symptome hat, kontaktiert seinen Arzt. Dieser entscheidet nach klinischer Beurteilung, welche diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen (z.B. auch über einen Test) angezeigt sind und macht gegebenenfalls einen PCR-Abstrich.
Wer direkten Kontakt zu einem nachweislich am Coronavirus Erkrankten hatte, ist nach der aktuell gültigen Allgemeinverfügung des Landkreises verpflichtet, seine Kontakte in den nächsten 10 Tagen zu reduzieren, sich täglich zu testen und auf Symptome zu achten.
Ansteckung und Ausbreitung verhindern
Wichtigstes Ziel war es, die weitere Ausbreitung so gut wie möglich zu verhindern. Deshalb war es auch notwendig, dass Menschen, die engeren Kontakt zu einem Infizierten hatten, in Quarantäne bleiben mussten. Sobald die Fallzahl steigt, ist diese Vorgehen nicht mehr sinnvoll, weshalb aktuell Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne gehen.
Positiv geteste Personen wenden sich direkt an das Gesundheitsamt, am besten indem sie das Meldeformular ausfüllen oder per E-Mail an hotlinegesundheitsamt@havelland.de.
Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen: Einhalten der Alltagshygiene, wozu regelmäßiges Waschen der Hände mit Seife gehört. Desinfektionsmittel werden insbesondere dort gebraucht, wo Menschen zwangsweise mit vielen Personen zusammenkommen und arbeiten, sowie in den Gesundheitseinrichtungen.
Weitere allgemeine Empfehlungen sind: Abstand von anderen Personen halten, insbesondere im öffentlichen Raum wie in Zügen, Bahnen und Bussen. In einigen solcher Bereiche besteht entsprechend einer Verordnung im Land Brandenburg auch die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Empfohlen wird zudem das Einhalten der Nies- und Hust-Etikette. Damit ist gemeint, dass man in den Ärmel niest bzw. hustet, um eine direkte Verbreitung über Tröpfchen, aber auch eine indirekte über die Hände zu vermeiden. Zu beachten ist auch die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften, in Bussen und Bahnen und überall, wo Menschen dicht zusammenstehen, zu tragen. Diese Mund-Nasen-Bedeckung ist über Mund und Nase anzulegen. Alle Maßnahmen, die das Immunsystem stärken, sind wie immer sinnvoll.
Wer sich in einem definierten Virusvarintengebiet aufgehalten hat oder Kontakt zu einem nachweislich Erkrankten hatte, muss sich unmittelbar in Quarantäne begeben. Für die Einreise aus einem Hochrisikogebiet gilt: Eine 10-tägige Quarantäne muss eingehalten werden, wenn man nicht einen negativen Corona-Test von einem zertifizierten Labor, der nicht älter als zwei Tage ist, bei dem zuständigen Gesundheitsamt vorlegen kann. Für Kontaktpersonen verkürzt ein negativer Test die Quarantäne nicht!
Impfung
Es kann sinnvoll sein, sich gegen andere Infektionen impfen zu lassen, hier insbesondere gegen Grippe und ab 60 Jahren auch gegen Pneumokokken. Dadurch wird erreicht, dass möglichst wenige Menschen an einer Lungenentzündung erkrankt sind, wenn sich das Coronavirus ausbreitet. Außerdem sind die Verläufe vermutlich durch das aktivierte Immunsystem milder.
Informationen zu den Corona-Impfungen im Land Brandenburg finden Sie im Menüpunkt Impfungen.
Arztbesuche
Bei Infektionen gilt generell und jetzt besonders, dass der Hausarzt angerufen und ein Termin vereinbart werden sollte, bevor man ihn aufsucht und sich gleich ins Wartezimmer setzt. So kann verhindert werden, dass sich die Viren im vollen Wartezimmer verbreiten.
Ob im Einzelfall eine Testung angezeigt ist, ist eine ärztliche Entscheidung und obliegt dem behandelnden Arzt.
Die Hausärzte werden sich um ihre Patienten kümmern. In Zweifelsfällen werden sie Kontakt zum Gesundheitsamt aufnehmen. Generell können im Verlauf viele Dinge auch am Telefon und per Fax geregelt werden, einschließlich Rezeptzustellung und Krankschreibung.
Gesichtsmasken
Laut Infektionsschutzgesetz soll in bestimmten Situationen eine OP-Maske (Mund-Nasen-Schutz, MNS) oder eine FFP2-Maske (bzw. KN95 oder N95-Maske) getragen werden.
Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt weiterhin das generelle Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS, "OP-Maske") in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum als einen weiteren Baustein, um den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren und somit Risikogruppen zu schützen. Diese Empfehlung beruht auf Untersuchungen, die belegen, dass ein relevanter Anteil von Übertragungen von SARS-CoV-2 unbemerkt erfolgt, d.h. zu einem Zeitpunkt vor dem Auftreten der ersten Krankheitszeichen bzw. auch wenn keine Krankheitszeichen bemerkt werden. Das Tragen eines MNS trägt dazu bei, andere Personen vor feinen Tröpfchen und Partikeln, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, zu schützen (Fremdschutz). Wichtig ist hierbei, dass Mund und Nase bedeckt sind und die Maske an den Rändern möglichst dicht anliegt. Dort , wo in der letzten Änderung der Eindämmungsverordnung die 2G-Regelung weg gefallen ist, gilt jetzt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, z.B. im Einzelhandel für den Kunden.