Gefahrenabwehr für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Das Ordnungsamt der Gemeinde Brieselang hat die die Aufgabe der allgemeinen Gefahrenabwehr § 1 Ordnungsbehördengesetz (OBG). Die örtliche Ordnungsbehörde kann daher notwendige Maßnahmen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren § 13 OBG.
Durch die Aufgabe der Gefahrenabwehr wird demnach das Ziel verfolgt, Gefahren und drohende Schäden präventiv zu verhindern.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Brieselang ist immer dann auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr zuständig, wenn es keine anderweitige spezialgesetzliche Vorschrift gibt, welche die Zuständigkeit einer anderen Behörde als sog. „Sonderordnungsbehörde“ (Beispielsweise nach dem Bauordnungs-, Abfall- und Tierschutzrecht etc.) bestimmt.
Allgemeine Rechtsgrundlagen
Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG)
Weiterhin sind Termine nach telefonischer Absprache möglich.
Die regulären Dienstzeiten des Ordnungsamtes im Außendienst im Überblick:
Mo bis Do von um 07 Uhr bis 18 Uhr
Fr von um 07 Uhr bis um 00 Uhr
Sa von um 16 Uhr bis 00 Uhr
- Im Rahmen von Veranstaltungen werden die Dienstzeiten des Ordnungsamtes entsprechend angepasst.
- Vorstehende Zeiten verstehen sich als reguläre Dienstzeiten für den Zeitraum vom 15.05 bis einschließlich 15.09. eines Jahres.
- Zu beachten gilt jedoch, dass aufgrund von personellen Engpässen, Krankheit und Urlaub nicht alle Schichten bzw. Dienstzeiten immer besetzt sind.
- Außerhalb der regulären Dienstzeiten und bei Abwesenheit des Außendienstes können die Bürgerinnen und Bürger sich ebenfalls an die Polizei in Falkensee wenden sowie in dringenden Fällen auch an die 110.
Kontakte: