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Führungszeugnis

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Leistungsbeschreibung
Führungszeugnis Erteilung einfach
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
  • Privatführungszeugnis (N) für private Zwecke
  • Behördenführungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde
    Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise strafgerichtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten oder Vermerke über die Schuldunfähigkeit.
    In Privatführungszeugnissen werden die wichtigsten Angaben aus rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen aufgeführt. Es werden beispielsweise die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe vermerkt. Nicht aufgenommen werden strafgerichtliche Verurteilungen von untergeordneter Bedeutung, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Strafe eingetragen ist. Dies ist beispielsweise bei Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Monaten der Fall.
    Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde enthält darüber hinaus noch weitere Angaben. Es führt beispielsweise bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden wie den Widerruf des Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis auf. In der Regel werden auch alle Verurteilungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes angezeigt.
    Die Eintragungen bleiben nicht auf Dauer im Register. Nach Ablauf bestimmter Fristen werden sie gelöscht. Enthält das Bundeszentralregister keine für das Führungszeugnis relevanten Daten, steht im Führungszeugnis "Inhalt: keine Eintragung". Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen.
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates haben und in Deutschland wohnen, können Sie auch ein Europäisches Führungszeugnis beantragen. In ein solches Führungszeugnis ist eine zusätzliche Mitteilung über Eintragungen im Strafregister Ihres Herkunftsmitgliedstaates aufgenommen.
Führungszeugnis Erteilung erweitert
Das erweiterte Führungszeugnis kann über Personen erteilt werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Es dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes werden in das erweiterte Führungszeugnis sexualstrafrechtliche Verurteilungen auch im niedrigen Strafbereich aufgenommen. Damit gibt es dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber, inwieweit Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen oder wegen der ebenfalls besonders relevanten Straftatbestände der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und der Misshandlung von Schutzbefohlenen vorbestraft sind.
Das erweiterte Führungszeugnis enthält insbesondere auch:
  • Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe,
  • Erstverurteilungen unter 3 Monaten Freiheitsstrafe.
Ein erweitertes Führungszeugnis ist auf Antrag zu erteilten, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf §30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnisses
  • für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe),
  • eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen oder
  • für eineTätigkeit mit vergleichbaren Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen
    benötigt wird.
     
Beispiele: Lehrer in Privatschulen, Bademeister, Schulbusfahrer, Erzieher in Kindergärten, Kinder- oder Jugendheimen, Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen usw.
Antragsteller können das erweiterte Führungszeugnis mit entsprechender Bestätigung für sich bekommen oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Im letzteren Fall wird es in der Regel unmittelbar an die anfordernde Behörde übersandt. Dazu ist die Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen erforderlich.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Führungszeugnis Erteilung erweitert
Die Bearbeitungszeit beträgt bei den meisten Behörden zwischen 1 und 2 Wochen.

(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )


Bürgeramt
Gemeinde Brieselang - Bürgeramt
Am Markt 3
14656 Brieselang

buergerbuero@gemeindebrieselang.de

Bürgeramt
  • Montag           09:00 - 12:00 Uhr (freie Sprechzeit)
  • Dienstag         14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch        geschlossen
  • Donnerstag    09:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin) und 13:00 - 16:30 Uhr (freie Sprechzeit)
  • Freitag            08:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)

Welche Gebühren fallen an?
Führungszeugnis Erteilung einfach
EUR 13,00
Führungszeugnis Erteilung erweitert
13,00 Euro
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Anträge / Formulare
Führungszeugnis Erteilung erweitert
Bitte stellen Sie Ihren Antrag persönlich oder mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift schriftlich bei der Meldebehörde.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Rechtsgrundlage
Führungszeugnis Erteilung einfach
weiterführende Links
  • §§ 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Führungszeugnis Erteilung erweitert
weiterführende Links
  • §§ 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Was muss ich mitbringen?
Führungszeugnis Erteilung einfach
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • zusätzlich bei einem Behörden-Führungszeugnis (O): Anschrift der Behörde und dortiges Aktenzeichen beziehungsweise Verwendungszweck
Wenn Sie Ihr Führungszeugnis im Internet über das Onlineportal direkt beim Bundesamt für Justiz stellen möchten, brauchen Sie zusätzlich:
  • neuer elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes
  • AusweisApp2
gegebenenfalls digitales Erfassungsgerät wie Scanner oder Digitalkamera, damit Sie Nachweise hochladen können.
Führungszeugnis Erteilung erweitert
Ergänzend ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs.1 BZRG vorliegen.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Kontakte:

Frau Althaus
033232/338-54
E-Mail senden
Frau Bartylla
033232/338-38
E-Mail senden

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Gemeinde Brieselang

Am Markt 3
14656 Brieselang
Tel:
033232/338-0
Fax:
033232/338-88
E-Mail:
info@gemeindebrieselang.de

Sprechzeiten

Termin im Bürgerbüro vereinbaren
Montag09:00 - 12:00 Uhr (freie Sprechzeit)
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Die Bürgermeisterin

Termine nach telefonischer Vereinbarung:

033232/338-11

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dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr

 

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