Reisepass
Leistungsbeschreibung
Reisepass Änderung wegen Wohnortänderung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
In Ihrem Reisepass wird nur der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss nur geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert.
Sie können den Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person bei der für Sie zuständigen Behörde am neuen Wohnort ändern lassen.
Ziehen Sie ins Ausland und haben dort einen neuen Wohnort, können Sie Ihren Aufenthaltsort im Ausland eintragen lassen. Falls Ihr ausländischer Wohnort noch nicht feststeht, können Sie Ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort eintragen lassen.
Reisepass Ausstellung expressSie können den Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person bei der für Sie zuständigen Behörde am neuen Wohnort ändern lassen.
Ziehen Sie ins Ausland und haben dort einen neuen Wohnort, können Sie Ihren Aufenthaltsort im Ausland eintragen lassen. Falls Ihr ausländischer Wohnort noch nicht feststeht, können Sie Ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort eintragen lassen.
Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren bei einem Bürgeramt beantragen. Die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass beträgt dann in der Regel 3 Werktage. Dafür fällt für Sie ein höherer Beitrag an.
Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Bestellverfahren beantragt werden.
Sie können Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie dafür einen wichtigen Grund darlegen können. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen DatenDer normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Bestellverfahren beantragt werden.
Sie können Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie dafür einen wichtigen Grund darlegen können. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen.
Wenn Sie einen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.
Sie benötigen bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass:
In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern Ihren Reisepass nur ändern lassen. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer LebenspartnerschaftWenn Sie einen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.
Sie benötigen bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass:
- Familienname
- Geburtsname
- Vorname
- Angaben zum Geburtsdatum
- Angaben zum Geburtsort
- Geschlechtsangabe
- Auch wenn Sie auf dem Foto nicht mehr eindeutig zu erkennen sind, benötigen Sie einen neuen Reisepass.
In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern Ihren Reisepass nur ändern lassen. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Wenn sich Ihr Name, zum Beispiel
Namensänderungen kommen beispielsweise vor im Falle von:
Sie können in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt Ihren neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen. Das geht frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig.
Reisepass beantragen- Familienname,
- Vornamen oder
- deren Reihenfolge
Namensänderungen kommen beispielsweise vor im Falle von:
- Heirat
- Eintragung einer Lebenspartnerschaft
- Namensänderung nach Scheidung oder nach Auflösung einer Lebenspartnerschaft
- Änderung der Vornamensreihenfolge
Sie können in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt Ihren neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen. Das geht frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig.
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Der Reisepass
Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.
Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?
Diesen können Sie weiterverwenden, bis
Zuständigkeiten
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
Reisepass Ersatz bei Passverlust im AuslandDer Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip und ist
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.
Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?
Diesen können Sie weiterverwenden, bis
- die Gültigkeit ausläuft
- Angaben nicht mehr zutreffen
- das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht
Zuständigkeiten
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
Bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland benötigen Sie in der Regel den polizeilichen Nachweis über die Verlust- oder Diebstahlmeldung für den Antrag auf ein neues Passdokument.
Einen Pass oder Passersatz für die Heim- oder Weiterreise können Sie dann bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland beantragen.
Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder reisen wollen, wird Ihnen entweder
Wenn Sie Kopien von Ihrem Pass und eventuell auch Personalausweis auf Ihrer Reise mitführen, erleichtert dies nach dem Verlust oder Diebstahl die Feststellung Ihrer Identität und die Ausstellung eines neuen Passes oder Passersatzes.
Reisepass melden wegen WiederauffindenEinen Pass oder Passersatz für die Heim- oder Weiterreise können Sie dann bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland beantragen.
Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder reisen wollen, wird Ihnen entweder
- ein Reiseausweis als Passersatz, der nur für die Rückkehr beziehungsweise Einreise nach Deutschland gilt,
- ein vorläufiger Reisepass oder
- ein neuer Reisepass ausgestellt.
Wenn Sie Kopien von Ihrem Pass und eventuell auch Personalausweis auf Ihrer Reise mitführen, erleichtert dies nach dem Verlust oder Diebstahl die Feststellung Ihrer Identität und die Ausstellung eines neuen Passes oder Passersatzes.
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Reisepass Änderung wegen Wohnortänderung
Reisepass Ausstellung express
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Reisepass beantragen
Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
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Sie müssen nach Ihrem Umzug an einen neuen Wohnort im Inland Ihren Wohnort-Eintrag in Ihrem Reisepass unverzüglich ändern lassen.
Geltungsdauer: 6 Jahr(e)
Für Antragstellende unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahr(e)
Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
Für Antragstellende unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahr(e)
Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
Für antragstellende Personen über 24 Jahre.
Geltungsdauer:
10
Jahre
Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.
Geltungsdauer:
6
Jahre
Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.
Geltungsdauer:
6
Jahre
Für antragstellende Personen über 24 Jahren.
Geltungsdauer:
10
Jahre
Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn
- eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer:
10
Jahre
Für Antragstellende unter 24 Jahre
Geltungsdauer:
6
Jahre
Bei Neuausstellung für Antragstellende unter 24 Jahren.
Geltungsdauer:
6
Jahre
Bei Neuausstellung für Antragstellende ab 24 Jahren.
Geltungsdauer:
10
Jahre
Der Reiseausweis als Passersatz ist für die Dauer der Reise, höchstens aber 1 Monat gültig.
Geltungsdauer:
1 - 31 Tage
Der vorläufige Reisepass ist 1 Jahr lang gültig.
Geltungsdauer:
1
Jahr
Was sollte ich noch wissen?
Reisepass Änderung wegen WohnortänderungReisepass beantragen
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Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft- Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Dann erhalten Sie Ihren Reisepass innerhalb von 3 bis 4 Werktagen.
- Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Ihrem geplanten Reisebeginn erhalten können und das Reisezielland einen vorläufigen Reisepass als Einreisedokument akzeptiert, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
- Einen alten, ungültig gewordenen Reisepass dürfen Sie behalten, zum Beispiel als Andenken. Dafür muss die Passbehörde den Pass ungültig machen.
Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.
Reisepass Ersatz bei Passverlust im AuslandManche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesem Fall müssen Sie ein Ausreisevisum beantragen.
Bearbeitungsdauer
Reisepass Ausstellung express
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Reisepass beantragen
Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
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3 Werktag(e)
Voraussetzung ist, dass die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Passhersteller eingetroffen ist.
Voraussetzung ist, dass die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Passhersteller eingetroffen ist.
Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 2 Wochen.
2
Wochen
Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 2 Wochen.
2
Wochen
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen.
2
Wochen
Wenn Sie sich einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen lassen möchten, dauert dies in der Regel wenige Stunden.
Wenn Sie sich einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen möchten, dauert dies gegebenenfalls mehrere Tage.
Wenn Sie sich einen Reisepass neu ausstellen lassen möchten, dauert dies mindestens 4 Wochen.
Wenn sich die notwendige Rücksprache mit dem Bürgeramt an Ihrem deutschen Wohnsitz verzögert, kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern. Wenn Sie ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Bearbeitungsdauer verzögern.
Wenn Sie sich einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen möchten, dauert dies gegebenenfalls mehrere Tage.
Wenn Sie sich einen Reisepass neu ausstellen lassen möchten, dauert dies mindestens 4 Wochen.
Wenn sich die notwendige Rücksprache mit dem Bürgeramt an Ihrem deutschen Wohnsitz verzögert, kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern. Wenn Sie ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Bearbeitungsdauer verzögern.
- Montag 09:00 - 12:00 Uhr (freie Sprechzeit)
- Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
- Mittwoch geschlossen
- Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin) und 13:00 - 16:30 Uhr (freie Sprechzeit)
- Freitag 08:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)
Welche Gebühren fallen an?
Reisepass Änderung wegen Wohnortänderung
Reisepass Ausstellung express
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Reisepass beantragen
Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
Reisepass melden wegen Wiederauffinden
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Es fallen keine Kosten an.
weiterführende Links
Gebühr: 69,50€
Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.
Zahlung nur mit Vorkasse
Gebühr: 22€
Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten:
Zahlung nur mit Vorkasse
Gebühr: 102€
Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
Zahlung nur mit Vorkasse
Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn
Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.
Zahlung nur mit Vorkasse
Gebühr: 22€
Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten:
Zahlung nur mit Vorkasse
Gebühr: 102€
Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
Zahlung nur mit Vorkasse
Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühren (ohne Zuschläge) verdoppeln sich, wenn:
Gebühren (ohne Zuschläge) verdoppeln sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr:
15,00 € EUR
Link zur Gebührenbildung
Die Kosten gelten ab einem Alter von 24 Jahren.
Gebühr:
70,00 € EUR
Link zur Gebührenbildung
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.
Gebühr:
22,00 € EUR
Link zur Gebührenbildung
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind.
Gebühr:
37,50 € EUR
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Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).
Gebühr:
32,00 € EUR
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Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.
Gebühr:
31,00 € EUR
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Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
Gebühr:
6,00 € EUR
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Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Zuschlag bei Beantragung eines Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung
Gebühr:
31,00 € EUR
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Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr:
91,50 € EUR
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Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr:
92,00 € EUR
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Zuschlag bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung
Gebühr:
44,00 € EUR
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Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr:
37,50 € EUR
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Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr:
124,00 € EUR
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Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr:
69,50 € EUR
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Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr:
59,50 € EUR
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Änderung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses
Gebühr:
6,00 € EUR
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Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses
Gebühr:
26,00 € EUR
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Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr:
102,00 € EUR
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Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr:
15,00 € EUR
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Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
Gebühr:
6,00 € EUR
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Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr:
70,00 € EUR
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Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.
Gebühr:
31,00 € EUR
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Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.
Gebühr:
6,00 € EUR
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Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
Gebühr:
70,00 € EUR
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Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren.
Gebühr:
32,00 € EUR
Link zur Gebührenbildung
Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten
Gebühr:
22,00 € EUR
Link zur Gebührenbildung
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
Gebühr:
37,50 € EUR
Link zur Gebührenbildung
Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse
Gebühr:
15,00 € EUR
Link zur Gebührenbildung
Gebühr für Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz bei Beantragung einer Auslandsvertretung außerhalb der regulären Öffnungszeiten unabhängig vom Alter. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der doppelten Grundgebühr für den Reiseausweis von 8,00 EUR bei Beantragung außerhalb der regulären Öffnungszeiten und 44,00 EUR für die Beantragung an einer Auslandsvertretung.
Gebühr:
60,00 € EUR
Link zur Gebührenbildung
Gebühr für Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz bei Beantragung einer Auslandsvertretung während der regulären Öffnungszeiten unabhängig vom Alter. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für den Reiseausweis von 8,00 EUR und 44,00 EUR für die Beantragung an einer Auslandsvertretung.
Gebühr:
52,00 € EUR
Link zur Gebührenbildung
Keine
Rechtsgrundlage
Reisepass Änderung wegen WohnortänderungReisepass Ausstellung expressReisepass beantragenReisepass melden wegen Wiederauffinden
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
weiterführende Links
- § 15 Nummer 1 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
- § 19 Absatz 1 Satz 1 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
- § 19 Absatz 2 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
- § 19 Absatz 3 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
- § 23a Bundesmeldegesetz (Bundesmeldegesetz – BMG)
- § 1 Absatz 2 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- § 15 Absatz 4 Nummer 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 1b Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 1c Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 11 Nummer 1 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 11 Nummer 6 Satz 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 11 Tabelle 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 11 Tabelle 4 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- § 4 Nummern 4.1.9 bis 4.1.9.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
- § 6 Absatz 2 Nummer 6.2.1.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
- § 6 Absatz 2 Nummer 6.2.2.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
- § 21 Absatz 2 Nummer 21.2.8 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
weiterführende Links
Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
weiterführende Links
weiterführende Links
Rechtsbehelf
Reisepass Änderung wegen WohnortänderungReisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
- Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen des Auswärtigen Amtes
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was muss ich mitbringen?
Reisepass Änderung wegen WohnortänderungReisepass Ausstellung express
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen DatenReisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer LebenspartnerschaftReisepass beantragenReisepass Ersatz bei Passverlust im AuslandReisepass melden wegen Wiederauffinden
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
- gültiger Reisepass
-
aktuelle amtliche Meldebestätigung,
für im Ausland zu erbringende Nachweise kontaktieren Sie bitte die zuständige deutsche Auslandsvertretung. -
bei Vertretung:
- Vollmacht
- aktuelles biometrisches Passfoto
- erfüllte Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
-
gegebenenfalls:
- Personenstandsurkunde wie beispielsweise Geburtsurkunde,
- Eheurkunde oder
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- bisheriger Reisepass
- gegebenenfalls amtlicher Nachweis über die Änderung
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- bei Heirat: Eheurkunde
- nach der Scheidung: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
- Eintragung einer Lebenspartnerschaft: Personenstandsurkunde
- Auflösung einer Lebenspartnerschaft: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
- gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden, zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
-
sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
-
bei Antrag für ein Kind unter 16 Jahren:
- Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
- gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
-
gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
-
gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
- bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung
- Nachweis der Verlust- oder Diebstahlanzeige bei der Polizei
- vollständig ausgefüllte Antragsformular
-
aktuelles biometrisches Lichtbild:
- Passformat (45 x 35 mm)
- Hochformat
- Frontalaufnahme ohne Rand
- in der Regel ohne Kopfbedeckung
- ohne Bedeckung der Augen
-
Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung, wenn Sie Ihre Identität nicht durch Vorlage eines Identitätsdokuments nachweisen können, zum Beispiel:
- ein noch vorhandener deutscher Reisepass oder Personalausweis
- eine Kopie davon
- ein ausländischer Reisepass oder Personalausweis
- Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung.
Wiedergefundener Reisepass